Fishrot-Fall gerät ins Stocken
Ausstehende Auslieferung von zwei Angeklagten verzögert Beweisführung
Von Marc Springer, Windhoek
Was eine routinemäßige Anhörung und reine Formsache sein sollte, hat sich gestern am Obergericht zu einer dreistündigen Marathonverhandlung entwickelt, bei der zwischenzeitlich sogar die Forderung eines Verteidigers im Raum stand, das Verfahren vorzeitig einzustellen.
Grund dafür war die Ankündigung von Staatsanwalt Ed Marondeze, dass es bisher nicht gelungen sei, die Auslieferung von zwei isländischen Staatsbürgern zu erwirken, die ebenfalls als Angeklagte geführt sind und offenbar eine zentrale Rolle in dem Korruptionsfall spielen. So teilte Marondeze mit, dass jeder der bisher 9 Angeklagten (darunter die ehemaligen Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shanghala) einen klar definierten Beitrag zu der angeblichen Veruntreuung von über 100 Millionen N$ geleistet habe und der Betrug nicht ohne Beteiligung der Isländer Egill Helgi Arnason und Ingvar Juliusson hätte realisiert werden können.
Weil die von einzelnen Angeklagten bzw. deren Unternehmen gespielten Rolle „miteinander verflochten“ sei und der Erfolg des angeblichen Betrugs von der Beteiligung sämtlicher Beschuldigter abgehängt habe, könne die Beweisführung nicht in Abwesenheit der Isländer beginnen. Ob die Staatsanwaltschaft bereits ein formales Auslieferungsgesuch gestellt hat und ein dafür notwendiges Verfahren eingeleitet wurde hat, ließ Marondeze offen.
Dafür kündigte er jedoch überraschend an, dass die Verteidiger der Angeklagten bisher nicht sämtliche, für das Verfahren relevante, Unterlagen erhalten hätten, zu denen die bisher zusammengetragenen Beweise gegen die Beschuldigten gehören. Zur Begründung führte Marondeze an, es seien einige, bisher noch vertrauliche, Dokumente (darunter eidesstattliche Erklärungen von Zeugen) in der Presse thematisiert und auf sozialen Medien veröffentlicht worden, nachdem sie einigen der Verteidiger in elektronischem Format anvertraut worden seien.
Dass sich die Angeklagten bzw. ihre Rechtsvertreter folglich noch immer nicht auf das Verfahren vorbereiten können, lastete Anwalt Richard Metcalfe der Staatsanwaltschaft und deren „Verschleppungstaktik“ an. So äußerte er Zweifel daran, ob die Ermittlungen in dem Fall tatsächlich abgeschlossen und die angestrebte Auslieferung der Isländer bisher eingeleitet worden seien. Vielmehr habe es den Anschein, dass die Anklage noch immer nicht für einen Prozessbeginn gerüstet sei und deshalb „Zeit gewinnen“ wolle, wodurch sich die seid November 2019 andauernde Untersuchungshaft der Beschuldigten weiter verlängern werde.
Abgesehen von der Ungewissheit über die Auslieferung der Isländer und dem Gezerre um Akteneinsicht für die Verteidigung droht sich der Prozess auch deshalb zu verzögern, weil die beiden bisher getrennt verhandelten Fishrot-Fälle noch formal verschmolzen werden müssen. Außerdem steht die Auslieferung des Anwalts Marén de Klerk noch aus, der eine Schlüsselfigur in dem Korruptionsskandal sein und sich in Südafrika aufhalten soll.
Im Kern wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten sich an rund 103 Millionen N$ Schmiergeld bereichert, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten in Namibia gezahlt haben soll.
Das Verfahren wurde von Richter Christie Liebenberg zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 20. Mai vertagt. Zuvor ordnete er an, dass die Staatsanwaltschaft den Verteidigern bis zum 6. Mai sämtliche Prozessunterlagen bereitstellen und bis zum 7. Mai einen formalen Antrag zur Zusammenlegung der beiden Fishrot-Verfahren stellen muss.
