Flagge zeigen nur mit Erlaubnis
Windhoek - Namibische Nationalflaggen dürfen nur an Festtagen und ausländische Flaggen nur mit Regierungsgenehmigung an Häusern wehen. "Privatleute, die ihren Stolz und ihren Patriotismus gegenüber dem eigenen Land zeigen wollen, dürfen die namibische Nationalflagge in einer würdevollen Art und Weise an Festtagen schwingen", erklärte jetzt das Informationsministerium. Außer mit Erlaubnis der Regierung sei das Zeigen von ausländischen Flaggen hingegen verboten, heißt es.
"Die namibische Verfassung gibt vor, wie die Nationalflagge auszusehen hat (Artikel 2 (1), Beschreibung in Anhang 6)", erklärt das Ministerium weiter. Im Ausland wehe sie nur an der Botschaftskanzlei und der Residenz des Botschafters. Die Flagge müsse um 7 Uhr morgens gehisst und zu Sonnenuntergang wieder eingeholt werden. Mit Erlaubnis der Regierung dürfe eine Allwetterflagge sogar 24 Stunden lang wehen.
Eine Flagge wird nur auf Halbmast gehängt, um nationale Trauer auszudrücken. Niemals darf eine andere Flagge höher als die namibische Fahne wehen. Beim Hissen von zwei Flaggen müsse auch darauf geachtet werden, dass wenn ein Betrachter außerhalb des Geländes die Flaggen betrachtet, die namibische ganz links außen hängt. Eine Ausnahme bildet der Umstand, wenn drei Flaggen gehisst sind - dann weht die namibische in der Mitte.
Für weitere Fragen steht die Abteilung für Protokoll- und Konsulatsangelegenheiten des Außenministeriums unter Tel. 061-2829111 zur Verfügung.
"Die namibische Verfassung gibt vor, wie die Nationalflagge auszusehen hat (Artikel 2 (1), Beschreibung in Anhang 6)", erklärt das Ministerium weiter. Im Ausland wehe sie nur an der Botschaftskanzlei und der Residenz des Botschafters. Die Flagge müsse um 7 Uhr morgens gehisst und zu Sonnenuntergang wieder eingeholt werden. Mit Erlaubnis der Regierung dürfe eine Allwetterflagge sogar 24 Stunden lang wehen.
Eine Flagge wird nur auf Halbmast gehängt, um nationale Trauer auszudrücken. Niemals darf eine andere Flagge höher als die namibische Fahne wehen. Beim Hissen von zwei Flaggen müsse auch darauf geachtet werden, dass wenn ein Betrachter außerhalb des Geländes die Flaggen betrachtet, die namibische ganz links außen hängt. Eine Ausnahme bildet der Umstand, wenn drei Flaggen gehisst sind - dann weht die namibische in der Mitte.
Für weitere Fragen steht die Abteilung für Protokoll- und Konsulatsangelegenheiten des Außenministeriums unter Tel. 061-2829111 zur Verfügung.
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Allgemeine Zeitung
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