Fußgänger gemahnt
Windhoek - Die Windhoeker Stadtpolizei wird ab November Strafen für Ordnungswidrigkeiten verhängen. Dies sagte Stadtpolizeichef Abraham Kanime auf Nachfrage der AZ.
Laut Kanime ist die Polizei seit April mit der Kampagne beschäftigt, die Bewohner der Hauptstadt "auszubilden". So würden Fußgänger eine "Höflichkeitsmitteilung" (courtesy notification) erhalten, sobald sie ein Delikt begangen hätten. Auf einem kleinen Papier würden die jeweiligen Personen auf das jeweilige Vergehen aufmerksam gemacht, z.B. unachtsames Überqueren einer Straße oder das Missachten einer roten Ampel. Auf der Hinterseite der Mitteilung seien die Pflichten von Fußgängern gelistet. Ab November werde aber härter durchgegriffen: "Dann werden diese Personen Geldstrafen erhalten."
Doch nicht nur Fußgänger stehen im Visier: "Wenn sich beispielsweise die Hunde eines Besitzers nicht im Hof, sondern auf der Straße befinden, kann dieser auch mit einer Strafe rechnen", so Kanime. Und weiter: "Wenn jemand einen Dauerlutscher isst und das Stöckchen auf den Boden wirft, wird diese Person bestraft." Die Stadtpolizei sei zurzeit damit beschäftigt, ein koordiniertes System auszuarbeiten und werde dies demnächst einführen. "Wir verhandeln derzeit mit den Gerichten und werden Mahnverfahren für diese Delikte erteilen", erklärte er weiter. Dieses System gebe es bislang nur bei Verkehrsdelikten.
Laut Kanime ist die Polizei seit April mit der Kampagne beschäftigt, die Bewohner der Hauptstadt "auszubilden". So würden Fußgänger eine "Höflichkeitsmitteilung" (courtesy notification) erhalten, sobald sie ein Delikt begangen hätten. Auf einem kleinen Papier würden die jeweiligen Personen auf das jeweilige Vergehen aufmerksam gemacht, z.B. unachtsames Überqueren einer Straße oder das Missachten einer roten Ampel. Auf der Hinterseite der Mitteilung seien die Pflichten von Fußgängern gelistet. Ab November werde aber härter durchgegriffen: "Dann werden diese Personen Geldstrafen erhalten."
Doch nicht nur Fußgänger stehen im Visier: "Wenn sich beispielsweise die Hunde eines Besitzers nicht im Hof, sondern auf der Straße befinden, kann dieser auch mit einer Strafe rechnen", so Kanime. Und weiter: "Wenn jemand einen Dauerlutscher isst und das Stöckchen auf den Boden wirft, wird diese Person bestraft." Die Stadtpolizei sei zurzeit damit beschäftigt, ein koordiniertes System auszuarbeiten und werde dies demnächst einführen. "Wir verhandeln derzeit mit den Gerichten und werden Mahnverfahren für diese Delikte erteilen", erklärte er weiter. Dieses System gebe es bislang nur bei Verkehrsdelikten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen