Flüchtlinge vor Deportation
Windhoek - Die Nationale Gesellschaft für Menschenrechte (NGfM) hat ihre Besorgnis über "zuverlässige Information" ausgedrückt, nach der die Regierungen Namibias und der Demokratischen Republik Kongos gemeinsam mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) eine "Massendeportation" von Flüchtlingen aus dem Kongo vorbereiten.
Nach Angaben der NGfM richtet sich die geplante Ausweisung gegen Mitglieder der Vereinigung zur Verteidigung von Flüchtlingsrechten (ADR) in Osire. Die angeblich angestrebte Abschiebung der Kongo-Flüchtlinge wird der NGfM zufolge mit der stillschweigenden Zustimmung des hiesigen UNHCR-Büros vorbereitet.
Nach Einschätzung der Menschenrechtsgesellschaft hat die angebliche Verletzung von Flüchtlings-Rechten hier zu Lande Methode. So hätten die hiesigen Behörden am 18. Mai 1998 ungeachtet einer richterlichen Verfügung den angolanischen Menschenrechtler Dr. Manuel Neto deportiert und damit einem Antrag der angolanischen Regierung stattgegeben, obwohl Neto in Namibia Flüchtlingsstatus gehabt habe.
In vergleichbarer Weise habe die Regierung im Oktober 2000 den namibischen Bürger Jose Domingos Sikunda und andere zu persona non grata erklärt und sie unter dem Vorwand abgeschoben, sie seien ranghohe Funktionäre der ehemaligen Rebellenbewegung Unita.
Nach Einschätzung der NGfM könnte die angeblich geplante Ausweisung der Kongo-Flüchtlinge aus Osire damit zusammenhängen, dass 22 dort untergebrachte Ausländer die hiesige Regierung auf Schadensersatz verklagen wollten. Dieses Vorhaben gehe auf einen Zwischenfall vor einigen Monaten zurück, bei dem vor allem Flüchtlinge aus dem Kongo in Osire gegen ihre vermeintlich schlechte Behandlung demonstriert und ihre Anerkennung als Exilanten gefordert hatten. Die Kundgebung wurde von der Polizei aufgelöst. Dabei sollen einige der Demonstranten durch übertriebene Gewaltanwendung der Polizei verwundet und ihre Redefreiheit verletzt worden sein.
Nach Angaben der NGfM richtet sich die geplante Ausweisung gegen Mitglieder der Vereinigung zur Verteidigung von Flüchtlingsrechten (ADR) in Osire. Die angeblich angestrebte Abschiebung der Kongo-Flüchtlinge wird der NGfM zufolge mit der stillschweigenden Zustimmung des hiesigen UNHCR-Büros vorbereitet.
Nach Einschätzung der Menschenrechtsgesellschaft hat die angebliche Verletzung von Flüchtlings-Rechten hier zu Lande Methode. So hätten die hiesigen Behörden am 18. Mai 1998 ungeachtet einer richterlichen Verfügung den angolanischen Menschenrechtler Dr. Manuel Neto deportiert und damit einem Antrag der angolanischen Regierung stattgegeben, obwohl Neto in Namibia Flüchtlingsstatus gehabt habe.
In vergleichbarer Weise habe die Regierung im Oktober 2000 den namibischen Bürger Jose Domingos Sikunda und andere zu persona non grata erklärt und sie unter dem Vorwand abgeschoben, sie seien ranghohe Funktionäre der ehemaligen Rebellenbewegung Unita.
Nach Einschätzung der NGfM könnte die angeblich geplante Ausweisung der Kongo-Flüchtlinge aus Osire damit zusammenhängen, dass 22 dort untergebrachte Ausländer die hiesige Regierung auf Schadensersatz verklagen wollten. Dieses Vorhaben gehe auf einen Zwischenfall vor einigen Monaten zurück, bei dem vor allem Flüchtlinge aus dem Kongo in Osire gegen ihre vermeintlich schlechte Behandlung demonstriert und ihre Anerkennung als Exilanten gefordert hatten. Die Kundgebung wurde von der Polizei aufgelöst. Dabei sollen einige der Demonstranten durch übertriebene Gewaltanwendung der Polizei verwundet und ihre Redefreiheit verletzt worden sein.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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