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Fishrot: Angeklagte kritisieren mangelnde Möglichkeiten zur Verteidigung
Fishrot: Angeklagte kritisieren mangelnde Möglichkeiten zur Verteidigung

Fishrot: Angeklagte kritisieren mangelnde Möglichkeiten zur Verteidigung

WAZon-Redakteur
Windhoek (NMH/km) - Die Beschuldigten im Fishrot-Skandal um Bernhardt Esau haben sich beklagt, dass sie sich im Gerichtsprozess durch diverse Nachteile nicht ausreichend verteidigen könnten. Infolge der Gerichtsentscheidung, die Konten aller Betroffenen einzufrieren, seien sie nicht in der Lage, die hohen Anwaltskosten zu zahlen. Dies betreffe Esau, Tamson und James Hatuikulipi, Sacky Shanghala, Pius Mwatelulo und Ricardo Gustavo, sowie mindestens 18 ihrer Firmen. Sie stünden vor einer Anwaltsrechnung in Höhe von 580 000 Namibia-Dollar. Außerdem hätten sich alle finanziellen Unterstützer zurückgezogen, da sie nicht in Verbindung mit Fishrot-Beschuldigten gebracht werden wollten. Ehemalige Geschäftspartner hätten Anfang des Jahres zugesagt, Teile der Gerichtskosten zu übernehmen, sie hätten sich jedoch im April aus Angst zurückgezogen. Nun seien die Angeklagten nicht in der Lage, unter anderem ihren Rechtsberater zu bezahlen. Man habe dieses Jahr bisher noch nicht die Anwälte bezahlen können. Daher wolle man das Inkrafttreten von Paragraph 26 des Prevention of Organised Crime Act (POCA) beantragen. Dieser sieht vor, dass man eingefrorene Mittel zumindest für den notwendigen Lebensunterhalt und Gerichtskosten in angemessener Höhe verwenden darf. Esau warf dem Gericht außerdem vor, dass bei der Einfrierung der Konten Fehler unterlaufen seien und außerdem jegliche Mittel, die vor den untersuchten Gesetzesverstößen im Jahr 2013 erworben wurden, nicht miteinbezogen werden sollten.
Außerdem leide die Verteidigung unter Corona. Die Büros der Anwält seien wegen der Pandemie geschlossen gewesen, Esau war positiv getestet, und Rücksprachen mit Anwälten seien wegen der Regelungen im Windhoeker Gefängnis stark erschwert. Dies sei auch ein Grund gewesen, warum die Angeklagten nicht ihre Antwortdokumente fristgerecht bis zum 31. Mai eingereicht hätten.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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