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Für kurative Behandlung zu spät

Sehr geehrter Herr Dr. Koepp,

hiermit nehme ich Bezug auf Ihren Leserbrief in der AZ vom Freitag, den 1. Juli 2005. Leserbriefe an sich sind eine gute Sache, aber um spezielle berufliche Angelegenheiten anzusprechen sicher nicht der richtige Weg, zumal Sie sich offensichtlich nicht ausreichend über die Hintergrund-Fakten bemüht haben. Des Wweiteren spricht der Brief meine Kollegin in deutscher Sprache an, wobei sie englisch- und afrikaanssprechend ist. Deshalb die folgende Stellungnahme von mir:

Zu den Fakten: Edwin wurde in unserer Klinik erstmals Oktober 2004 vorstellig, nicht wie Sie andeuten vor vier Jahren. Im Juni 2004 führten die Ärzte des Katatura-Hospitals die erste Biopsie (Gewebeentnahme) durch, welche ein mesenchymales Chondrosarcom befundete.

Als Edwin im Oktober 2004 zu uns überwiesen wurde, war der Tumor bereits so weit fortgeschritten, dass eine kurative (heilbare) Behandlung nicht mehr möglich war. Das Behandlungsziel war vordergründig Schmerzreduktion und Wachstumshemmung des Tumors. Der Behandlungsstandard ist immer multimodal, und speziell bei Tumorerkrankungen im Kindesalter ist eine präoperative Chemotherapie weltweiter Standard. Diese wurde von uns umgehend begonnen. Die Größe des Tumors, gesamter Befall und Zerstörung der rechten Unterkieferhälfte, bedingt eine radikale Tumorentfernung mit direkt anschließender Rekonstruktion. Das bedarf eines ganzen Teams von Chirurgen, aber eine Operation dieses Ausmaßes ist nicht in Namibia durchführbar. Diesem Jungen eine zeitige Operation zuzumuten (Entfernung des Tumors durch hiesige Chirurgen ) und ihn dann mit einem Riesendefekt nach Südafrika zu schicken, ist ethisch nicht vertretbar und ein so voroperierter Patient wird verständlicherweise auch von den dortigen Kollegen nicht akzeptiert.

Dies sind fachliche Grundlagen, die Sie wissen sollten oder über die Sie sich zumindest vor Verfassen ihres Briefes hätten informieren müssen. Unserer Klinik eine falsche Behandlung vorzuwerfen, entbehrt jeglicher Grundlage und grenzt an Rufschädigung.

Mit kollegialen Grüßen



Dr. Sandra Meinert, Windhoek

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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