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Fiskus droht mit Bußgeld

Windhoek - Die Formulare für individuelle Einkommenssteuer von Gehaltsempfängern sind bis zum 30. Juni 2008 beim Fiskus einzureichen, erinnert der Staatssekretär Calle Schlettwein in einer Presseerklärung. Steuerzahler, die ihr Einkommen aus der Farmerei und/oder aus einem Geschäftsunternehmen beziehen, haben nach Ablauf des Finanzjahres oder Geschäftsjahres (year of assessment) sieben Monate und einen Arbeitstag Zeit, ihre Steuerabrechnung einzureichen. Die Abrechnung muss spätestens am ersten Arbeits/Wochentag nach Ablauf der sieben Monate vorliegen.

"Eine beträchtliche Anzahl Steuerzahler der genannten Kategorien haben ihre Steuerabrechnung für 2007 und davor noch nicht abgegeben." Schlettwein fordert sie dringend auf, diese Pflicht nachzuholen. Die verspätete Abgabe der Formulare zieht zunächst "nur" N$ 300 Bußgeld nach sich. Bei triftigem Grund für eine späte Einreichung lässt der Fiskus mit sich verhandeln, ansonsten ist Strafgeld fällig. Auf einen ausstehenden Steuerbetrag erhebt der Fiskus bei verstrichener Gesetzesfrist auf jedem Fall zehn Prozent Strafzins. Da gibt es laut Vizeminister Tjekero Tweya keinen Pardon, weil das Gesetz es so verlangt und selbst die Ministerin könne dabei keine Zugeständnisse machen. Völlig widerspenstige Steuerzahler kann der Fiskus nach dem Gesetz vor Gericht laden. "Bußgelder werden bei allen Säumigen erhoben. Das Ministerium ist unwillig, solche Gelder zu erlassen", so Schlettwein. Wenn zu wenig berechnete Steuern bezahlt werden, muss der Säumige auf dem Fehlbetrag kumulativ mit 20% Strafzins rechnen. Wirklich schmerzlich wird das Bußgeld bei nachweislicher Steuerhinterziehung, wenn 200 Prozent auf dem Fehlbetrag fällig sind, das heißt für einen hinterzogenen Betrag von N$100 verlangt der Fiskus am Ende N$300.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-29

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