Gegen Geldwäsche: Jeder Bankkunde kann mithelfen
Im Mai 2009 ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche in Kraft getreten (Financial Intelligence Act, FIA). Ziel ist es, Maßnahmen einzuführen, um organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Aktivitäten von kriminellen Syndikaten zu bekämpfen. Dabei wird von allen Banken und anderen Finanzeinrichtungen erwartet, das Risiko der Geldwäsche zu minimieren und verdächtige Transaktionen den zuständigen Behörden zu melden. Geldwäsche ist der Vorgang, bei dem "schmutzige" Gelder, also Gelder, die durch kriminelle Machenschaften eingenommen wurden, durch mehrere legale Transaktionen "gesäubert" bzw. "gewaschen" werden.
"Bank Windhoek hat sich immer dafür eingesetzt, den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden. Indem wir unsere Kunden besser kennen, können langfristige Beziehungen aufgebaut werden, die für alle von Vorteil sind. Durch FIA wird gewährleistet, dass wir unsere Kunden besser kennen. Somit können wir nicht nur Geldwäsche bekämpfen, sondern unsere Kunden vor kriminellen Machenschaften schützen", erklärte das Finanzhaus zu diesem Thema.
Jeder Namibier kann einen Beitrag leisten, indem verdächtige Transaktionen, die mit Geldwäsche zu tun haben könnten, der Hausbank oder dem sogenannten Financial Intelligence Centre der Zentralbank (Bank of Namibia, BoN) gemeldet werden.
Details den Banken melden: Alle kommerziellen Finanzinstitutionen (accountable institutions) müssen bis zum 5. Mai 2012 regelkonform mit den FIA-Vorschriften sein. Deshalb sind alle Kunden, die ein Konto bei diesen Banken haben, aufgerufen, ein Identifikationsdokument (Personalausweis oder Pass), eine aktuelle Rechnung von der Stadtverwaltung (oder Mietvertrag) sowie eine aktuelle Gehaltsbescheinigung bei ihrer Bank vorzeigen, so dass die Dokumente fotokopiert und in dem persönlichen Kundenordner abgelegt werden können.
Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält? Den Finanzinstitutionen drohen heftige Geldstrafen, sollten nicht alle Kunden bis zum Stichtag ihre Dokumente vorgelegt haben. Die Zentralbank überprüft schon seit geraumer Zeit, welche Banken in welchem Maße ihre Kunden über das Gesetz informieren. Bank Windhoek zum Beispiel hat bereits vor einigen Monaten eine Medienkampagne gestartet, um alle Kunden über FIA aufzuklären und sie zur Kooperation aufzufordern. Damit genügend Zeit für die Datenerfassung bleibt, hat sich Bank Windhoek intern einen eigenen Stichtag gesetzt: 30. November 2011. Bis zu diesem Tag sollten die geforderten Daten dem Finanzhaus vorliegen, damit Kunden und die Bank etwaigen Stress vermeiden.
Was machen die Banken mit den Daten? Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Kopien der Dokumente und Belege werden den persönlichen Unterlagen der Kunden hinzugefügt. Außer bestimmten Bankangestellten wird niemand Zugang zu diesen Unterlagen haben.
Wer mehr über das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche erfahren möchte, kann sich an das Financial Intelligence Centre der BoN (Tel. 061-2835100) oder die nächste Bankfiliale wenden. Infos gib es auch im Internet (z.B. unter www.bankwindhoek.com.na). Somit erfährt man mehr über die Identifikationsbestimmungen für Namibier, Ausländer, Close Corporations und andere Firmen, Partnerschaften, Treuhandfonds (Trusts), Organisationen (Associations) und andere Einrichtungen (entities).
"Bank Windhoek hat sich immer dafür eingesetzt, den Bedürfnissen ihrer Kunden gerecht zu werden. Indem wir unsere Kunden besser kennen, können langfristige Beziehungen aufgebaut werden, die für alle von Vorteil sind. Durch FIA wird gewährleistet, dass wir unsere Kunden besser kennen. Somit können wir nicht nur Geldwäsche bekämpfen, sondern unsere Kunden vor kriminellen Machenschaften schützen", erklärte das Finanzhaus zu diesem Thema.
Jeder Namibier kann einen Beitrag leisten, indem verdächtige Transaktionen, die mit Geldwäsche zu tun haben könnten, der Hausbank oder dem sogenannten Financial Intelligence Centre der Zentralbank (Bank of Namibia, BoN) gemeldet werden.
Details den Banken melden: Alle kommerziellen Finanzinstitutionen (accountable institutions) müssen bis zum 5. Mai 2012 regelkonform mit den FIA-Vorschriften sein. Deshalb sind alle Kunden, die ein Konto bei diesen Banken haben, aufgerufen, ein Identifikationsdokument (Personalausweis oder Pass), eine aktuelle Rechnung von der Stadtverwaltung (oder Mietvertrag) sowie eine aktuelle Gehaltsbescheinigung bei ihrer Bank vorzeigen, so dass die Dokumente fotokopiert und in dem persönlichen Kundenordner abgelegt werden können.
Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält? Den Finanzinstitutionen drohen heftige Geldstrafen, sollten nicht alle Kunden bis zum Stichtag ihre Dokumente vorgelegt haben. Die Zentralbank überprüft schon seit geraumer Zeit, welche Banken in welchem Maße ihre Kunden über das Gesetz informieren. Bank Windhoek zum Beispiel hat bereits vor einigen Monaten eine Medienkampagne gestartet, um alle Kunden über FIA aufzuklären und sie zur Kooperation aufzufordern. Damit genügend Zeit für die Datenerfassung bleibt, hat sich Bank Windhoek intern einen eigenen Stichtag gesetzt: 30. November 2011. Bis zu diesem Tag sollten die geforderten Daten dem Finanzhaus vorliegen, damit Kunden und die Bank etwaigen Stress vermeiden.
Was machen die Banken mit den Daten? Alle Daten werden streng vertraulich behandelt. Die Kopien der Dokumente und Belege werden den persönlichen Unterlagen der Kunden hinzugefügt. Außer bestimmten Bankangestellten wird niemand Zugang zu diesen Unterlagen haben.
Wer mehr über das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche erfahren möchte, kann sich an das Financial Intelligence Centre der BoN (Tel. 061-2835100) oder die nächste Bankfiliale wenden. Infos gib es auch im Internet (z.B. unter www.bankwindhoek.com.na). Somit erfährt man mehr über die Identifikationsbestimmungen für Namibier, Ausländer, Close Corporations und andere Firmen, Partnerschaften, Treuhandfonds (Trusts), Organisationen (Associations) und andere Einrichtungen (entities).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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