„Fukuseki Maru No. 7“ wird verschrottet
Ausschreibungsverfahren zur Entfernung des Trawlers hat jetzt begonnen
Von Erwin Leuschner, Swakopmund
Die Entfernung des Schiffwracks wird aber deutlich später erfolgen, als John Mutorwa, Minister für öffentliche Arbeiten und Transport, angeordnet hatte. Mutorwa hatte dem Schiffseigentümer eine Frist zur Entfernung des Wracks gesetzt, die allerdings schon im Juli 2018 ausgelaufen war.
Der 49 Meter lange Thunfisch-Langleinenfischer „Fukuseki Maru No. 7“ war am 22. März 2018 in den frühen Morgenstunden auf ein Riff in der Durissa Bucht aufgelaufen (AZ berichtete). Der Grund für die Havarie ist noch immer nicht bekannt. Damals konnten alle 24 Crewmitglieder mit Hilfe eines Hubschraubers in Sicherheit gebracht werden. Von offizieller Stelle hieß es zudem, dass sich an Bord 75 Tonnen Thunfisch befunden hätten.
Dieser Tage hat der Anwalt Mitsuhiro Toda von der Kanzlei Law Offices of Toda & Co. im Namen von „Fukuseki Maru No. &“ ein Ausschreibungsverfahren zur Entfernung des Trawlers in die Wege geleitet. In einer Zeitungsannonce wurde jetzt darauf hingewiesen. Firmen haben demnach bis 31. Mai die Gelegenheit, sich zu bewerben.
„Kurz nachdem das Schiff auf das Riff aufgelaufen war, hat das Unternehmen Nippon Salvage Company (mit Hilfe eines Schleppers, die Red.) versucht, das Schiff freizuziehen. Wegen technischer Schwierigkeiten wurde dieser Versuch am 9. April endgültig aufgegeben“, wird Tado in der Anzeige zitiert.
Minister Mutorwa hat eine offizielle Anordnung zur Entfernung am 10. April 2018 erteilt und eine 90 Tage lange Frist gesetzt. „Sie werden angeordnet, das Schiffswrack binnen dieses Zeitraums von seiner aktuellen Position zu bergen und nach Walvis Bay zu bringen und dieses – im Einklang mit namibischen Gesetzen – zu verschrotten“, heißt es in der Anordnung, die der AZ vorliegt. Ferner heißt es, dass „sie (die Schiffseigentümer) sicherstellen müssen, dass alle erforderlichen Maßnahmen unternommen werden, um eine Meeresverschmutzung, sei es durch Öl oder sonstige gefährliche Substanzen, verhindert wird“.
Ein Grund für die deutliche Verzögerung konnte gestern nicht in Erfahrung gebracht werden, da der zuständige Pressesprecher im gleichnamigen Ministerium, Julius Ngweda, für eine Stellungnahme nicht erreichbar war.
Laut der Anzeige des Ausschreibungsverfahrens ist das Abschleppen des Wracks „keine realistische“ Option. In einem „Bericht“ werde stattdessen auf weitere Möglichkeiten hingewiesen, wonach das Wrack stückweise entfernt werden solle.
Die Entfernung des Schiffwracks wird aber deutlich später erfolgen, als John Mutorwa, Minister für öffentliche Arbeiten und Transport, angeordnet hatte. Mutorwa hatte dem Schiffseigentümer eine Frist zur Entfernung des Wracks gesetzt, die allerdings schon im Juli 2018 ausgelaufen war.
Der 49 Meter lange Thunfisch-Langleinenfischer „Fukuseki Maru No. 7“ war am 22. März 2018 in den frühen Morgenstunden auf ein Riff in der Durissa Bucht aufgelaufen (AZ berichtete). Der Grund für die Havarie ist noch immer nicht bekannt. Damals konnten alle 24 Crewmitglieder mit Hilfe eines Hubschraubers in Sicherheit gebracht werden. Von offizieller Stelle hieß es zudem, dass sich an Bord 75 Tonnen Thunfisch befunden hätten.
Dieser Tage hat der Anwalt Mitsuhiro Toda von der Kanzlei Law Offices of Toda & Co. im Namen von „Fukuseki Maru No. &“ ein Ausschreibungsverfahren zur Entfernung des Trawlers in die Wege geleitet. In einer Zeitungsannonce wurde jetzt darauf hingewiesen. Firmen haben demnach bis 31. Mai die Gelegenheit, sich zu bewerben.
„Kurz nachdem das Schiff auf das Riff aufgelaufen war, hat das Unternehmen Nippon Salvage Company (mit Hilfe eines Schleppers, die Red.) versucht, das Schiff freizuziehen. Wegen technischer Schwierigkeiten wurde dieser Versuch am 9. April endgültig aufgegeben“, wird Tado in der Anzeige zitiert.
Minister Mutorwa hat eine offizielle Anordnung zur Entfernung am 10. April 2018 erteilt und eine 90 Tage lange Frist gesetzt. „Sie werden angeordnet, das Schiffswrack binnen dieses Zeitraums von seiner aktuellen Position zu bergen und nach Walvis Bay zu bringen und dieses – im Einklang mit namibischen Gesetzen – zu verschrotten“, heißt es in der Anordnung, die der AZ vorliegt. Ferner heißt es, dass „sie (die Schiffseigentümer) sicherstellen müssen, dass alle erforderlichen Maßnahmen unternommen werden, um eine Meeresverschmutzung, sei es durch Öl oder sonstige gefährliche Substanzen, verhindert wird“.
Ein Grund für die deutliche Verzögerung konnte gestern nicht in Erfahrung gebracht werden, da der zuständige Pressesprecher im gleichnamigen Ministerium, Julius Ngweda, für eine Stellungnahme nicht erreichbar war.
Laut der Anzeige des Ausschreibungsverfahrens ist das Abschleppen des Wracks „keine realistische“ Option. In einem „Bericht“ werde stattdessen auf weitere Möglichkeiten hingewiesen, wonach das Wrack stückweise entfernt werden solle.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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