Fluch des „Golden Handshakes“
Arbeitgeber, die sich von unliebsamen Mitarbeitern trennen möchten, obwohl sich die betroffenen Personen nichts zuschulden haben kommen lassen (weshalb sie nicht im Rahmen des Arbeitsgesetzes entlassen werden können), bleibt die Möglichkeit, solchen Personen eine Abfindung anzubieten und zu zahlen.
In Namibia hat sich allerdings der goldene Handschlag zu einer Voraussetzung entwickelt. Angefangen hat es mit Arbeitern, die das Arbeitsgesetz verkehrt auslegten und sich prinzipiell, abgesehen von weiteren Forderungen, zu einer Auszahlung von drei Monatsgehältern berechtigt sahen, sobald eine Firma umstrukturiert oder verkleinert wurde. Im Lokaljargon ist die Sprache vom „Retrenchment-Package“ – eine Zahlung, die nicht grundsätzlich auf diese Weise im Arbeitsgesetz verankert ist, denn auch eine Abfindung beruht auf einer Unterhandlung.
Da aber kein Arbeitgeber irgendeine Arbeitsgerichtsverhandlung in zwei Jahren (oder mehr) abwarten und womöglich jahrelange Gehälter trotz Arbeitsausfall – je nach Urteil – nachzahlen will, gehen die meisten von ihnen auf eine großzügige Abfindung ein.
In Namibia hat das Buddy-Buddy-System indessen dazu geführt, dass scheinbar viele Managerposten durch Personen besetzt werden, die nur deswegen dort gelandet sind, weil sie politisch, familiär oder persönlich mit Personen vernetzt sind, die wiederum die Aufsichtsgremien besetzen. Und weil Aufsichtsräte wahrscheinlich nicht mit Personen anecken wollen, denen sie zu Schlüsselstellen verholfen haben, die aber wegen diverser Vergehen und/oder Mängel nicht länger tragbar sind, hat sich das Retrenchment-Prinzip schnell zu einem angenehmen Notausgang für staatliche Firmen und Organisationen entwickelt.
Seitdem treibt es jede geschasste Person wilder, sodass die Abfindungen längst in keinem Verhältnis zur Realität mehr stehen. Alle ehemaligen Mitarbeiter versuchen dem vormaligen Arbeitgeber (sprich Staatsbetrieb), indirekt weitere Steuergelder auszuspannen oder teuer wieder eingestellt zu werden.
Frank Steffen
In Namibia hat sich allerdings der goldene Handschlag zu einer Voraussetzung entwickelt. Angefangen hat es mit Arbeitern, die das Arbeitsgesetz verkehrt auslegten und sich prinzipiell, abgesehen von weiteren Forderungen, zu einer Auszahlung von drei Monatsgehältern berechtigt sahen, sobald eine Firma umstrukturiert oder verkleinert wurde. Im Lokaljargon ist die Sprache vom „Retrenchment-Package“ – eine Zahlung, die nicht grundsätzlich auf diese Weise im Arbeitsgesetz verankert ist, denn auch eine Abfindung beruht auf einer Unterhandlung.
Da aber kein Arbeitgeber irgendeine Arbeitsgerichtsverhandlung in zwei Jahren (oder mehr) abwarten und womöglich jahrelange Gehälter trotz Arbeitsausfall – je nach Urteil – nachzahlen will, gehen die meisten von ihnen auf eine großzügige Abfindung ein.
In Namibia hat das Buddy-Buddy-System indessen dazu geführt, dass scheinbar viele Managerposten durch Personen besetzt werden, die nur deswegen dort gelandet sind, weil sie politisch, familiär oder persönlich mit Personen vernetzt sind, die wiederum die Aufsichtsgremien besetzen. Und weil Aufsichtsräte wahrscheinlich nicht mit Personen anecken wollen, denen sie zu Schlüsselstellen verholfen haben, die aber wegen diverser Vergehen und/oder Mängel nicht länger tragbar sind, hat sich das Retrenchment-Prinzip schnell zu einem angenehmen Notausgang für staatliche Firmen und Organisationen entwickelt.
Seitdem treibt es jede geschasste Person wilder, sodass die Abfindungen längst in keinem Verhältnis zur Realität mehr stehen. Alle ehemaligen Mitarbeiter versuchen dem vormaligen Arbeitgeber (sprich Staatsbetrieb), indirekt weitere Steuergelder auszuspannen oder teuer wieder eingestellt zu werden.
Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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