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Gefängnisbehörde verweigert Kondome für Insassen
Gefängnisbehörde verweigert Kondome für Insassen

Gefängnisbehörde verweigert Kondome für Insassen

WAZon-Redakteur
Windhoek (NMH/km) - Die namibische Gefängnisbehörde weigert sich weiterhin, in Gefängnissen Kondome zu verteilen, obwohl diese weithin als HIV-Hotspots gelten. Dem Sprecher der Strafvollzugsbehörde, Sam Shaalulange, zufolge, sind aktuell 356 Gefängnis-Insassen infiziert. Die Weigerung begründen die Verantwortlichen damit, man wolle gleichgeschlechtlichen Sex zwischen männlichen Insassen nicht fördern. Shaalulange sagte, man werde das Kondomverbot in Gefängnissen unter den drei Voraussetzungen ändern, dass gleichgeschlechtlicher Sex legal werde, Kondomverteilung gesetzlich zugelassen werde und Beweise zur Verbreitung von HIV in Gefängnissen vorgelegt würden. Die Debatte um die Sicherheit von Gefängnisinsassen war neu entbrannt, nachdem Expertenberichte jüngst die Abschaffung des sogenannten Sodomie-Gesetzes gefordert hatten, dass gleichgeschlechtlichen Sex kriminalisiert. Shaalulange sagte, es gebe keine Nachweise, dass HIV überhaupt tatsächlich in Gefängnissen übertragen werde. Dies steht im Gegensatz zu zahlreichen Studien, die Sicherheitsmängel in Gefängnissen anprangern. Auch das Programm der Vereinten Nationen gegen AIDS (UNAIDS) erklärte, dass „das Bestreiten von Sex zwischen Männern, vor allem in Gefängnissen, und die Verweigerung, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, das Phänomen noch verstärkt“. Dass es aber Realität ist, zeigen Berichte zahlreicher Betroffener. Ein ehemaliger Gefängnisinsasse erzählte Medien gegenüber, es finde freiwilliger Sex, vor allem im Austausch gegen Essen und andere Gegenstände, statt, aber auch Vergewaltigungen seien zahlreich. Zahlreiche Verantwortliche, die die Abschaffung des Sodomie-Gesetzes ablehnen, begründen dies mit ihrer religiösen Überzeugung und bezeichnen gleichgeschlechtlichen Sex als unchristlich.

In Simbabwe, Lesotho und Südafrika sind Kondome bereits den Gefängnisinsassen zugänglich. Diane Hubbard vom Legal Assistance Centre wies darauf hin, dass Gefängnisse durch den Correctional Service Act 9 von 2012 verpflichtet seien, den Insassen präventive Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Hubbard zufolge wäre es eventuell möglich, Gefängisse zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ein Insasse deshalb erkrankt, weil ihm nicht die notwendigen Präventivmaßnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Auch der Ombudsmann Namibias, John Walters, hatte sich schon vor vielen Jahren hinter die Maßnahme von Kondomen für Gefängnisinsassen gestellt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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