Was eine routinemäßige Anhörung und reine Formsache sein sollte, hat sich gestern am Obergericht zu einer dreistündigen Marathonverhandlung entwickelt, bei der zwischenzeitlich sogar die Forderung eines Verteidigers im Raum stand, das Verfahren vorzeitig einzustellen.
Grund dafür war die Ankündigung von Staatsanwalt Ed Marondeze, dass es bisher nicht gelungen sei, die Auslieferung von zwei isländischen Staatsbürgern zu erwirken, die ebenfalls als Angeklagte geführt sind und offenbar eine zentrale Rolle in dem Korruptionsfall spielen. So teilte Marondeze mit, dass jeder der bisher 9 Angeklagten (darunter die ehemaligen Minister für Fischerei und Justiz, Bernhard Esau und Sacky Shanghala) einen klar definierten Beitrag zu der angeblichen Veruntreuung von über 100 Millionen N$ geleistet habe und der Betrug nicht ohne Beteiligung der Isländer Egill Helgi Arnason und Ingvar Juliusson hätte realisiert werden können.
Weil die von einzelnen Angeklagten bzw. deren Unternehmen gespielten Rolle „miteinander verflochten“ sei und der Erfolg des angeblichen Betrugs von der Beteiligung sämtlicher Beschuldigter abgehängt habe, könne die Beweisführung nicht in Abwesenheit der Isländer beginnen. Ob die Staatsanwaltschaft bereits ein formales Auslieferungsgesuch gestellt hat und ein dafür notwendiges Verfahren eingeleitet wurde hat, ließ Marondeze offen.
Dafür kündigte er jedoch überraschend an, dass die Verteidiger der Angeklagten bisher nicht sämtliche, für das Verfahren relevante, Unterlagen erhalten hätten, zu denen die bisher zusammengetragenen Beweise gegen die Beschuldigten gehören. Zur Begründung führte Marondeze an, es seien einige, bisher noch vertrauliche, Dokumente (darunter eidesstattliche Erklärungen von Zeugen) in der Presse thematisiert und auf sozialen Medien veröffentlicht worden, nachdem sie einigen der Verteidiger in elektronischem Format anvertraut worden seien.
Dass sich die Angeklagten bzw. ihre Rechtsvertreter folglich noch immer nicht auf das Verfahren vorbereiten können, lastete Anwalt Richard Metcalfe der Staatsanwaltschaft und deren „Verschleppungstaktik“ an. So äußerte er Zweifel daran, ob die Ermittlungen in dem Fall tatsächlich abgeschlossen und die angestrebte Auslieferung der Isländer bisher eingeleitet worden seien. Vielmehr habe es den Anschein, dass die Anklage noch immer nicht für einen Prozessbeginn gerüstet sei und deshalb „Zeit gewinnen“ wolle, wodurch sich die seid November 2019 andauernde Untersuchungshaft der Beschuldigten weiter verlängern werde.
Abgesehen von der Ungewissheit über die Auslieferung der Isländer und dem Gezerre um Akteneinsicht für die Verteidigung droht sich der Prozess auch deshalb zu verzögern, weil die beiden bisher getrennt verhandelten Fishrot-Fälle noch formal verschmolzen werden müssen. Außerdem steht die Auslieferung des Anwalts Marén de Klerk noch aus, der eine Schlüsselfigur in dem Korruptionsskandal sein und sich in Südafrika aufhalten soll.
Im Kern wird den Angeklagten vorgeworfen, sie hätten sich an rund 103 Millionen N$ Schmiergeld bereichert, die das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 im Gegenzug für lukrative Fischfang-Quoten in Namibia gezahlt haben soll.
Das Verfahren wurde von Richter Christie Liebenberg zwecks weiterer Vorverhandlung auf den 20. Mai vertagt. Zuvor ordnete er an, dass die Staatsanwaltschaft den Verteidigern bis zum 6. Mai sämtliche Prozessunterlagen bereitstellen und bis zum 7. Mai einen formalen Antrag zur Zusammenlegung der beiden Fishrot-Verfahren stellen muss.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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