Funktionär der SWAPO verurteilt
Ehemaliger NWR-Chef wegen Falschaussage gegenüber ACC schuldig gesprochen
Von Marc Springer, Windhoek
Zehn Jahre nach Beginn eines streckenweise turbulenten Verfahrens sind Aupindi (44) und sein Mitangeklagter Antonio di Savino (50) gestern von Magistratsrichterin Helvi Shilemba zu 50000 N$ oder 30 Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor war die Richterin in einer stark improvisierten Urteilsverkündung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die beiden Angeklagten gegenüber einem Ermittler der Anti-Korruptionskommission (ACC) wissentlich falsche Angaben gemacht hatten. Es ist das erste Mal, dass ein Beschuldigter in Namibia für diesen Straftatbestand verurteilt wird.
Das Urteil geht auf den Vorwurf zurück, dass der Unternehmer di Savino ein 2006 bei Aupindis Privatwohnung in Hochland Park installiertes Schwimmbad im Werte von 50000 N$ bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat. Obwohl anschließende Untersuchungen den daraus abgeleiteten Vorwurf der Korruption nicht erhärten konnten, blieb dennoch der Vorwurf bestehen, dass die beiden Angeklagten gegenüber dem ACC-Ermittler William Lloyd wahrheitswidrig angegeben hätten, dass Aupindi selbst für das Schwimmbad bezahlt habe.
Aupindi konnte diese Behauptung allerding nicht belegen und die Staatsanwaltschaft ihm nicht das Gegenteil nachweisen, weil die Firma LIC Pools keinen schriftlichen Zahlungsnachweis für das Schwimmbad orten konnte. Das Verfahren wurde dennoch fortgesetzt und von anhaltenden Vorwürfen der Verteidigung begleitet, wonach die Richterin dem ehemaligen NWR-Chef gegenüber voreingenommen sei und gegenüber Kollegen angekündigt habe, diesen unabhängig von der Beweislage ins Zuchthaus schicken zu wollen.
Nachdem ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin gescheitert war, schleppte sich die Beweisaufnahme weitere Jahre dahin und wurde die wiederholt angesetzte Urteilsverkündung von Shilemba mehrmals kurzfristig vertagt. Aupindis Anwalt Richard Metcalfe war über die Prozessführung der Magistratsrichterin derart empört, dass er zwischenzeitlich sein Mandat niederlegte.
Gestern war er sichtlich um Ruhe bemüht, als er darlegte, dass sein Klient weder wegen Korruption, noch wegen Bestechung oder Betrugs verurteilt wurde und seine angebliche Falschaussage gegenüber Loyd „niemandem finanziellen Schaden oder andere Unannehmlichkeiten“ verursacht habe. Ferner hob er hervor, dass der Prozess nicht nur dem Ruf und Ansehen seines Mandanten geschadet, sondern ihn auch beruflich „zurückgeworfen“ habe und es die Richterin deshalb bei einer Geldstrafe von 20000 N$ belassen solle.
Staatsanwältin Bernadine Bertolini, die das vorangegangene Urteil zu einem Schuldspruch wegen Korruption umdeutete, verlangte mit Hinweis auf eine angeblich benötigte Abschreckungswirkung hingegen eine Haftstrafe von zwei Jahren und wollte damit gleichzeitig den angeblichen Mangel an Reue auf Seiten der Angeklagten ahnden.
Zehn Jahre nach Beginn eines streckenweise turbulenten Verfahrens sind Aupindi (44) und sein Mitangeklagter Antonio di Savino (50) gestern von Magistratsrichterin Helvi Shilemba zu 50000 N$ oder 30 Monaten Haft verurteilt worden. Zuvor war die Richterin in einer stark improvisierten Urteilsverkündung zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die beiden Angeklagten gegenüber einem Ermittler der Anti-Korruptionskommission (ACC) wissentlich falsche Angaben gemacht hatten. Es ist das erste Mal, dass ein Beschuldigter in Namibia für diesen Straftatbestand verurteilt wird.
Das Urteil geht auf den Vorwurf zurück, dass der Unternehmer di Savino ein 2006 bei Aupindis Privatwohnung in Hochland Park installiertes Schwimmbad im Werte von 50000 N$ bezahlt und im Gegenzug dafür lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat. Obwohl anschließende Untersuchungen den daraus abgeleiteten Vorwurf der Korruption nicht erhärten konnten, blieb dennoch der Vorwurf bestehen, dass die beiden Angeklagten gegenüber dem ACC-Ermittler William Lloyd wahrheitswidrig angegeben hätten, dass Aupindi selbst für das Schwimmbad bezahlt habe.
Aupindi konnte diese Behauptung allerding nicht belegen und die Staatsanwaltschaft ihm nicht das Gegenteil nachweisen, weil die Firma LIC Pools keinen schriftlichen Zahlungsnachweis für das Schwimmbad orten konnte. Das Verfahren wurde dennoch fortgesetzt und von anhaltenden Vorwürfen der Verteidigung begleitet, wonach die Richterin dem ehemaligen NWR-Chef gegenüber voreingenommen sei und gegenüber Kollegen angekündigt habe, diesen unabhängig von der Beweislage ins Zuchthaus schicken zu wollen.
Nachdem ein Befangenheitsantrag gegen die Richterin gescheitert war, schleppte sich die Beweisaufnahme weitere Jahre dahin und wurde die wiederholt angesetzte Urteilsverkündung von Shilemba mehrmals kurzfristig vertagt. Aupindis Anwalt Richard Metcalfe war über die Prozessführung der Magistratsrichterin derart empört, dass er zwischenzeitlich sein Mandat niederlegte.
Gestern war er sichtlich um Ruhe bemüht, als er darlegte, dass sein Klient weder wegen Korruption, noch wegen Bestechung oder Betrugs verurteilt wurde und seine angebliche Falschaussage gegenüber Loyd „niemandem finanziellen Schaden oder andere Unannehmlichkeiten“ verursacht habe. Ferner hob er hervor, dass der Prozess nicht nur dem Ruf und Ansehen seines Mandanten geschadet, sondern ihn auch beruflich „zurückgeworfen“ habe und es die Richterin deshalb bei einer Geldstrafe von 20000 N$ belassen solle.
Staatsanwältin Bernadine Bertolini, die das vorangegangene Urteil zu einem Schuldspruch wegen Korruption umdeutete, verlangte mit Hinweis auf eine angeblich benötigte Abschreckungswirkung hingegen eine Haftstrafe von zwei Jahren und wollte damit gleichzeitig den angeblichen Mangel an Reue auf Seiten der Angeklagten ahnden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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