Fishrot-Affäre unter Zeitdruck
Anti-Korruptions-Kommission muss Ermittlungen zeitnah abschließen
Von Ogone Tlhage
Die Anti-Korruptions-Kommission (ACC) ist entschlossen, die Ermittlungen im sogenannten Fishrot-Fall vor dem 14. Dezember abzuschließen, wie es am Montag von der zuständigen Magistratsrichterin angeordnet wurde. So die Aussage des ACC-Generaldirektors, Paulus Noa, Anfang der Woche. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dem Gerichtsbeschluss nachzukommen. Ob die Zeit dafür ausreicht, möchte ich nicht beantworten“, so Noa.
Die Kommission habe umfassende Dokumente aus verschiedenen nicht-englischsprachigen Ländern erhalten, die übersetzt werden müssten. „Diese Dinge brauchen ihre Zeit“, so Noa. Dennoch werde die ACC sicherstellen, dass sie dem Generalstaatsanwalt einige Dokumente zwecks Anklageerhebung übermittle. „2020 war kein gutes Jahr. Die Corona-Pandemie hat unsere Bemühungen stark verzögert“, gab Noa indessen an. Die Kommission wolle den Prozess beschleunigen, sei aber auch den Ländern ausgeliefert, von denen sie für Beweise abhängig sei.
Die Magistratsrichterin Vanessa Stanley hatte dem Staat am Montag einen endgültigen Aufschub bezüglich der Gerichtsverfahren Fishcor und Nangomar Pesca gewährt. Sollten die Ermittlungen bis Mitte Dezember nicht abgeschlossen sein, könnte dem Gericht die Grundlage fehlen, die sieben Beschuldigten weiter in Untersuchungshaft verwahren zu lassen, so die Andeutung der Richterin. Die Anwälte der so genannten Fishrot 7 hatten sich im Voraus besorgt über den voraussichtlichen Zeitrahmen der Untersuchungen vor Prozessbeginn geäußert. Die Verteidiger hatten auch die Bemühungen der ACC in Frage gestellt und das Gericht gebeten, den Fall nicht aufgrund weiterer Ermittlungen zu verschieben.
Indessen diskutiert die Firma Fishcor über die berufliche Zukunft des suspendierten Geschäftsführers, Mike Nghipunya, in dem Unternehmen. So die Aussage des Fishcor-Vorstandvorsitzenden, Mihe Gaomab II. Der Vorstand suche nach einem objektiven Ansatz für den Beschäftigungsstatus von Nghipunya und prüfe seinen Verbleib im Unternehmen. „Dies ist jedoch ein interner Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist“, so Gaomab. Nghipunya ist einer der sieben Beschuldigten im Fischrot-Fall und steht unter Verdacht seine Position ausgenutzt und dadurch Gelder veruntreut zu haben.
Der suspendierte Geschäftsführer hatte sich zuvor darüber beschwert, dass der ungeklärte Status seiner Anstellung ihn benachteilige. „Die Gehaltszahlungen meines Mandanten wurde eingestellt. Er ist nicht in der Lage, seine Anwaltskosten zu bezahlen“, argumentierte Nghipunyas Anwalt, Milton Engelbrecht kürzlich vor Gericht. „Herr Nghipunya ist immer noch als Geschäftsführer von Fishcor angestellt, da er jedoch inhaftiert ist und seine Dienste nicht anbieten kann, hat er keinen Anspruch auf eine Vergütung oder andere Vorteile, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben“, erklärte Gaomab II.
Die Anti-Korruptions-Kommission (ACC) ist entschlossen, die Ermittlungen im sogenannten Fishrot-Fall vor dem 14. Dezember abzuschließen, wie es am Montag von der zuständigen Magistratsrichterin angeordnet wurde. So die Aussage des ACC-Generaldirektors, Paulus Noa, Anfang der Woche. „Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dem Gerichtsbeschluss nachzukommen. Ob die Zeit dafür ausreicht, möchte ich nicht beantworten“, so Noa.
Die Kommission habe umfassende Dokumente aus verschiedenen nicht-englischsprachigen Ländern erhalten, die übersetzt werden müssten. „Diese Dinge brauchen ihre Zeit“, so Noa. Dennoch werde die ACC sicherstellen, dass sie dem Generalstaatsanwalt einige Dokumente zwecks Anklageerhebung übermittle. „2020 war kein gutes Jahr. Die Corona-Pandemie hat unsere Bemühungen stark verzögert“, gab Noa indessen an. Die Kommission wolle den Prozess beschleunigen, sei aber auch den Ländern ausgeliefert, von denen sie für Beweise abhängig sei.
Die Magistratsrichterin Vanessa Stanley hatte dem Staat am Montag einen endgültigen Aufschub bezüglich der Gerichtsverfahren Fishcor und Nangomar Pesca gewährt. Sollten die Ermittlungen bis Mitte Dezember nicht abgeschlossen sein, könnte dem Gericht die Grundlage fehlen, die sieben Beschuldigten weiter in Untersuchungshaft verwahren zu lassen, so die Andeutung der Richterin. Die Anwälte der so genannten Fishrot 7 hatten sich im Voraus besorgt über den voraussichtlichen Zeitrahmen der Untersuchungen vor Prozessbeginn geäußert. Die Verteidiger hatten auch die Bemühungen der ACC in Frage gestellt und das Gericht gebeten, den Fall nicht aufgrund weiterer Ermittlungen zu verschieben.
Indessen diskutiert die Firma Fishcor über die berufliche Zukunft des suspendierten Geschäftsführers, Mike Nghipunya, in dem Unternehmen. So die Aussage des Fishcor-Vorstandvorsitzenden, Mihe Gaomab II. Der Vorstand suche nach einem objektiven Ansatz für den Beschäftigungsstatus von Nghipunya und prüfe seinen Verbleib im Unternehmen. „Dies ist jedoch ein interner Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist“, so Gaomab. Nghipunya ist einer der sieben Beschuldigten im Fischrot-Fall und steht unter Verdacht seine Position ausgenutzt und dadurch Gelder veruntreut zu haben.
Der suspendierte Geschäftsführer hatte sich zuvor darüber beschwert, dass der ungeklärte Status seiner Anstellung ihn benachteilige. „Die Gehaltszahlungen meines Mandanten wurde eingestellt. Er ist nicht in der Lage, seine Anwaltskosten zu bezahlen“, argumentierte Nghipunyas Anwalt, Milton Engelbrecht kürzlich vor Gericht. „Herr Nghipunya ist immer noch als Geschäftsführer von Fishcor angestellt, da er jedoch inhaftiert ist und seine Dienste nicht anbieten kann, hat er keinen Anspruch auf eine Vergütung oder andere Vorteile, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben“, erklärte Gaomab II.
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Allgemeine Zeitung
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