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Fiskus verschiebt ITAS-Frist
Fiskus verschiebt ITAS-Frist

Fiskus verschiebt ITAS-Frist

Elektronische Lohnsteuerabrechnung ist ab März 2020 Pflicht
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Erneut verschiebt das Finanzministerium die Einführungsfrist für die Abgabe der monatlichen Lohnsteuerabrechnung - diesmal auf den 20. Februar 2020. In einer Presseerklärung erklärte Chef-Steuereintreiber Justus Mafongwe nun, dass es immer noch Lohnabrechnungssysteme im Privatsektor gebe, welche die Lohnsteuerabrechnung nicht in einem elektronischen Format generieren, wie es das Integrated Tax Administration System (ITAS) des Fiskus verlangt.

Das Finanzministerium hatte im November 2018 angekündigt, dass es ab Januar 2019 ein neues Kontrollsystem einführen würde, mit dem Ziel alle Unternehmen und Arbeitgeber zu verpflichten, ab dem 15. Januar 2019, alle Abgaben und Abrechnungen elektronisch abzuwickeln. Wie von einigen Stimmen im Privatsektor vorausgesagt, hat sich die Einführung der zentralisierten Steuerkontrolle ITAS tatsächlich hingezogen. Das Ministerium hatte selbst Schwierigkeiten, den nahtlosen Anschluss an das vorige System zu schaffen, während der Privatsektor in der knapp-bemessenen Zeitspanne den Wechsel überhaupt nicht einführen konnte.

So sollte ab April 2019 die integrierte monatliche Abrechnung für Lohnsteuerabzüge (PAYE) elektronisch abgewickelt werden. Die Mehrheit der Arbeitgeber macht aber Gebrauch von elektronischen Lohnabrechnungssystemen, die aus dem Ausland stammen. Somit mussten die Arbeitgeber auf die entsprechende Programmänderung warten, welches bis April nicht abgeschlossen werden konnte. Deshalb wurde die Abgabefrist dann auf Ende September 2019 verlegt (AZ berichtete). Laut Mafongwe haben ihn nun einige Unternehmen um einen weiteren Aufschub gebeten, da ihre Programme immer noch nicht mit dem des ITAS konform gehen.

„Wir verschieben die Frist nun ein letztes Mal. Bis Februar 2020 müssen die Arbeitgeber ihr System in Ordnung haben, denn die elektronische Abrechnung ist dann auf jeden Fall Pflicht. Diejenigen, die bis dahin immer noch ihre Abrechnung manuell einhändigen wollen, werden diese Daten selbst bei uns im Büro in das System füttern müssen. Keine manuelle Aufführung wird dann mehr akzeptiert!“ so Mafongwe. In dem Schreiben fordert der Beamte alle Arbeitgeber auf, bereits vor dem Schlussdatum ihre Lohnsteuerabrechnung elektronisch zu tätigen und betont ferner, dass der Aufschub für die Abrechnung gilt, nicht aber auf die monatliche Zahlung der Lohnsteuern (an den Fiskus) zutrifft.

Von Anfang an hatten Unternehmen kein Problem mit der Erstellung einer Liste der Steuerabzüge pro Person. Schwierig gestaltet sich die Veränderung des elektronischen Formats dieser Liste in das vom Fiskus benutzte Format - dies entspricht nicht dem herkömmlichen Programmformat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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