Frist für Farmer verstreicht
Windhoek - Das Ministerium für Ländereien und Neusiedlung hat eine Liste mit den Namen von 1091 Grundbesitzern veröffentlich, von denen ihm bisher nicht die Adressen bekannt sind.
Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums von gestern hervorgeht, haben 680 der Landwirte bisher gar keine Adresse zur Verfügung gestellt. Bei weiteren 411 sei die angegebene Anschrift offensichtlich falsch, weil die Post den betroffenen Farmern ihren Bodensteuer-Bescheid nicht habe zustellen können.
Nach Angaben des Ministeriums sind die Listen mit den Namen der Farmer die entweder keine oder eine offensichtlich fehlerhafte Adresse angegeben hätten, am 29. April und 6. Mai veröffentlicht und dabei eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt worden, die Anschriften nachzureichen bzw. zu korrigieren.
In der Presseerklärung wird ferner daran erinnert, dass Farmer, die diesem Aufruf bis Ablauf des Ultimatums nicht gefolgt sind, nicht von der Entrichtung der am 31. Juli erstmals fälligen Bodensteuer befreit würden. Im Gegenteil müssten die betroffenen Grundbesitzer damit rechnen, dass sie nach dem 31. Juli nicht nur den überfälligen Steuerbetrag nachzahlen, sondern darauf auch Strafzinsen entrichten müssten.
Darüber hinaus drohe Landwirten, die bisher keine, oder falsche Anschriften angegeben haben, eine Strafe von N$ 20000, wenn sie nicht unverzüglich die gewünschte Information bereitstellten. Grundsätzlich sei es die Pflicht der Grundbesitzer, beim Ministerium nachzufragen, wenn sie bisher nicht ihren Steuerbescheid erhalten hätten.
Die Berechnung der für einzelne Grundbesitzer fälligen Bodensteuer geht auf die Abschätzung sämtlicher Ländereien im kommerziellen Gebiet zurück und orientiert sich an der Fläche und dem Hektarpreis, der dabei für einzelne Farmen ermittelt wurde. Bei dieser Abschätzung wurde der Wert einzelner Farmen (exklusive der darauf vorhandenen Infrastruktur) berechnet und anschließend eine Liste mit den Namen aller steuerpflichtigen Grundbesitzer erstellt, die im November 2004 vom Abschätzungsgericht angenommen wurde.
Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums von gestern hervorgeht, haben 680 der Landwirte bisher gar keine Adresse zur Verfügung gestellt. Bei weiteren 411 sei die angegebene Anschrift offensichtlich falsch, weil die Post den betroffenen Farmern ihren Bodensteuer-Bescheid nicht habe zustellen können.
Nach Angaben des Ministeriums sind die Listen mit den Namen der Farmer die entweder keine oder eine offensichtlich fehlerhafte Adresse angegeben hätten, am 29. April und 6. Mai veröffentlicht und dabei eine Frist bis zum 31. Mai gesetzt worden, die Anschriften nachzureichen bzw. zu korrigieren.
In der Presseerklärung wird ferner daran erinnert, dass Farmer, die diesem Aufruf bis Ablauf des Ultimatums nicht gefolgt sind, nicht von der Entrichtung der am 31. Juli erstmals fälligen Bodensteuer befreit würden. Im Gegenteil müssten die betroffenen Grundbesitzer damit rechnen, dass sie nach dem 31. Juli nicht nur den überfälligen Steuerbetrag nachzahlen, sondern darauf auch Strafzinsen entrichten müssten.
Darüber hinaus drohe Landwirten, die bisher keine, oder falsche Anschriften angegeben haben, eine Strafe von N$ 20000, wenn sie nicht unverzüglich die gewünschte Information bereitstellten. Grundsätzlich sei es die Pflicht der Grundbesitzer, beim Ministerium nachzufragen, wenn sie bisher nicht ihren Steuerbescheid erhalten hätten.
Die Berechnung der für einzelne Grundbesitzer fälligen Bodensteuer geht auf die Abschätzung sämtlicher Ländereien im kommerziellen Gebiet zurück und orientiert sich an der Fläche und dem Hektarpreis, der dabei für einzelne Farmen ermittelt wurde. Bei dieser Abschätzung wurde der Wert einzelner Farmen (exklusive der darauf vorhandenen Infrastruktur) berechnet und anschließend eine Liste mit den Namen aller steuerpflichtigen Grundbesitzer erstellt, die im November 2004 vom Abschätzungsgericht angenommen wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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