Frauenmörder verurteilt
Windhoek - Frans Basson ist nun schuldig gesprochen worden, seine Freundin ermordet zu haben. Richterpräsident Petrus Damaseb hat dazu vor kurzem das Urteil im Windhoeker Obergericht verlesen.
"Die Wunden sehen aus, als würden sie von einem großen Stein stammen und die Aussage des einzigen Augenzeugen stimmt sehr genau mit den Befunden und Beweisen der Staatsanwaltschaft überein", erklärte Damaseb. So habe der Zeuge berichtet, der Angeklagte habe mit einem großen Stein auf sein Opfer eingeschlagen und es zudem auf dem Boden "herumgezogen".
Richter Damaseb urteilte, dass der Angeklagte auf zwei der drei Anklagepunkte schuldig sei. So habe Basson sein Opfer mit Tötungsabsicht umgebracht. "Der Angeklagte wählte einen großen Stein, drohte dem Augenzeugen mit dem Tode, wenn er eingreife und das Wohlergehen des Opfers war dem Beschuldigten vollkommen egal", so der Richter. Der schweren Körperverletzung wurde Basson ebenfalls schuldig befunden. Der Angeklagte hat Damaseb zufolge Viasko Heinrich mit einem Messer ins Bein gestochen - und zwar nicht aus Notwehr. "Ich frage mich nur, was der Zeuge Heinrich im Haus des Angeklagten wollte", fragte Damaseb rhetorisch. Nur der Anklage der Justizbehinderung konnte Basson entgehen, da dieser Aspekt nicht ausgiebig erwiesen wurde.
Laut eigener Aussage hat Basson, als er zur Tatnacht sein Haus betrat und seine Freundin dort halbnackt auffand, den Zeugen Viasko Heinrich im Zimmer angetroffen. Mit diesem habe er daraufhin gekämpft und ihm ein Messer ins Bein gestochen. Laut dem Richter hat er sich danach aus Wut seiner Freundin zugewandt und mit einem 30 cm breiten und 50 cm hohen Stein auf die junge Frau eingeschlagen, die dann ihren Verletzungen erlag (AZ berichtete).
"Die Wunden sehen aus, als würden sie von einem großen Stein stammen und die Aussage des einzigen Augenzeugen stimmt sehr genau mit den Befunden und Beweisen der Staatsanwaltschaft überein", erklärte Damaseb. So habe der Zeuge berichtet, der Angeklagte habe mit einem großen Stein auf sein Opfer eingeschlagen und es zudem auf dem Boden "herumgezogen".
Richter Damaseb urteilte, dass der Angeklagte auf zwei der drei Anklagepunkte schuldig sei. So habe Basson sein Opfer mit Tötungsabsicht umgebracht. "Der Angeklagte wählte einen großen Stein, drohte dem Augenzeugen mit dem Tode, wenn er eingreife und das Wohlergehen des Opfers war dem Beschuldigten vollkommen egal", so der Richter. Der schweren Körperverletzung wurde Basson ebenfalls schuldig befunden. Der Angeklagte hat Damaseb zufolge Viasko Heinrich mit einem Messer ins Bein gestochen - und zwar nicht aus Notwehr. "Ich frage mich nur, was der Zeuge Heinrich im Haus des Angeklagten wollte", fragte Damaseb rhetorisch. Nur der Anklage der Justizbehinderung konnte Basson entgehen, da dieser Aspekt nicht ausgiebig erwiesen wurde.
Laut eigener Aussage hat Basson, als er zur Tatnacht sein Haus betrat und seine Freundin dort halbnackt auffand, den Zeugen Viasko Heinrich im Zimmer angetroffen. Mit diesem habe er daraufhin gekämpft und ihm ein Messer ins Bein gestochen. Laut dem Richter hat er sich danach aus Wut seiner Freundin zugewandt und mit einem 30 cm breiten und 50 cm hohen Stein auf die junge Frau eingeschlagen, die dann ihren Verletzungen erlag (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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