Firmen erwarten Klarheit
Justiz behält sich Urteil über Arbeitgeber-Klage vor
Windhoek (ms) • Das Obergericht wird in Person von Richter Shafimana Ueitele am 23. Juni darüber entscheiden, ob Präsident Hage Geingob befugt war, Arbeitgebern ungeachtet der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bis auf weiteres betriebsbedingte Kündigungen ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweils zuständigen Gewerkschaft zu untersagen.
Bei der Verhandlung einer dagegen eingereichten Klage des namibischen Arbeitgeberverbands haben die Nationale Gewerkschaft namibischer Arbeiter (NUNW), sowie die Gewerkschaften für Transport (Natau) und Bergarbeiter (MUN) angekündigt, sich der Klage nicht widersetzen zu wollen, die sich gegen insgesamt elf Antragsgegner richtet.
Im Kern argumentieren die Antragsteller die Proklamation des Präsidenten sei „irrational“, weil namibische Unternehmen aufgrund der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen erlitten hätten und finanziell derart geschwächt seien, dass sie keine andere Wahl hätten, als Personal abzubauen, oder den Bankrott zu riskieren.
Bei der Verhandlung einer dagegen eingereichten Klage des namibischen Arbeitgeberverbands haben die Nationale Gewerkschaft namibischer Arbeiter (NUNW), sowie die Gewerkschaften für Transport (Natau) und Bergarbeiter (MUN) angekündigt, sich der Klage nicht widersetzen zu wollen, die sich gegen insgesamt elf Antragsgegner richtet.
Im Kern argumentieren die Antragsteller die Proklamation des Präsidenten sei „irrational“, weil namibische Unternehmen aufgrund der Corona-Krise erhebliche Umsatzeinbußen erlitten hätten und finanziell derart geschwächt seien, dass sie keine andere Wahl hätten, als Personal abzubauen, oder den Bankrott zu riskieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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