Flüchtlings-Klage wirft Fragen auf
Asylant aus Ruanda will eingebürgert werden – Rolle bei Genozid in der Heimat bleibt unklar
Von Marc Springer, Windhoek
Das geht aus der Erwiderung auf den Antrag des Klägers Donat Karegeya hervor, der nach eigenen Angaben 1965 in Ruanda geboren wurde und 1994 nach Namibia geflohen ist, wo er 2003 geheiratet hat. Obwohl er und seine Frau inzwischen drei gemeinsame Kinder hätten habe er bisher ungeachtet mehrerer Anläufe keine namibische Staatsangehörigkeit erhalten, weil er dafür laut Innenministerium zunächst seine ruandische Nationalität widerrufen und ein polizeilichen Führungszeugnis erlangen müsse.
Karegeya zufolge könne er das Führungszeugnis jedoch nur in Ruanda bekommen und müsse auch dort seine Staatsangehörigkeit ablegen. Die dafür notwendige Reise in die Heimat habe er jedoch bisher “unterlassen, weil ich Angst habe, nicht mehr aus Ruanda zurückkehren und meine Familie sehen zu können“.
Dennoch habe er das Ministerium seit 2007 nicht überzeugen können, ihm eine Staatsangehörigkeit zu gewähren, obwohl er hier studiert habe und als fest angestellter Telekommunikations-Fachmann ein Gewinn für das Land sei. Ferner hebt er hervor, er habe über das ruandische Hochkommissariat in Pretoria mehrmals versucht, sich seiner Staatsangehörigkeit zu “entledigen“ und das erforderliche Führungszeugnis zu erlangen, habe dabei jedoch bisher keinen Erfolg gehabt.
In der Klageerwiderung hebt Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana hervor, daran sei nicht sie, sondern der Kläger schuld. Schließlich habe sich jener bisher standhaft geweigert, die diplomatische Hilfe des Ministeriums anzunehmen und als “Zeichen des guten Willens“ im Gegenzug seine Klage zurückzuziehen. Ferner habe er nicht akzeptieren wollen, dass der Zugriff auf das Führungszeugnis über “diplomatische Kanäle“ zeitaufwändig sei und das Dokument nicht nur von namibischer Seite verlangt werde. Er könne seine ruandische Nationalität nämlich nur dann ablegen, wenn sich die Behörden in seiner Heimat zuvor vergewissert hätten, dass er sich dort nicht strafbar gemacht habe.
In diesem Zusammenhang kommt es Iivula-Ithana “verdächtig“ vor, dass Karegeya auf keinen Fall in das inzwischen befriedete Ruanda zurückkehren wolle um dort die administrativen Formalitäten zu erledigen. Außerdem sei “auffallend“, dass er nach seiner Einreise in Namibia hierzulande “vom Radar verschwunden“ sei. Es sei also denkbar, dass er “etwas zu verbergen“ habe und nicht vor dem Völkermord in Ruanda nach Namibia geflohen sei, sondern deshalb, weil er während des Genozids möglicherweise Verbrechen in der Heimat begangen habe.
Die Ministerin erinnert dabei an den Fall des Arztes Ruamakuba, der an einem Krankenhaus in Katutura gearbeitet habe und auf Betreiben der ruandischen Regierung dort verhaftet und schließlich in sein Geburtsland ausgeliefert worden sei, wo ihm wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Prozess gemacht worden sei.
Das geht aus der Erwiderung auf den Antrag des Klägers Donat Karegeya hervor, der nach eigenen Angaben 1965 in Ruanda geboren wurde und 1994 nach Namibia geflohen ist, wo er 2003 geheiratet hat. Obwohl er und seine Frau inzwischen drei gemeinsame Kinder hätten habe er bisher ungeachtet mehrerer Anläufe keine namibische Staatsangehörigkeit erhalten, weil er dafür laut Innenministerium zunächst seine ruandische Nationalität widerrufen und ein polizeilichen Führungszeugnis erlangen müsse.
Karegeya zufolge könne er das Führungszeugnis jedoch nur in Ruanda bekommen und müsse auch dort seine Staatsangehörigkeit ablegen. Die dafür notwendige Reise in die Heimat habe er jedoch bisher “unterlassen, weil ich Angst habe, nicht mehr aus Ruanda zurückkehren und meine Familie sehen zu können“.
Dennoch habe er das Ministerium seit 2007 nicht überzeugen können, ihm eine Staatsangehörigkeit zu gewähren, obwohl er hier studiert habe und als fest angestellter Telekommunikations-Fachmann ein Gewinn für das Land sei. Ferner hebt er hervor, er habe über das ruandische Hochkommissariat in Pretoria mehrmals versucht, sich seiner Staatsangehörigkeit zu “entledigen“ und das erforderliche Führungszeugnis zu erlangen, habe dabei jedoch bisher keinen Erfolg gehabt.
In der Klageerwiderung hebt Innenministerin Pendukeni Iivula-Ithana hervor, daran sei nicht sie, sondern der Kläger schuld. Schließlich habe sich jener bisher standhaft geweigert, die diplomatische Hilfe des Ministeriums anzunehmen und als “Zeichen des guten Willens“ im Gegenzug seine Klage zurückzuziehen. Ferner habe er nicht akzeptieren wollen, dass der Zugriff auf das Führungszeugnis über “diplomatische Kanäle“ zeitaufwändig sei und das Dokument nicht nur von namibischer Seite verlangt werde. Er könne seine ruandische Nationalität nämlich nur dann ablegen, wenn sich die Behörden in seiner Heimat zuvor vergewissert hätten, dass er sich dort nicht strafbar gemacht habe.
In diesem Zusammenhang kommt es Iivula-Ithana “verdächtig“ vor, dass Karegeya auf keinen Fall in das inzwischen befriedete Ruanda zurückkehren wolle um dort die administrativen Formalitäten zu erledigen. Außerdem sei “auffallend“, dass er nach seiner Einreise in Namibia hierzulande “vom Radar verschwunden“ sei. Es sei also denkbar, dass er “etwas zu verbergen“ habe und nicht vor dem Völkermord in Ruanda nach Namibia geflohen sei, sondern deshalb, weil er während des Genozids möglicherweise Verbrechen in der Heimat begangen habe.
Die Ministerin erinnert dabei an den Fall des Arztes Ruamakuba, der an einem Krankenhaus in Katutura gearbeitet habe und auf Betreiben der ruandischen Regierung dort verhaftet und schließlich in sein Geburtsland ausgeliefert worden sei, wo ihm wegen angeblicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Prozess gemacht worden sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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