Fleischrat mahnt zu Vorsicht bei Viehexport nach SA
Windhoek - Der Fleischrat von Namibia erinnert die Exportproduzenten erneut an die Vorschriften zur Identifizierung von Tieren, die lebend in Südafrika abgesetzt werden. Die Vorschriften sollten schon allein wegen der Notwendigkeit guter Beziehungen zum Importland befolgt werden, so eine Erklärung des Namibischen Fleischrates (Meat Board of Namibia)
zum Export von Lebendvieh von Ende vergangener Woche.
Rinder, die auf dem Huf nach Südafrika exportiert werden, müssen an der Backe mit einem N markiert sein. Bei Schafen wird eine N-Tätowierung im Ohr verlangt. Diese Kennzeichnung ist für die Exportgenehmigung erforderlich, die der hiesige Staatstierarzt ausstellt.
Lebendvieh aus Namibia darf in Südafrika nach den dortigen Veterinärbestimmungen nicht per Auktion vermarktet werden, sondern nur an Futterkräle, an Schlachthöfe und zu Zuchtzwecken geliefert werden. Viehexporteure haben darauf zu achten, dass die namibischen Export- und die südafrikanischen Importpapiere genau aufeinander abgestimmt sind.
Der südafrikanische Registrator für Tierzucht (Registrar of Animal Improvement) ist befugt, eine Strafverfolgung einzuleiten, sollten Tiere aus Namibia auf einer südafrikanischen Auktion angeboten werden. Solche illegal zum Verkauf angebotenen Tiere können beschlagnahmt und auf Kosten des Eigentümers bis zu einem bestimmten Temin zurückgeschickt oder vernichtet werden.
Die Finanzministerium Saara Kuugongelwa-Amadhila hat gerade neue Steuerverordnungen angekündigt, wonach die Exportsteuer auf Lebendvieh in Höhe von 15% entfällt, die Mehrwertsteuer in Höhe von 15% bei Viehhandel im Inland jedoch beibehalten wird.
Über den Zahlungsweg der obligatorischen Fleischratsgebühren (Meat Board Levies) besteht laut Magda van Schoor vom Fleischrat noch Unklarheit. Laut behördlicher Verordnung hat der Verkäufer von Vieh die Gebühr zu zahlen, aber es ist der Käufer, der diese Gebühr dann dem Fleischrat zuleitet. Weitere Auskunft erteilt Magda van Schoor vom Fleischrat: Tel. (061) 275 830.
zum Export von Lebendvieh von Ende vergangener Woche.
Rinder, die auf dem Huf nach Südafrika exportiert werden, müssen an der Backe mit einem N markiert sein. Bei Schafen wird eine N-Tätowierung im Ohr verlangt. Diese Kennzeichnung ist für die Exportgenehmigung erforderlich, die der hiesige Staatstierarzt ausstellt.
Lebendvieh aus Namibia darf in Südafrika nach den dortigen Veterinärbestimmungen nicht per Auktion vermarktet werden, sondern nur an Futterkräle, an Schlachthöfe und zu Zuchtzwecken geliefert werden. Viehexporteure haben darauf zu achten, dass die namibischen Export- und die südafrikanischen Importpapiere genau aufeinander abgestimmt sind.
Der südafrikanische Registrator für Tierzucht (Registrar of Animal Improvement) ist befugt, eine Strafverfolgung einzuleiten, sollten Tiere aus Namibia auf einer südafrikanischen Auktion angeboten werden. Solche illegal zum Verkauf angebotenen Tiere können beschlagnahmt und auf Kosten des Eigentümers bis zu einem bestimmten Temin zurückgeschickt oder vernichtet werden.
Die Finanzministerium Saara Kuugongelwa-Amadhila hat gerade neue Steuerverordnungen angekündigt, wonach die Exportsteuer auf Lebendvieh in Höhe von 15% entfällt, die Mehrwertsteuer in Höhe von 15% bei Viehhandel im Inland jedoch beibehalten wird.
Über den Zahlungsweg der obligatorischen Fleischratsgebühren (Meat Board Levies) besteht laut Magda van Schoor vom Fleischrat noch Unklarheit. Laut behördlicher Verordnung hat der Verkäufer von Vieh die Gebühr zu zahlen, aber es ist der Käufer, der diese Gebühr dann dem Fleischrat zuleitet. Weitere Auskunft erteilt Magda van Schoor vom Fleischrat: Tel. (061) 275 830.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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