Fußball-Funktionäre klagen am CAS
Kauta und Haingura schließen sich Mbidi mit Klagen gegen NC an
Windhoek (Nampa/sno) - Der ehemalige Vorsitzende der namibischen Premier-Liga (NPL) Patrik Kauta und der Vorsitzende der Kavango-Ost-Division der NPL Mpasi Haingura haben eine Klage beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne (Schweiz) eingereicht, nachdem sie von der Teilnahme an den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen des namibischen Fußballverbandes (NFA) ausgeschlossen wurden. Beide, Kauta und Haingura, behaupten, dass sie zu Unrecht von der Kandidatur für das Präsidentschaftsamt am 22. Februar (Samstag) ausgeschlossen wurden. Mit ihrem Antrag schließen sie sich dem ehemaligen NFA-Präsidenten Frans Mbidi an, der am vergangenen Dienstag ebenfalls eine Berufung gegen das Normalisierungskomitee (NC) des Internationalen Fußballverbandes (Fifa) eingereicht hat.
In ihrer eidesstattlichen Erklärung nannten die beiden (Kauta und Haingura) den vom Normalisierungskomitee geführten NFA als ersten Antragsgegner, während Ranga Haikali, einer der zur Wahl stehenden Präsidentschaftskandidaten, als zweiten Antragsgegner angegeben ist.
Kauta wurde disqualifiziert, weil er ein aktives Mitglied der suspendierten NPL ist und auch an der Absetzung eines amtierenden Präsidenten beteiligt war. Haingura wurde disqualifiziert, weil er sich ebenfalls an der Absetzung eines amtierenden Präsidenten beteiligt hat. Die Beschwerdeführer meinen, dass diese Gründe nicht den Ausschluss von der Bewerbung um die Präsidentschaftspositionen innerhalb der NFA rechtfertigen.
In ihrer eidesstattlichen Erklärung geben die beiden ferner an, dass sie alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen, d.h. älter als 23 und jünger als 70 Jahre sind, seit mindestens vier Jahren im Fußball tätig sind und von einem Delegierten, der ein Mitglied vertritt, nominiert wurden. Weiter heißt es, dass Kauta nicht für die Abberufung von Mbidi gestimmt hat, da er zu dem Zeitpunkt nicht Stimmberechtigt war. Außerdem stellen die Kläger Haikalis Wählbarkeit in Frage. Er war scheinbar nicht für die erforderliche Mindestdauer von vier Jahre in einer führenden Position, im namibischen Fußball tätig.
Beide Antragsteller wandten sich deshalb direkt an den Internationalen Sportgerichtshof. Dies sei nach NFA-Statuten erforderlich, weil in Namibia weder ein Schlichtungsgericht oder -Instanz bestehe, an die sie sich hätten wenden können. Sie haben daher beim CAS geklagt den NC-Entschluss, der ihnen verbietet für die NFA-Präsidentschaft zu kandidieren, für illegal zu erklären.
In ihrer eidesstattlichen Erklärung nannten die beiden (Kauta und Haingura) den vom Normalisierungskomitee geführten NFA als ersten Antragsgegner, während Ranga Haikali, einer der zur Wahl stehenden Präsidentschaftskandidaten, als zweiten Antragsgegner angegeben ist.
Kauta wurde disqualifiziert, weil er ein aktives Mitglied der suspendierten NPL ist und auch an der Absetzung eines amtierenden Präsidenten beteiligt war. Haingura wurde disqualifiziert, weil er sich ebenfalls an der Absetzung eines amtierenden Präsidenten beteiligt hat. Die Beschwerdeführer meinen, dass diese Gründe nicht den Ausschluss von der Bewerbung um die Präsidentschaftspositionen innerhalb der NFA rechtfertigen.
In ihrer eidesstattlichen Erklärung geben die beiden ferner an, dass sie alle verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen, d.h. älter als 23 und jünger als 70 Jahre sind, seit mindestens vier Jahren im Fußball tätig sind und von einem Delegierten, der ein Mitglied vertritt, nominiert wurden. Weiter heißt es, dass Kauta nicht für die Abberufung von Mbidi gestimmt hat, da er zu dem Zeitpunkt nicht Stimmberechtigt war. Außerdem stellen die Kläger Haikalis Wählbarkeit in Frage. Er war scheinbar nicht für die erforderliche Mindestdauer von vier Jahre in einer führenden Position, im namibischen Fußball tätig.
Beide Antragsteller wandten sich deshalb direkt an den Internationalen Sportgerichtshof. Dies sei nach NFA-Statuten erforderlich, weil in Namibia weder ein Schlichtungsgericht oder -Instanz bestehe, an die sie sich hätten wenden können. Sie haben daher beim CAS geklagt den NC-Entschluss, der ihnen verbietet für die NFA-Präsidentschaft zu kandidieren, für illegal zu erklären.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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