Gebühren gesenkt
Niemand im Fischereiministerium weiß etwas von den im Februar im Amtsblatt bekannt gegebenen Ergänzungen der seit Juni 2003 bestehenden Binnenfischereigesetzen. Angelpermits sind zu gesenkten Tarifen beim Ministerium erhältlich.
Windhoek - Im Büro der Staatssekretärin des Ministeriums für Fischerei und Meeresressourcen herrscht Unklarheit, ob die Ergänzungen zu den seit Juni 2003 bestehenden Gesetzen für Binnenfischerei bereits bestehen und ob diese inzwischen im Amtsblatt bekannt gegeben wurden. Auch in anderen Büros des Fischereiministeriums wusste niemand der Beamten etwas über die Änderungen an der seit knapp acht Monaten bestehenden Gesetzgebung. Staatssekretärin Nangula Mbako war trotz unzähliger Versuche nicht zu erreichen. Auf Umwegen hat die AZ erfahren, dass die Änderungen am 2. Februar in Kraft getreten sind. In den Ergänzungen wurde festgelegt, dass Angelpermits von den verschiedenen Regionalräten ausgereicht werden. Als die AZ zum Khomas Regionalrat ging, um ein Angelpermit Freizeitangler für Binnenfischerei zu erhalten, waren die Angestellten total überrascht, denn sie wussten nichts von der Regelung und verwiesen die AZ an das Fischereiministerium. Dort konnte ein Permit ausgestellt werden, welches für einen Monat gültig ist und N$ 14.20 kostet. In der ursprünglichen Gesetzgebung (die AZ berichtete) sollte ein solches Angelpermit für Süßwasserfische für Namibier N$ 20 kosten, ein Jahrespermit N$ 240, ein Monatspermit für Nicht-Namibier N$ 240 und ein Jahrespermit für Ausländer N$ 2500. In den Ergänzungen wurden die Gebühren gesenkt und ein Jahrespermit kostet Namibiern nun N$ 170.40 (zwölf mal N$ 14.20), ein einen Monat gültiges Permit für Ausländer N$ 28.40 und ein Jahrespermit N$ 340.80. Die Beamtin des Fischereiministeriums, die der AZ ein Angelpermit ausstellte, war sich nicht ganz sicher, ob dieses für das ganze Land gültig sei und bemerkte, dass es möglicherweise beim Von Bach-Damm Probleme geben könnte. Um welche Art Probleme es sich handeln könnte, konnte sie nicht beantworten.
Eine weitere Änderung ist, dass die Permits für Freizeitangler, die Registrierung von Netzen von Fischern, die in Binnengewässern fischen wollen, und die Registrierung von Charterbooten für Angelausflüge von den jeweiligen Regionalräten angenommen und genehmigt werden. Anscheinend sind die Regionalräte jedoch noch nicht unterrichtet worden. Jeder Freizeitangler oder Sportangler, der Süßwasserfische in Namibias Staudämmen oder Grenzflüssen fangen möchte, muss im Besitz eines gültigen Angelpermits sein.
Die neuen Bestimmungen sollen den Fischfang besonders in den Grenzflüssen regulieren. So dürfen nur Netze mit bestimmten Maschengrößen benutzt werden und im Oranjefluss ist der Einsatz von Netzen völlig untersagt. Dies wird anscheinend nicht kontrolliert, denn vor zwei Wochen waren im grenzüberschreitenden AI-Ais Richtersveld Naturschutzpark Netze im Oranjefluss ausgelegt. In einem der Netze hatte sich ein Schlangenhalsvogel verheddert und war ertrunken. Im Sambesi- und Kunenefluss dürfen nur Netze mit einer Mindest-Maschengröße von 76 mm und im Okavangofluss von 45 mm eingesetzt werden. In den Ergänzungen wurde eine Mindest-Maschengröße von 25 mm für Netze festgelegt, mit denen die Bevölkerung in den Oshanas im Norden des Landes den Fischen nachstellen dürfen. Besonders im Norden haben Bewohner jegliche Art von Netzen, darunter auch Moskitonetze, für den Fischfang benutzt.
