Freiheitslieder als Proteststimme
Grootfontein - Der Prozess gegen die 128 vermeintlichen Caprivi-Separatisten ist gestern in Grootfontein wie erwartet zum fünften Mal verschoben worden. Die Verhandlung wurde von lautstarken Liedern begleitet, in denen die Angeklagten ihre Unterstützung für einen unabhängigen Caprivi zum Ausdruck brachten.
Der nächste Termin wurde nach Abstimmung zwischen Richter Elton Hoff, Staatsanwalt Lourens Campher und Rechtsverteidiger Chris van Sittert für den 13. Juni 2002 festgelegt.
Der Prozess kann an diesem Tag jedoch nur beginnen, wenn das Oberste Gericht bis dahin entschieden hat, ob die Angeklagten Anspruch auf staatliche Rechtsbeihilfe haben.
Der gestrige Verhandlungsbeginn wurde um etwa eine Stunde verzögert, da eine Gruppe der 128 Angeklagten, die sich seit August 1999 in Untersuchungshaft befinden, ohne ihren Rechtsanwalt den Gerichtssaal nicht betreten wollte. In einem eingezäunten Areal und unter strenger Bewachung tanzte vor dem Gerichtsgebäude eine Gruppe protestierender Caprivier und sang Freiheitslieder. Erst als Chris van Sittert aus Tsumeb - der bevollmächtigt ist, im Namen aller
Beschuldigten zu sprechen - eingetroffen war, ließen sich die Männer überzeugen, ins Gericht zu kommen.
Staatsanwalt Campher informierte den Richter, dass gemäß den Vorschriften eines Vorverhandlungsverfahrens den Inhaftierten ein
Fragebogen (pre-trial memorandum) übergeben wurde (die AZ berichtete). Van Sittert wies aber bereits am vergangenen Freitag im Namen aller Beschuldigten die Beantwortung der Fragen zurück, da derzeit keiner der Angeklagten einen Rechtsbeistand hat.
Der Presse sowie den Angehörigen war es strengstens untersagt, mit den Beschuldigten zu reden. Deshalb schrieben diese Nachrichten auf Zettel, die sie Medienvertretern übergaben. Etliche Versuche der Angeklagten, wenigstens ihren Namen zu nennen, wurden von Sicherheitsbeamten strickt untersagt. Im Beisein von
Militär und Polizei wurden die mutmaßlichen Separatisten vom Gericht abgeführt. Richter Hoff merkte im Anschluss an die Terminbekanntgabe an, dass bei einer nochmaligen Verzögerung des Falles der
Prozess gemäß dem Strafgesetz von 1977 in der Abwesenheit der Angeklagten verschoben werde.
Der nächste Termin wurde nach Abstimmung zwischen Richter Elton Hoff, Staatsanwalt Lourens Campher und Rechtsverteidiger Chris van Sittert für den 13. Juni 2002 festgelegt.
Der Prozess kann an diesem Tag jedoch nur beginnen, wenn das Oberste Gericht bis dahin entschieden hat, ob die Angeklagten Anspruch auf staatliche Rechtsbeihilfe haben.
Der gestrige Verhandlungsbeginn wurde um etwa eine Stunde verzögert, da eine Gruppe der 128 Angeklagten, die sich seit August 1999 in Untersuchungshaft befinden, ohne ihren Rechtsanwalt den Gerichtssaal nicht betreten wollte. In einem eingezäunten Areal und unter strenger Bewachung tanzte vor dem Gerichtsgebäude eine Gruppe protestierender Caprivier und sang Freiheitslieder. Erst als Chris van Sittert aus Tsumeb - der bevollmächtigt ist, im Namen aller
Beschuldigten zu sprechen - eingetroffen war, ließen sich die Männer überzeugen, ins Gericht zu kommen.
Staatsanwalt Campher informierte den Richter, dass gemäß den Vorschriften eines Vorverhandlungsverfahrens den Inhaftierten ein
Fragebogen (pre-trial memorandum) übergeben wurde (die AZ berichtete). Van Sittert wies aber bereits am vergangenen Freitag im Namen aller Beschuldigten die Beantwortung der Fragen zurück, da derzeit keiner der Angeklagten einen Rechtsbeistand hat.
Der Presse sowie den Angehörigen war es strengstens untersagt, mit den Beschuldigten zu reden. Deshalb schrieben diese Nachrichten auf Zettel, die sie Medienvertretern übergaben. Etliche Versuche der Angeklagten, wenigstens ihren Namen zu nennen, wurden von Sicherheitsbeamten strickt untersagt. Im Beisein von
Militär und Polizei wurden die mutmaßlichen Separatisten vom Gericht abgeführt. Richter Hoff merkte im Anschluss an die Terminbekanntgabe an, dass bei einer nochmaligen Verzögerung des Falles der
Prozess gemäß dem Strafgesetz von 1977 in der Abwesenheit der Angeklagten verschoben werde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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