Fishrot-Sextett bleibt in Haft
Antrag auf Freilassung abgelehnt – Keine Kaution für Gustavo
Von Marc Springer, Windhoek
Die juristische Niederlage des sogenannten Fishrot-Sextetts ergibt sich aus einem Urteil von Magistratsrichterin Ingrid Unengu, in dem sie einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgab, das Verfahren zwecks weiterer Ermittlungen um rund drei Monate zu vertagen. Gleichzeitig verwarf sie ein Gesuch der Verteidigung, das angeblich ungebührlich verzögerte Verfahren bis auf weiteres auszusetzen und die Angeklagten freizulassen.
Zur Begründung erinnerte sie an die Argumentation von Staatsanwalt Ed Marondeze, wonach die Angeklagten im November vergangenen Jahres festgenommen wurden. Abgesehen davon, dass sie folglich entgegen eigener Darstellung keine unangemessen lange Zeit in Untersuchungshaft verbracht hätten, seien die Ermittlungen in dem Fall besonders komplex und zeitaufwändig.
Schließlich sei die Anti-Korruptionskommission (ACC) auf Amtshilfe aus neun anderen Ländern angewiesen, darunter Angola, Island, Norwegen, Spanien und Schweden, die sie aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Flugverbote jedoch nicht habe bereisen können. Da die ACC in diesen Ländern gegen weitere Tatverdächtige ermittele und dabei „sehr diplomatisch“ vorgehen müsse, sei ohne ihr Verschulden einige Zeit verstrichen .
Unengu zufolge hätten die Angeklagten zwar Anspruch auf ein zügiges Verfahren. Dieses Recht sei jedoch nicht absolut und werde im aktuellen Fall durch die Tatsache relativiert, dass die Fishrot-Affäre ebenso brisant wie kompliziert sei und deshalb lange Ermittlungen notwendig wären. Ferner relativierte sie unter Berufung auf Marondeze die Darstellung der Verteidigung, wonach die Untersuchung in der Fishrot-Affäre bereits seit 2014 andauern würden.
Marondeze hatte in diesem Zusammenhang betont, dass diese Ermittlungen eingestellt und erst vor kurzem wiederbelebt worden seien, nachdem der Informant Jóhannes Stefánsson neue Hinweise dafür geliefert habe, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 rund 103 Millionen N$ Schmiergelder an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquoten erlangt haben soll.
Die Verteidigung hatte vorgebracht, dass die Rechte der Angeklagten verletzt würden, weil der Prozess gegen sie selbst sieben Monate nach ihrer Festnahme nicht begonnen habe. Dies komme einer Verhaftung ohne Gerichtsverfahren gleich und versetze die Beschuldigten in einen dauerhaften Schwebezustand, weil sie nicht wüssten, ob und wann die Beweisführung gegen sie beginnen werde.
Unterdessen ist in Person von Ricardo Gustavo der erste der sechs Angeklagten mit seinem Kautionsantrag gescheitert. Sein Gesuch wurde von Magistratsrichter Johannes Shuuveni mit der Begründung abgelehnt, dass der ehemalige Direktor von Investec Asset Management Namibia wie seine fünf mutmaßlichen Komplizen auch, besonders schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt und im Falle einer Verurteilung mit einer langen Haftstrafe konfrontiert sei.
Deshalb sei die Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei ihm besonders stark ausgeprägt und wäre es nicht im Interesse der Rechtsprechung, ihm eine Freilassung unter Auflagen zu gewähren.
Gustavo hatte unter anderem vorgebracht, er könne sich aufgrund seiner Inhaftierung weder um seine fünf Kinder kümmern, noch seine Kredite bei der Bank bedienen. Deshalb drohe ihm die Pfändung einiger seiner Vermögenswerte, nachdem die ACC bereits zwei seiner Fahrzeuge beschlagnahmt habe. Ferner hatte Gustavo seine Unschuld beteuert und versichert, er wolle sich in seinem bevorstehenden verfahren rehabilitieren und habe deshalb keinen Grund, sich dem Verfahren durch Flucht zu entziehen.
