Freispruch mutmaßlicher Separatisten hat Bestand
Richter verweigert Berufung gegen zwei getrennte Urteile in Hochverrats-Prozess
Windhoek (ms) – Die Staatsanwaltschaft ist bei dem Versuch gescheitert, eine mögliche Verurteilung von 42 ehemaligen Angeklagten zu erwirken, die im von dem Vorwurf des Hochverrats freigesprochen wurden.
Die Niederlage ergibt sich aus einem Urteil von Ersatzrichter Ileni Velikoshi. Dieser hatte der Anklage am Freitag die Erlaubnis verweigert, gegen zwei frühere Urteile seines Kollegen Elton Hoff in Berufung zu gehen. Das erste davon war am 11. Februar 2013 ergangen und hatte zum Freispruch von 25 mutmaßlichen Separatisten geführt, deren Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig eingestellt wurde. Das zweite war am 14. Dezember 2015 gefallen und hatte weiteren 35 des Hochverrats beschuldigten Männern die Freiheit beschert.
Zur Begründung seines Befunds führte Velikoshi an, es sei derart viel Zeit zwischen den ursprünglichen Urteilen und den beiden Anträgen auf Berufungserlaubnis verstrichen, dass diese nicht mehr zugelassen werden könnten. Schließlich seien zwischen den zwei Urteilen und den jeweiligen Berufungsgesuchen in einem Fall mehr als drei Jahre und in dem anderen Fall mehr als neun Monate vergangen und die für Revisionsgesuche geltende Frist von 14 Tagen damit „erheblich überschritten“ worden.
Ferner wies Velikohi darauf hin, dass die Betroffenen zwischen ihrer Verhaftung und ihrem Freispruch zwischen 13 und 15 Jahren in Untersuchungshaft verbracht hätten und die juristische Aufarbeitung der als Caprivi-Aufstand bekannten Revolte vom 2. August 1999 „endlich abgeschlossen“ werden müsse.
Die Erhebung, bei der bewaffnete Rebellen mehrere Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen und dabei neun Menschen erschossen hatten, führte zu einem Mammutprozess an dessen Ende 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden.
Die Niederlage ergibt sich aus einem Urteil von Ersatzrichter Ileni Velikoshi. Dieser hatte der Anklage am Freitag die Erlaubnis verweigert, gegen zwei frühere Urteile seines Kollegen Elton Hoff in Berufung zu gehen. Das erste davon war am 11. Februar 2013 ergangen und hatte zum Freispruch von 25 mutmaßlichen Separatisten geführt, deren Verfahren aus Mangel an Beweisen vorzeitig eingestellt wurde. Das zweite war am 14. Dezember 2015 gefallen und hatte weiteren 35 des Hochverrats beschuldigten Männern die Freiheit beschert.
Zur Begründung seines Befunds führte Velikoshi an, es sei derart viel Zeit zwischen den ursprünglichen Urteilen und den beiden Anträgen auf Berufungserlaubnis verstrichen, dass diese nicht mehr zugelassen werden könnten. Schließlich seien zwischen den zwei Urteilen und den jeweiligen Berufungsgesuchen in einem Fall mehr als drei Jahre und in dem anderen Fall mehr als neun Monate vergangen und die für Revisionsgesuche geltende Frist von 14 Tagen damit „erheblich überschritten“ worden.
Ferner wies Velikohi darauf hin, dass die Betroffenen zwischen ihrer Verhaftung und ihrem Freispruch zwischen 13 und 15 Jahren in Untersuchungshaft verbracht hätten und die juristische Aufarbeitung der als Caprivi-Aufstand bekannten Revolte vom 2. August 1999 „endlich abgeschlossen“ werden müsse.
Die Erhebung, bei der bewaffnete Rebellen mehrere Einrichtungen in und um Katima Mulilo angegriffen und dabei neun Menschen erschossen hatten, führte zu einem Mammutprozess an dessen Ende 30 der Angeklagten schuldig gesprochen und mit Haftstrafen zwischen 3 und 18 Jahren belegt worden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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