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Flugdrohnen werden zum Ärgernis
Flugdrohnen werden zum Ärgernis

Flugdrohnen werden zum Ärgernis

Marc Springer
Von Marc Springer,
Windhoek
Eine Häufung an Beschwerden ist z.B. in Swakopmund zu beobachten, wo jüngst einige Einwohner von Kramersdorf zu Leidtragenden wurden. Einer von ihnen berichtet, er sei durch Zufall auf der Facebook-Seite eines Maklers auf Videomaterial aufmerksam geworden, das mit Hilfe einer Drohne gefilmt wurde. Das offenbar für Werbezwecke produzierte Video habe sein Haus aus der Luft gezeigt und dabei auch Einblick in den von Mauern umgebenen Innenhof gegeben.
Dort habe sich zu dem Zeitpunkt niemand aufgehalten – in einem ebenfalls abgebildeten Nachbarhaus seien jedoch die spielenden Kinder des Eigentümers im Vorgarten zu sehen gewesen. Zwar habe der Makler das Video auf sein Drängen schließlich von der Facebook-Seite entfernt – der Schaden sei zu dem Zeitpunkt aber kaum noch rückgängig zu machen gewesen, weil das Video bereits von einer Reihe Besucher der Internetseite gesehen und einigen von ihnen gespeichert, kopiert oder weiterverbreitet worden sei.
„In der Konsequenz bedeutet dies, dass mir wildfremde Leute indirekt hinter die Mauern meines Grundstückes schauen können“, beklagt sich der Betroffene und ergänzt: „Abgesehen von der damit verbundenen Verletzung meiner Privatsphäre birgt dies auch ein mögliches Sicherheitsrisiko, weil potenzielle Einbrecher genau erkennen können, wo sich eventuelle Schwachstellen an Fenstern oder Türen befinden.“
Was den Hausbesitzer besonders irritiert ist die Tatsache, dass er weder um Erlaubnis für die Filmaufnahmen gebeten, noch über deren öffentlichen Verwendungszweck informiert worden sei. Mehr noch: Er fühlt sich durch Drohnen im Stadtgebiet inzwischen beobachtet, „weil sie praktisch lautlos sind und theoretisch nachts durch ein Fenster in mein Schlafzimmer filmen könnten, ohne dass ich es bemerken würde“.
Das stört auch Elaine Thompson, die auf Rossmund außerhalb von Swakopmund wohnt und dort in ihren Worten bereits zwei Mal von Drohnen „heimgesucht“ worden sei. In beiden Fällen sei die Drohne mehrmals sehr niedrig über ihrem Haus gekreist, ohne dass sie habe feststellen können, von wem das ferngelenkte Flugobjekt gesteuert wurde.
„Es sitzt also vermutlich jemand in seinem Wohnzimmer, wo er selbst nicht gesehen werden kann, aber aus der Distanz über direkt übertragenes Videomaterial der Drohne meinen Alltag beobachten kann“, empörte sich Thompson auf AZ-Anfrage und fügte hinzu: „Was mich dabei besonders gestört hat war die Tatsache, dass mir die Absichten des Drohnen-Lenkers völlig unklar waren – es hätte ein Spanner auf der Suche nach leicht bekleideten Frauen am Schwimmbad sein können.“
Diesen voyeuristischen Aspekt spricht auch ein Mitglied einer Nachbarschaftswache in Swakopmund an. Dieser hat vor kurzem beobachtet, wie eine Drohne „längere Zeit“ über einer Unfallstelle kreiste, wo Rettungssanitäter mit der Bergung von zwei verletzten Autoinsassen beschäftigt waren. Weil es bereits dunkel gewesen sei, habe er die „fast geräuschlose“ Drohne nur an einem kleinen Licht erkennen können, ohne jedoch die Person ausmachen zu können, die sie gesteuert habe.
Ein Beamter der zivilen Luftfahrtbehörde (DCA), der nicht namentlich genannt werden will, bezeichnete den Wildwuchs an Privatdrohnen auf AZ-Nachfrage als „ernstes Pro­blem“. Dabei nannte er auch die Gefahr für kommerzielle Flugzeuge, denen vor allem in der Nähe von Flughäfen im Stadtgebiet, wie z.B. Eros in Windhoek im Falle einer Drohnenkollision der Absturz drohe.
Zwar habe die DCA vorläufige Richtlinien zum Umgang mit Drohnen erarbeitet, in denen z.B. geregelt sei, wo und in welcher Höhe Drohnen geflogen werden dürften. Weil es sich dabei jedoch bisher nur um unverbindliche Empfehlungen handele die Drohnen-Besitzern kaum bekannt seien, könnten Zuwiderhandlungen erst dann verfolgt und bestraft werden, wenn eine entsprechende Gesetzgebung vorhanden sei.
Bis dies jedoch der Fall sein wird, könnte geraume Zeit vergehen, weil die Bestimmungen sowohl die Nationalversammlung, als auch den Nationalrat passieren müssten und zwischendurch eventuell öffentliche Anhörungen notwendig werden könnten.
Aus diesem Grunde sei in der Zwischenzeit intensive Aufklärung notwendig und müssten Drohnen-Eigentümer z.B. darüber informiert werden, dass sie ihre Flugapparate grundsätzlich nicht im Stadtgebiet aufsteigen lassen dürften und vorher bei der DCA anmelden müssten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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