Fishrot-Anwälte rehabilitiert
Windhoek (ms) - Das Obergericht hat zwei südafrikanische Anwälte rehabilitiert, die im November vergangenen Jahres einige der sogenannten Fishrot-Angeklagten ohne Arbeitserlaubnis in Windhoek vertreten wollten und deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.
Ihre Entlastung ergibt sich aus einem Urteil von Richter Collins Parker, in dem er vergangene Woche die Festnahme und Verurteilung der Juristen Mike Hellens und Dawie Joubert für rechtswidrig und unwirksam erklärt hat. Zur Begründung führt Parker an, die beiden Juristen hätten sich zum Zeitpunkt ihrer Festnahme am 29. November 2019 auf Grundlage einer gültigen Einreiseerlaubnis legal als Besucher in Namibia befunden.
Deshalb sei nicht nur ihre Festnahme, sondern auch ihre anschließende Verurteilung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Immigrationsgesetz null und nichtig. Daran ändere Parker zufolge auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden Anwälte zuvor schuldig bekannt hätten, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst hätten, dass ihre Verhaftung ungültig gewesen sei.
Hellens und Joubert waren am Magistratsgericht zu einer Geldstrafe von 10000 N$ oder 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie angeblich ohne gültige Arbeitserlaubnis nach Namibia eingereist seien, um hier juristische Dienstleistungen zu verrichten. Sie wurden vor Beginn einer Kautionsverhandlung festgenommen, bei der sie einige Angeklagte vertreten sollten, die im Zusammenhang mit dem Fishrot-Skandal der Korruption und anderer Vergehen beschuldigt sind (AZ berichtete).
Ihre Entlastung ergibt sich aus einem Urteil von Richter Collins Parker, in dem er vergangene Woche die Festnahme und Verurteilung der Juristen Mike Hellens und Dawie Joubert für rechtswidrig und unwirksam erklärt hat. Zur Begründung führt Parker an, die beiden Juristen hätten sich zum Zeitpunkt ihrer Festnahme am 29. November 2019 auf Grundlage einer gültigen Einreiseerlaubnis legal als Besucher in Namibia befunden.
Deshalb sei nicht nur ihre Festnahme, sondern auch ihre anschließende Verurteilung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Immigrationsgesetz null und nichtig. Daran ändere Parker zufolge auch die Tatsache nichts, dass sich die beiden Anwälte zuvor schuldig bekannt hätten, weil sie zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst hätten, dass ihre Verhaftung ungültig gewesen sei.
Hellens und Joubert waren am Magistratsgericht zu einer Geldstrafe von 10000 N$ oder 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil sie angeblich ohne gültige Arbeitserlaubnis nach Namibia eingereist seien, um hier juristische Dienstleistungen zu verrichten. Sie wurden vor Beginn einer Kautionsverhandlung festgenommen, bei der sie einige Angeklagte vertreten sollten, die im Zusammenhang mit dem Fishrot-Skandal der Korruption und anderer Vergehen beschuldigt sind (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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