Flüchtling aus Ruanda verklagt unflexibles Innenministerium
Fehlendes Führungszeugnis wird Asylanten zum Verhängnis – Bürokraten verweigern ihm standhaft die Staatsangehörigkeit
Windhoek (ms) • Ein Flüchtling aus Ruanda, der seit 1994 in Namibia lebt und hier geheiratet hat, versucht seit über zehn Jahren vergeblich die Staatsangehörigkeit seiner Wahlheimat zu erlangen. Nun hat er das Innenministerium verklagt, an dessen Bürokratie er bisher gescheitert ist.
Zur Begründung führt der 54-jährige Donat Karegeya an, er sei 1994 aus Ruanda nach Namibia geflohen und habe noch im selben Jahr hier Asyl erhalten. Obwohl er 2003 die Namibierin Kortilde Andjamba geheiratet und mit dieser inzwischen drei Kinder habe, sei es ihm seit 2007 nicht gelungen, sich die namibische Staatsangehörigkeit zu sichern. Grund dafür sei die Renitenz des Innenministeriums, das hartnäckig darauf bestehe, dass er in Ruanda formal seine Staatsangehörigkeit dieses Landes ablegt und dort ein polizeiliches Führungszeugnis besorgt.
Karegeya zufolge sei dies jedoch nicht ohne weiteres möglich, weil ihm in Ruanda die Festnahme drohe und er in diesem Fall eventuell nie mehr zu seiner Frau und den gemeinsamen Kindern zurückkehren könne. Außerdem habe die namibische Regierung ihn als Flüchtling anerkannt und damit akzeptiert, dass er in der Heimat politisch verfolgt werde.
Weil das Innenministerium jedoch auf den beiden Dokumenten bestehe, habe er sich an die ruandische Botschaft in Pretoria gewandt und dort versucht, das gewünschte Führungszeugnis zu erlangen und formal die Staatsangehörigkeit seiner Heimat aufzukündigen. Obwohl er bei der Botschaft mehrmals nachgefragt und auch den namibischen Regierungsanwalt und Ombudsmann eingeschaltet habe, seien ihm die vom Innenministerium angeforderten Unterlagen nicht ausgestellt worden.
Demnach ersucht Karegeya das Ministerium, in seinem Fall eine Ausnahme zu machen. Schließlich sei er seit seiner Ankunft in Namibia als Telekommunikationsfachmann angestellt und als solches ein „produktives Mitglied der namibischen Gesellschaft“. Ferner sei er aufgrund seiner Ehe mit Andjamba auf die namibische Staatsangehörigkeit berechtigt und habe damit auch Anspruch auf eine richterliche Verfügung, die das Innenministerium verpflichten würde, ihm diese zu erteilen.
Zur Begründung führt der 54-jährige Donat Karegeya an, er sei 1994 aus Ruanda nach Namibia geflohen und habe noch im selben Jahr hier Asyl erhalten. Obwohl er 2003 die Namibierin Kortilde Andjamba geheiratet und mit dieser inzwischen drei Kinder habe, sei es ihm seit 2007 nicht gelungen, sich die namibische Staatsangehörigkeit zu sichern. Grund dafür sei die Renitenz des Innenministeriums, das hartnäckig darauf bestehe, dass er in Ruanda formal seine Staatsangehörigkeit dieses Landes ablegt und dort ein polizeiliches Führungszeugnis besorgt.
Karegeya zufolge sei dies jedoch nicht ohne weiteres möglich, weil ihm in Ruanda die Festnahme drohe und er in diesem Fall eventuell nie mehr zu seiner Frau und den gemeinsamen Kindern zurückkehren könne. Außerdem habe die namibische Regierung ihn als Flüchtling anerkannt und damit akzeptiert, dass er in der Heimat politisch verfolgt werde.
Weil das Innenministerium jedoch auf den beiden Dokumenten bestehe, habe er sich an die ruandische Botschaft in Pretoria gewandt und dort versucht, das gewünschte Führungszeugnis zu erlangen und formal die Staatsangehörigkeit seiner Heimat aufzukündigen. Obwohl er bei der Botschaft mehrmals nachgefragt und auch den namibischen Regierungsanwalt und Ombudsmann eingeschaltet habe, seien ihm die vom Innenministerium angeforderten Unterlagen nicht ausgestellt worden.
Demnach ersucht Karegeya das Ministerium, in seinem Fall eine Ausnahme zu machen. Schließlich sei er seit seiner Ankunft in Namibia als Telekommunikationsfachmann angestellt und als solches ein „produktives Mitglied der namibischen Gesellschaft“. Ferner sei er aufgrund seiner Ehe mit Andjamba auf die namibische Staatsangehörigkeit berechtigt und habe damit auch Anspruch auf eine richterliche Verfügung, die das Innenministerium verpflichten würde, ihm diese zu erteilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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