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Fishrot-Verfahren im April
Fishrot-Verfahren im April

Fishrot-Verfahren im April

Klage gegen de Klerk erhoben - Weitere Verhaftungen
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Das Korruptionsverfahren rundum den sogenannten Fishrot-Prozess nahm gestern eine weitere Wendung. Wiederholt hatte die Anti-Korruptionskommission darauf hingewiesen, dass sie keinen Antrag gestellt habe, den Anwalt Maren de Klerk, nach Windhoek ausliefern zu lassen. Solange wie keine Klage gegen ihn erhoben worden sei, gebe es keinen Anlass für einen Auslieferungsantrag. Nun hat die Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa bekannt gegeben, dass ihr Büro formell Klage gegen De Klerk und sein Anwaltsbüro erheben werde.

Der Anwalt war kurz nach der Festnahme der am Fishrot-Skandal sechs Hauptbeteiligten - den ehemaligen Ministern Bernhard Esau und Sacky Hangala aus den Ressorts Fischerei und Justiz sowie den Geschäftsleuten James und Tamson Hatuikulipi (Brüder) als auch Ricardo Gustavo und Pius Mwatelulo - für eine angebliche psychologische Behandlung nach Südafrika gereist und war seitdem nie zurückgekehrt.

De Klerk soll den angeblichen Betrügern erlaubt haben, Schmiergelder in Höhe von mindestens 75 Millionen N$ über das Treuhandkonto seines Anwaltsbüros an diverse Konten weiter zu schleusen und somit den Staatsbetrieb Fish Corporation of Namibia (Fishcor) um seine rechtmäßigen Einnahmen zu bringen. In diesem Zusammenhang will die Staatsklägerin nun auch die Festnahme von Phillipus Mwapopi und Otneel Shuudifonya erwirken.

Am 14. September hatte Magistratsrichterin Vanessa Stanley dem Staat einen endgültigen Aufschub bezüglich der Gerichtsverfahren Fishcor und Nangomar Pesca gewährt (AZ berichtete). Sie ließ durchblicken, dass sie den mittlerweile sieben Hauptangeklagten unter Umständen würde Kaution gewähren müssen, wenn die Ermittlungen bis Mitte Dezember nicht abgeschlossen seien. Doch nun hat die Staatsanklägerin dem Gericht zu verstehen gegeben, dass der Prozess am 22. April 2021 aufgenommen werden könne und zwar am Obergericht in Windhoek.

Bis dahin bleiben die Angeklagten in Haft, es sei denn sie sind imstande einen erfolgreichen Kautionsantrag durchzuboxen. Durch den nunmehr anstehenden Haftbefehl gegen de Klerk, dürfte allerdings ein Kautionsantrag kaum erfolgreich sein, meinen einige Fachkräfte. Bei einer vorigen Anhörung im Juli 2020 hatte Magistratsrichter Eduard Kesslau bei seiner Urteilsverkündung es den Antragstellern zum Nachteil ausgelegt, dass sie nicht bereit waren, selbst auszusagen, wodurch viele Fragen unbeantwortet blieben - daran hat sich bisher nichts geändert.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-29

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