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Freispruch nach Berufung
Freispruch nach Berufung

Freispruch nach Berufung

Vergewaltigung nicht erwiesen - Prozessverzögerung unverständlich
Steffi Balzar
Von Jana-Mari Smith und Steffi Balzar, Windhoek

Der amtierende Richter am Oshakati Obergericht, Danie Small, hob Ende Juni als Teil eines Berufungsverfahrens das Urteil des Magistratsgerichts in Outapi aus dem Jahr 2018 auf, wonach Robert Mutemwa der Vergewaltigung für schuldig befunden und eine Gefängnisstrafe gegen ihn verhängt wurde. In seiner Urteilsbegründung, die im Juli veröffentlicht wurde, gab Small an, dass die Beweislast beim Staat liege, die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen. Der Staat habe dies jedoch versäumt. Es bestünden begründete Bedenken, dass nicht zweifelsfrei bewiesen wurde, dass es sich bei dem Vorfall um Nötigung gehandelt habe. „Daher gilt der Zweifel für den Angeklagten, weshalb dieser freigesprochen werden muss“.

Small kritisierte in seiner Begründung zudem den fast zehnjährigen Strafprozess, der mit unnötigen Verschiebungen und Verzögerungen gespickt gewesen sei. Die angebliche Vergewaltigung soll Anfang 2007 stattgefunden haben. Mutemwa plädierte zwei Jahre später auf nicht schuldig und wurde erst im März 2018 verurteilt. Die damalige Beschwerdeführerin wurde bei dem Vorfall schwanger, ein Vaterschaftstest bestätigte schließlich die Vaterschaft von Mutemwa. „Zum Zeitpunkt der Verurteilung war das Kind bereits zehn Jahre alt“, betonte Small. Für eine der Verzögerungen war laut dem Richter jener Vaterschaftstest verantwortlich, der zwar seit November 2009 vorlag, dessen Ergebnis jedoch erst sieben Jahre und drei Monate später dem Gericht vorgelegt wurde. „Es stellt sich die Frage, warum sich in dieser Zeit niemand ordnungsgemäß nach dem Verbleib des Ergebnisses erkundigt hat?“, so Small in seiner Urteilsbegründung.

Mutemwa hatte in dem Strafverfahren gegen ihn zunächst geleugnet, Sex mit der Beschwerdeführerin gehabt zu haben, später aber, nachdem der Test ihn als Vater des Kindes identifiziert hatte, den Akt zugegeben habe. „Obwohl Mutemwa sich selbst keinen Gefallen getan hat, indem er die sexuelle Handlung leugnete, ist dies nicht unbedingt ein Beweis für seine Schuld“, so der Richter. In seiner Zusammenfassung der Aussagen der Beschwerdeführerin stellte Small fest, dass sie diese im Laufe der polizeilichen Ermittlungen und des Prozesses mehrfach geändert hatte. Mutemwa sagte unterdessen, er habe die sexuelle Handlung abgestritten, weil er Angst vor der Reaktion ihres Freundes und ihres Vormundes gehabt habe und als verheirateter Mann zudem nicht wusste, wie seine Ehefrau reagieren würde. Diese habe ihn nach Beginn des Gerichtsverfahrens verlassen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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