Windhoek - Im Büro der Staatssekretärin des Ministeriums für Fischerei und Meeresressourcen herrscht Unklarheit, ob die Ergänzungen zu den seit Juni 2003 bestehenden Gesetzen für Binnenfischerei bereits bestehen und ob diese inzwischen im Amtsblatt bekannt gegeben wurden. Auch in anderen Büros des Fischereiministeriums wusste niemand der Beamten etwas über die Änderungen an der seit knapp acht Monaten bestehenden Gesetzgebung. Staatssekretärin Nangula Mbako war trotz unzähliger Versuche nicht zu erreichen. Auf Umwegen hat die AZ erfahren, dass die Änderungen am 2. Februar in Kraft getreten sind. In den Ergänzungen wurde festgelegt, dass Angelpermits von den verschiedenen Regionalräten ausgereicht werden. Als die AZ zum Khomas Regionalrat ging, um ein Angelpermit Freizeitangler für Binnenfischerei zu erhalten, waren die Angestellten total überrascht, denn sie wussten nichts von der Regelung und verwiesen die AZ an das Fischereiministerium. Dort konnte ein Permit ausgestellt werden, welches für einen Monat gültig ist und N$ 14.20 kostet. In der ursprünglichen Gesetzgebung (die AZ berichtete) sollte ein solches Angelpermit für Süßwasserfische für Namibier N$ 20 kosten, ein Jahrespermit N$ 240, ein Monatspermit für Nicht-Namibier N$ 240 und ein Jahrespermit für Ausländer N$ 2500. In den Ergänzungen wurden die Gebühren gesenkt und ein Jahrespermit kostet Namibiern nun N$ 170.40 (zwölf mal N$ 14.20), ein einen Monat gültiges Permit für Ausländer N$ 28.40 und ein Jahrespermit N$ 340.80. Die Beamtin des Fischereiministeriums, die der AZ ein Angelpermit ausstellte, war sich nicht ganz sicher, ob dieses für das ganze Land gültig sei und bemerkte, dass es möglicherweise beim Von Bach-Damm Probleme geben könnte. Um welche Art Probleme es sich handeln könnte, konnte sie nicht beantworten.
Eine weitere Änderung ist, dass die Permits für Freizeitangler, die Registrierung von Netzen von Fischern, die in Binnengewässern fischen wollen, und die Registrierung von Charterbooten für Angelausflüge von den jeweiligen Regionalräten angenommen und genehmigt werden. Anscheinend sind die Regionalräte jedoch noch nicht unterrichtet worden. Jeder Freizeitangler oder Sportangler, der Süßwasserfische in Namibias Staudämmen oder Grenzflüssen fangen möchte, muss im Besitz eines gültigen Angelpermits sein.
Die neuen Bestimmungen sollen den Fischfang besonders in den Grenzflüssen regulieren. So dürfen nur Netze mit bestimmten Maschengrößen benutzt werden und im Oranjefluss ist der Einsatz von Netzen völlig untersagt. Dies wird anscheinend nicht kontrolliert, denn vor zwei Wochen waren im grenzüberschreitenden AI-Ais Richtersveld Naturschutzpark Netze im Oranjefluss ausgelegt. In einem der Netze hatte sich ein Schlangenhalsvogel verheddert und war ertrunken. Im Sambesi- und Kunenefluss dürfen nur Netze mit einer Mindest-Maschengröße von 76 mm und im Okavangofluss von 45 mm eingesetzt werden. In den Ergänzungen wurde eine Mindest-Maschengröße von 25 mm für Netze festgelegt, mit denen die Bevölkerung in den Oshanas im Norden des Landes den Fischen nachstellen dürfen. Besonders im Norden haben Bewohner jegliche Art von Netzen, darunter auch Moskitonetze, für den Fischfang benutzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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