Frist für ergänzende Wählerregistrierung fast verstrichen
Windhoek (Nampa/sb) - Der Zeitraum der ergänzenden Wählerregistrierung für die Regional- und Kommunalwahlen am 25. November endet am morgigen Dienstag. Das politische Aktionskomitee des Landless People‘s Movement (LPM) der Kharas-Region forderte am Freitag alle wahlberechtigten Namibier der Region auf, sich noch zu registrieren. Besonders junge Menschen sollten laut der Partei sicherstellen, dass sie im Besitz gültiger Wählerausweise seien.
Die Namibische Wahlkommission (ECN) hatte unterdessen am Freitag alle in Eros ansässigen Einwohner, die in dem Kommunalgebiet „Windhoek Rural“ registriert sind, gebeten die ECN-Registrierungsstellen in Windhoek-Ost aufsuchen, um ihre Wählerausweise entsprechend umschreiben zu lassen.
Wahlberechtigte, die ihren Wählerausweis verloren haben, in einen anderen Wahlkreis gezogen, oder volljährig geworden sind, können sich noch bis morgen registrieren. Die ECN versicherte vergangene Woche, dass Wählerausweise von 2014 noch bis 2024 gültig sind, jedoch nur, wenn darauf der Kommunalbezirk angegeben ist, in dem eine Person zur Wahl registriert ist. Sollte der Zusatz „LA not applicable“ auf dem Wählerausweis stehen, ist dieser für die Wahlen im November nicht gültig und der Wahlberechtigte muss sich bis zum 15. September erneut registrieren (AZ berichtete).
Die Namibische Wahlkommission (ECN) hatte unterdessen am Freitag alle in Eros ansässigen Einwohner, die in dem Kommunalgebiet „Windhoek Rural“ registriert sind, gebeten die ECN-Registrierungsstellen in Windhoek-Ost aufsuchen, um ihre Wählerausweise entsprechend umschreiben zu lassen.
Wahlberechtigte, die ihren Wählerausweis verloren haben, in einen anderen Wahlkreis gezogen, oder volljährig geworden sind, können sich noch bis morgen registrieren. Die ECN versicherte vergangene Woche, dass Wählerausweise von 2014 noch bis 2024 gültig sind, jedoch nur, wenn darauf der Kommunalbezirk angegeben ist, in dem eine Person zur Wahl registriert ist. Sollte der Zusatz „LA not applicable“ auf dem Wählerausweis stehen, ist dieser für die Wahlen im November nicht gültig und der Wahlberechtigte muss sich bis zum 15. September erneut registrieren (AZ berichtete).
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Allgemeine Zeitung
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