Folgenschweres Pflichtversäumnis
Wo endet medizinischer Leichtsinn und beginnt strafbare Pflichtverweigerung? Diese Frage stellt sich angesichts der Häufung von Entschädigungsklagen gegen das Gesundheitsministerium, die teilweise eine an Arbeitsboykott grenzende Berufseinstellung unter Krankenpflegern entlarven.
Bei den Schmerzensgeld-Forderungen fällt auf, dass ihnen nicht vermeintliche Behandlungsfehler, sondern mutmaßliche Achtlosigkeit unter Angestellten von Staatskrankenhäusern zu Grunde liegen. Da wäre unter anderem der Fall einer geistig verwirrten Frau, die sich im Staatshospital in Okongo vermutlich bei einem Sturz eine schwere Kopfverletzung zugezogen hat, an der sie verstorben ist. Und da wäre zum Beispiel der Säugling, der aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt im Windhoeker Staatskrankenhaus einen Gehirnschaden erlitten hat und zeitlebens behindert sein wird.
Zurück bleibt ein Ehemann der sich sicher ist, dass seine Frau noch am Leben wäre, wenn man sie im Krankenhaus besser beaufsichtigt hätte. Und zurück bleibt eine Mutter, die fest davon ausgeht, sie hätte ein gesundes Baby zur Welt gebracht, wenn man sie nicht ungeachtet der früh ersichtlichen Komplikationen nach Einsatz der Wehen über zwei Stunden im Kreisssaal alleingelassen habe. Stattdessen wird sie nun einen Menschen rund um die Uhr betreuen müssen, der nie wird laufen, essen oder sprechen können. Weil Krankenpfleger im Staatshospital vermutlich aus Bequemlichkeit auf den gewiss vorgeschriebenen Rundgang verzichtet haben. Weil deshalb niemand bemerkt hat, dass sie schreiend im Bett lag und dringend einen Kaiserschnitt benötigt hätte.
Dass dieser ausblieb, hat nicht mit Finanznot, Inkompetenz oder beruflicher Überlastung zu tun, sondern mit Pflichtvergessenheit und einem an Missachtung grenzenden Desinteresse gegenüber Patienten. Einer Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Fürsorgepflicht, die sich hart an der Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung bewegt und damit die Staatsanwaltschaft interessieren sollte.
Marc Springer
Bei den Schmerzensgeld-Forderungen fällt auf, dass ihnen nicht vermeintliche Behandlungsfehler, sondern mutmaßliche Achtlosigkeit unter Angestellten von Staatskrankenhäusern zu Grunde liegen. Da wäre unter anderem der Fall einer geistig verwirrten Frau, die sich im Staatshospital in Okongo vermutlich bei einem Sturz eine schwere Kopfverletzung zugezogen hat, an der sie verstorben ist. Und da wäre zum Beispiel der Säugling, der aufgrund von Sauerstoffmangel während der Geburt im Windhoeker Staatskrankenhaus einen Gehirnschaden erlitten hat und zeitlebens behindert sein wird.
Zurück bleibt ein Ehemann der sich sicher ist, dass seine Frau noch am Leben wäre, wenn man sie im Krankenhaus besser beaufsichtigt hätte. Und zurück bleibt eine Mutter, die fest davon ausgeht, sie hätte ein gesundes Baby zur Welt gebracht, wenn man sie nicht ungeachtet der früh ersichtlichen Komplikationen nach Einsatz der Wehen über zwei Stunden im Kreisssaal alleingelassen habe. Stattdessen wird sie nun einen Menschen rund um die Uhr betreuen müssen, der nie wird laufen, essen oder sprechen können. Weil Krankenpfleger im Staatshospital vermutlich aus Bequemlichkeit auf den gewiss vorgeschriebenen Rundgang verzichtet haben. Weil deshalb niemand bemerkt hat, dass sie schreiend im Bett lag und dringend einen Kaiserschnitt benötigt hätte.
Dass dieser ausblieb, hat nicht mit Finanznot, Inkompetenz oder beruflicher Überlastung zu tun, sondern mit Pflichtvergessenheit und einem an Missachtung grenzenden Desinteresse gegenüber Patienten. Einer Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Fürsorgepflicht, die sich hart an der Grenze zur unterlassenen Hilfeleistung bewegt und damit die Staatsanwaltschaft interessieren sollte.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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