Florin erbittet Straferlass
Windhoek (jms/sno) • Am Mittwoch begann in Windhoek die Anhörung von Thomas Adolf Florin (54) der nicht einen Kautions-, sondern einen Strafferlass, vom Obergericht beantragt. Florin, der 1998 den Leichnam seiner Frau gekocht und auf seinem Dachboden aufbewahrt hatte, möchte nun aus dem Gefängnis entlassen werden. Florin war zu dem Zeitpunkt 31 Jahr alt und trat mit dem Argument vor Richter Shafimana Ueitele, dass er keine Gefahr für seine Mitmenschen darstelle, da er zu einem überzeugten Christen geworden ist. Sollte ihm der Straferlass gewährt werden, würde er sofort zurück in seine Heimat Deutschland reisen. Auch solle der Richter sein gutes Verhalten in den beiden vergangenen Jahrzehnten nicht außer Acht lassen. Florins Antrag beim Obergericht zielt darauf ab, seine sofortige Freilassung im Rahmen eines automatischen Erlasses zu erwirken, der sich von einer Bewährungsstrafe unterscheidet und es möglich macht, die Strafe eines Häftlings unter bestimmten Bedingungen um ein Drittel zu verkürzen. Florin argumentiert, dass er nach Verbüßung der ersten 15 Jahre alle Voraussetzungen erfüllt habe und, dass er „acht Jahre länger hinter Gittern gewesen sei, als er hätte sein dürfen“. Florin leugnete den Mord an seiner Frau für mehr als ein Jahrzehnt, bevor er 2013 die Tat zugab. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich vehement gegen diesen Antrag auf Freilassung durch ein Erlassverfahren und argumentiert, dass Florin keinen gesetzlichen Anspruch auf Freilassung im Erlassverfahren hat. Die mündlichen Verhandlungen in dieser Rechtssache wurden am Mittwoch abgeschlossen und das Urteil auf den 25. Februar 2022 vertagt.
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Allgemeine Zeitung
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