Fishrot-Prozess nimmt weitere Wendung
Angeklagte fordern Einstellung ihres angeblich verschleppten Verfahrens
Von Marc Springer
Windhoek
Die eigentlich erwartete Vertagung des Verfahrens wurde am Freitag am Magistratsgericht in Windhoek zu einer langen Verhandlung, nachdem Verteidiger Tinashe Chibwana die Einstellung des Prozesses beantragte und dies mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren begründete.
Dieses Recht werde im Falle der Angeklagten verletzt, weil der Prozess gegen sie selbst sieben Monate nach ihrer Festnahme nicht begonnen habe. Dies komme einer Verhaftung ohne Gerichtsverfahren gleich und versetze die Beschuldigten in einen dauerhaften Schwebezustand, weil sie nicht wüssten, ob und wann die Beweisführung gegen sie beginnen werde. Daran sei einzig und allein die Anklage Schuld, die das Verfahren noch immer nicht eröffnen könne, obwohl die Ermittlungen bereits im Jahre 2014 begonnen hätten.
Staatsanwalt Ed Marondeze wies diese Darstellung energisch zurück und betonte, dass die Anklage auf Amtshilfe aus neun anderen Ländern angewiesen sei, darunter Angola, Island, Norwegen, Spanien und Schweden. Die Anti-Korruptionskommission (ACC) habe diese Länder jedoch wegen der Corona-Krise und der damit verbundenen Flugverbote nicht besuchen können.
Ferner hob er hervor, dass der Fall nicht nur besonders brisant, sondern auch sehr komplex sei und deshalb aufwändige Ermittlungen notwendig wären, die Zeit beanspruchen würden. Den Angeklagten würde dadurch jedoch kein direkter Nachteil entstehen, weil sie jederzeit Kaution beantragen könnten.
Der Antrag der Angeklagten sei außerdem regelwidrig, weil er nicht angekündigt worden sei und das Gericht keine Frist festgelegt habe, binnen der die Ermittlungen hätten abgeschlossen werden müssen. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft „zu keinem Zeitpunkt versprochen, heute (Freitag) mit der Beweisführung zu beginnen.”
Des Weiteren relativierte Marondeze die Dauer der laufenden Ermittlungen mit Hinweis darauf, dass die 2014 begonnenen Untersuchungen „im Sande verlaufen” seien. Die Ermittlungen hätten also einige Jahre geruht, bis der Informant Jóhannes Stefánsson neue Hinweise dafür geliefert habe, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 rund 103 Millionen N$ Schmiergelder an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquoten erlangt haben soll.
Magistratsrichterin Ingrid Unengu will am Mittwoch über das Gesuch urteilen.
Windhoek
Die eigentlich erwartete Vertagung des Verfahrens wurde am Freitag am Magistratsgericht in Windhoek zu einer langen Verhandlung, nachdem Verteidiger Tinashe Chibwana die Einstellung des Prozesses beantragte und dies mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Angeklagten auf ein zügiges Verfahren begründete.
Dieses Recht werde im Falle der Angeklagten verletzt, weil der Prozess gegen sie selbst sieben Monate nach ihrer Festnahme nicht begonnen habe. Dies komme einer Verhaftung ohne Gerichtsverfahren gleich und versetze die Beschuldigten in einen dauerhaften Schwebezustand, weil sie nicht wüssten, ob und wann die Beweisführung gegen sie beginnen werde. Daran sei einzig und allein die Anklage Schuld, die das Verfahren noch immer nicht eröffnen könne, obwohl die Ermittlungen bereits im Jahre 2014 begonnen hätten.
Staatsanwalt Ed Marondeze wies diese Darstellung energisch zurück und betonte, dass die Anklage auf Amtshilfe aus neun anderen Ländern angewiesen sei, darunter Angola, Island, Norwegen, Spanien und Schweden. Die Anti-Korruptionskommission (ACC) habe diese Länder jedoch wegen der Corona-Krise und der damit verbundenen Flugverbote nicht besuchen können.
Ferner hob er hervor, dass der Fall nicht nur besonders brisant, sondern auch sehr komplex sei und deshalb aufwändige Ermittlungen notwendig wären, die Zeit beanspruchen würden. Den Angeklagten würde dadurch jedoch kein direkter Nachteil entstehen, weil sie jederzeit Kaution beantragen könnten.
Der Antrag der Angeklagten sei außerdem regelwidrig, weil er nicht angekündigt worden sei und das Gericht keine Frist festgelegt habe, binnen der die Ermittlungen hätten abgeschlossen werden müssen. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft „zu keinem Zeitpunkt versprochen, heute (Freitag) mit der Beweisführung zu beginnen.”
Des Weiteren relativierte Marondeze die Dauer der laufenden Ermittlungen mit Hinweis darauf, dass die 2014 begonnenen Untersuchungen „im Sande verlaufen” seien. Die Ermittlungen hätten also einige Jahre geruht, bis der Informant Jóhannes Stefánsson neue Hinweise dafür geliefert habe, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 rund 103 Millionen N$ Schmiergelder an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquoten erlangt haben soll.
Magistratsrichterin Ingrid Unengu will am Mittwoch über das Gesuch urteilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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