Die juristische Niederlage des sogenannten Fishrot-Sextetts ergibt sich aus einem Urteil von Magistratsrichterin Ingrid Unengu, in dem sie einem Antrag der Staatsanwaltschaft stattgab, das Verfahren zwecks weiterer Ermittlungen um rund drei Monate zu vertagen. Gleichzeitig verwarf sie ein Gesuch der Verteidigung, das angeblich ungebührlich verzögerte Verfahren bis auf weiteres auszusetzen und die Angeklagten freizulassen.
Zur Begründung erinnerte sie an die Argumentation von Staatsanwalt Ed Marondeze, wonach die Angeklagten im November vergangenen Jahres festgenommen wurden. Abgesehen davon, dass sie folglich entgegen eigener Darstellung keine unangemessen lange Zeit in Untersuchungshaft verbracht hätten, seien die Ermittlungen in dem Fall besonders komplex und zeitaufwändig.
Schließlich sei die Anti-Korruptionskommission (ACC) auf Amtshilfe aus neun anderen Ländern angewiesen, darunter Angola, Island, Norwegen, Spanien und Schweden, die sie aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Flugverbote jedoch nicht habe bereisen können. Da die ACC in diesen Ländern gegen weitere Tatverdächtige ermittele und dabei „sehr diplomatisch“ vorgehen müsse, sei ohne ihr Verschulden einige Zeit verstrichen .
Unengu zufolge hätten die Angeklagten zwar Anspruch auf ein zügiges Verfahren. Dieses Recht sei jedoch nicht absolut und werde im aktuellen Fall durch die Tatsache relativiert, dass die Fishrot-Affäre ebenso brisant wie kompliziert sei und deshalb lange Ermittlungen notwendig wären. Ferner relativierte sie unter Berufung auf Marondeze die Darstellung der Verteidigung, wonach die Untersuchung in der Fishrot-Affäre bereits seit 2014 andauern würden.
Marondeze hatte in diesem Zusammenhang betont, dass diese Ermittlungen eingestellt und erst vor kurzem wiederbelebt worden seien, nachdem der Informant Jóhannes Stefánsson neue Hinweise dafür geliefert habe, dass das isländische Fischereiunternehmen Samherji zwischen 2014 und 2019 rund 103 Millionen N$ Schmiergelder an die Angeklagten gezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Fischfangquoten erlangt haben soll.
Die Verteidigung hatte vorgebracht, dass die Rechte der Angeklagten verletzt würden, weil der Prozess gegen sie selbst sieben Monate nach ihrer Festnahme nicht begonnen habe. Dies komme einer Verhaftung ohne Gerichtsverfahren gleich und versetze die Beschuldigten in einen dauerhaften Schwebezustand, weil sie nicht wüssten, ob und wann die Beweisführung gegen sie beginnen werde.
Unterdessen ist in Person von Ricardo Gustavo der erste der sechs Angeklagten mit seinem Kautionsantrag gescheitert. Sein Gesuch wurde von Magistratsrichter Johannes Shuuveni mit der Begründung abgelehnt, dass der ehemalige Direktor von Investec Asset Management Namibia wie seine fünf mutmaßlichen Komplizen auch, besonders schwerwiegenden Vorwürfen ausgesetzt und im Falle einer Verurteilung mit einer langen Haftstrafe konfrontiert sei.
Deshalb sei die Flucht- und Verdunkelungsgefahr bei ihm besonders stark ausgeprägt und wäre es nicht im Interesse der Rechtsprechung, ihm eine Freilassung unter Auflagen zu gewähren.
Gustavo hatte unter anderem vorgebracht, er könne sich aufgrund seiner Inhaftierung weder um seine fünf Kinder kümmern, noch seine Kredite bei der Bank bedienen. Deshalb drohe ihm die Pfändung einiger seiner Vermögenswerte, nachdem die ACC bereits zwei seiner Fahrzeuge beschlagnahmt habe. Ferner hatte Gustavo seine Unschuld beteuert und versichert, er wolle sich in seinem bevorstehenden verfahren rehabilitieren und habe deshalb keinen Grund, sich dem Verfahren durch Flucht zu entziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen