Fragwürdige Ausschreibung hat Folgen
Sicherheitsfirma klagt gegen dubiose Auftragsvergabe des Arbeitsministeriums
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Klage der Firma Bertha Security Services. Zur Begründung führt deren Geschäftsführer Linus Semion an, das Arbeitsministerium habe seinem Unternehmen am 29. Juni 2019 den über zwei Jahre laufenden Auftrag zur Bewachung seiner Büros zuerkannt.
Weil dieser Zuschlag in einem schriftlich fixierten Vertrag anschließend bestätigt worden sei, habe Bertha Security wenig später zusätzliches Personal rekrutiert und Zubehör angeschafft um die vertraglich definierten Aufgaben erfüllen zu können. Dabei seien erhebliche Kosten entstanden, die das Ministerium auch dann zurückerstatten müsse, falls es den Klägern nicht gelingen sollte, es juristisch zur Einhaltung der ursprünglichen Auftragsvergabe zu zwingen.
Semion zufolge habe das Ministerium am 20. Juli 2018 ohne Rücksprache mit den Klägern eine Überprüfung der Vergabe vorgenommen, nachdem einer der an der Ausschreibung beteiligten Bewerber dieses beantragt habe. Bei dieser Nachbetrachtung sei das dafür zuständige Gremium zu dem Ergebnis gelangt, dass die erste Vergabe irregulär gewesen sei, weil keiner der Bewerber schriftlich über den Ausgang der Ausschreibung informiert worden sei.
Dementsprechend habe das Ministerium eine Neubewertung der ursprünglich erhaltenen Kostenvoranschläge verfügt und den ursprünglich an Bertha Security vergebenen Auftrag anschließend dem Konkurrenten Shikuvule Trading zuerkannt. Die Kläger seien wenig später zwar auf die Möglichkeit hingewiesen worden, gegen diese Maßnahme in Berufung zu gehen, nicht aber darüber aufgeklärt worden, warum ihnen der Auftrag wieder entzogen und einem Mitbewerber übergeben wurde.
Nach mehrmaligen Nachfragen hätten die Beschwerdeführer die Auskunft erhalten, ihre Bewerbung sei disqualifiziert worden, weil sie die „finanziellen Voraussetzungen“ der Ausschreibung nicht erfüllt hätten. Diese „vage Auskunft“ interpretieren die Kläger dahingehend, ihnen werde unterstellt, der eigenen Bewerbung nicht die erforderlichen Kontoauszüge beigefügt zu haben, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu dokumentieren.
Semion bestreitet ein derartiges Versäumnis und vermutet, die Unterlagen seien vom Ministerium „verlegt“ worden. Ferner führt er an, der Entzug des Auftrags sei unrechtmäßig, weil er bzw. Bertha Security vor dieser Maßnahme nicht angehört worden seien. Außerdem habe das Ministerium außer Acht gelassen, dass die Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits zusätzliche Sicherheitswachen rekrutiert und Zubehör angeschafft hätten und ihr Kostenvoranschlag der preiswerteste aller Bewerber gewesen sei.
Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Klage der Firma Bertha Security Services. Zur Begründung führt deren Geschäftsführer Linus Semion an, das Arbeitsministerium habe seinem Unternehmen am 29. Juni 2019 den über zwei Jahre laufenden Auftrag zur Bewachung seiner Büros zuerkannt.
Weil dieser Zuschlag in einem schriftlich fixierten Vertrag anschließend bestätigt worden sei, habe Bertha Security wenig später zusätzliches Personal rekrutiert und Zubehör angeschafft um die vertraglich definierten Aufgaben erfüllen zu können. Dabei seien erhebliche Kosten entstanden, die das Ministerium auch dann zurückerstatten müsse, falls es den Klägern nicht gelingen sollte, es juristisch zur Einhaltung der ursprünglichen Auftragsvergabe zu zwingen.
Semion zufolge habe das Ministerium am 20. Juli 2018 ohne Rücksprache mit den Klägern eine Überprüfung der Vergabe vorgenommen, nachdem einer der an der Ausschreibung beteiligten Bewerber dieses beantragt habe. Bei dieser Nachbetrachtung sei das dafür zuständige Gremium zu dem Ergebnis gelangt, dass die erste Vergabe irregulär gewesen sei, weil keiner der Bewerber schriftlich über den Ausgang der Ausschreibung informiert worden sei.
Dementsprechend habe das Ministerium eine Neubewertung der ursprünglich erhaltenen Kostenvoranschläge verfügt und den ursprünglich an Bertha Security vergebenen Auftrag anschließend dem Konkurrenten Shikuvule Trading zuerkannt. Die Kläger seien wenig später zwar auf die Möglichkeit hingewiesen worden, gegen diese Maßnahme in Berufung zu gehen, nicht aber darüber aufgeklärt worden, warum ihnen der Auftrag wieder entzogen und einem Mitbewerber übergeben wurde.
Nach mehrmaligen Nachfragen hätten die Beschwerdeführer die Auskunft erhalten, ihre Bewerbung sei disqualifiziert worden, weil sie die „finanziellen Voraussetzungen“ der Ausschreibung nicht erfüllt hätten. Diese „vage Auskunft“ interpretieren die Kläger dahingehend, ihnen werde unterstellt, der eigenen Bewerbung nicht die erforderlichen Kontoauszüge beigefügt zu haben, um die finanzielle Lage des Unternehmens zu dokumentieren.
Semion bestreitet ein derartiges Versäumnis und vermutet, die Unterlagen seien vom Ministerium „verlegt“ worden. Ferner führt er an, der Entzug des Auftrags sei unrechtmäßig, weil er bzw. Bertha Security vor dieser Maßnahme nicht angehört worden seien. Außerdem habe das Ministerium außer Acht gelassen, dass die Kläger zu diesem Zeitpunkt bereits zusätzliche Sicherheitswachen rekrutiert und Zubehör angeschafft hätten und ihr Kostenvoranschlag der preiswerteste aller Bewerber gewesen sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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