Gefängniswärter verurteilt
Windhoek - Acht Wärter des Zentralgefängnisses in Windhoek sind gestern am Magistratsgericht für schuldig befunden worden, Häftlinge misshandelt zu haben. Das Oberste Aufsichtsorgan des Zentralgefängnisses, Richard Mwiya Malambo, plädierte für Strafmilderung. Trotz des Schuldspruchs lobte er die gute Arbeit der Männer und fügte hinzu, dass er sie jederzeit wieder einstellen würde. Die Wärter reagierten auf das Urteil sehr aufgebracht.
Sieben der acht Aufseher wurden gleich in mehreren Fällen schuldig befunden, Häftlinge mit der Absicht, diese schwer zu verletzen, misshandelt zu haben. Ihnen wurde nachgewiesen, dass sie beim tätlichen Angriff Objekte wie Plastikrohre verwendet oder die Insassen mit Füßen bzw. Schuhen getreten haben. Des Weiteren wurden die Wärter der "allgemeinen Misshandlung" verurteilt, womit das Schlagen gemeint ist.
Das Strafmaß variierte in Abhängigkeit von Zahl und Schwere der Übergriffe. Für dreifache schwere Körperverletzung müssen die Verurteilten zwischen N$ 1200 und 1800 zahlen, leichte tätliche Vergehen an Häftlingen wurden mit jeweils N$ 300 geahndet. Sollten die Beträge von den Verurteilten nicht beglichen werden, bedeutet dies für jeden der Anklagepunkte drei Monate Freiheitsentzug.
Der Deputy Commissioner of Prison, Fwafwa Mabakeng, erklärte auf AZ-Anfrage, dass eine Verurteilung der Wärter keine automatische Suspendierung bedeute. Der Commissioner of Prison müsse durch eine Kommission herausfinden, ob eine Misshandlung vorsätzlich begangen wurde. Dann werde über eine Freistellung vom Dienst entschieden.
Die Vorfälle ereigneten sich im Januar 2000. Drei der sechs Kläger und ehemaligen Insassen des Zentralgefängnisses wurden schon entschädigt.
Sieben der acht Aufseher wurden gleich in mehreren Fällen schuldig befunden, Häftlinge mit der Absicht, diese schwer zu verletzen, misshandelt zu haben. Ihnen wurde nachgewiesen, dass sie beim tätlichen Angriff Objekte wie Plastikrohre verwendet oder die Insassen mit Füßen bzw. Schuhen getreten haben. Des Weiteren wurden die Wärter der "allgemeinen Misshandlung" verurteilt, womit das Schlagen gemeint ist.
Das Strafmaß variierte in Abhängigkeit von Zahl und Schwere der Übergriffe. Für dreifache schwere Körperverletzung müssen die Verurteilten zwischen N$ 1200 und 1800 zahlen, leichte tätliche Vergehen an Häftlingen wurden mit jeweils N$ 300 geahndet. Sollten die Beträge von den Verurteilten nicht beglichen werden, bedeutet dies für jeden der Anklagepunkte drei Monate Freiheitsentzug.
Der Deputy Commissioner of Prison, Fwafwa Mabakeng, erklärte auf AZ-Anfrage, dass eine Verurteilung der Wärter keine automatische Suspendierung bedeute. Der Commissioner of Prison müsse durch eine Kommission herausfinden, ob eine Misshandlung vorsätzlich begangen wurde. Dann werde über eine Freistellung vom Dienst entschieden.
Die Vorfälle ereigneten sich im Januar 2000. Drei der sechs Kläger und ehemaligen Insassen des Zentralgefängnisses wurden schon entschädigt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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