Gegen Korruption und für Wirtschaft
Präsident segnet Gesetze mit Unterschrift ab – darunter BIPA und Investitionsrahmen
Windhoek (cev) – Ein Rahmenwerk für Investitionen, eine Instanz zum Schutz geschäftlichen und geistigen Eigentums und erhöhte Befugnisse für die Antikorruptionskommission (ACC): Ende vergangener Woche hat Präsident Hage Geingob in Windhoek eine Änderung des ACC-Gesetzes sowie zwei neue Wirtschaftsgesetze durch seine Unterschrift rechtskräftig gemacht..
Mit der Ergänzung am Anti-Korruptionsgesetz werde innerhalb der ACC zunächst das Amt des Staatssekretärs geschaffen. Diese neue Position soll vor allem Verwaltungsaufgaben übernehmen und damit die Führung der Behörde entlasten. Zusätzlich werden die Stellen des Direktors und der Vizedirektorin in Generaldirektor und stellvertretende Generaldirektorin umbenannt. „Der Titel Generaldirektor ist der höchste Beamtenposten in einer Regierungsinstanz. Damit wird die Handhabe der ACC-Leitung erhöht, wodurch sie effektivere Arbeit leisten kann“, sagte Geingob bei der Unterzeichnung im Staatshaus.
Indes soll das ebenfalls am Freitag unterzeichnete Gesetz zur Förderung von Investitionen ein entsprechendes Rahmenwerk schaffen. „Das Gesetz soll ausländische und hiesige Investitionen mobilisieren, gewisse Wirtschaftsbereiche und Aktivitäten für bestimmte Investorengruppen reservieren sowie konkrete Verfahren vorschreiben, wie mit Disputen um Investitionen umgegangen wird“, so der Präsident.
Das dritte, vom Staatsoberhaupt abgesegnete Gesetz ist das „Business and Intellectual Property Authority Act“, das die gleichnamige BIPA-Behörde institutionalisiere. „Diese Instanz kümmert sich um die Verwaltung und den Schutz von geistigem und wirtschaftlichem Eigentum“, erklärte Geingob. Beispielsweise soll die Behörde auch dem Wirtschaftsministerium die Last mit der Registrierung neuer Unternehmen abnehmen (AZ berichtete). Zwecks weiterer Informationen kann man die bereits bestehende Internetseite der BIPA-Stelle besuchen: www.bipa.gov.na.
Mit der Ergänzung am Anti-Korruptionsgesetz werde innerhalb der ACC zunächst das Amt des Staatssekretärs geschaffen. Diese neue Position soll vor allem Verwaltungsaufgaben übernehmen und damit die Führung der Behörde entlasten. Zusätzlich werden die Stellen des Direktors und der Vizedirektorin in Generaldirektor und stellvertretende Generaldirektorin umbenannt. „Der Titel Generaldirektor ist der höchste Beamtenposten in einer Regierungsinstanz. Damit wird die Handhabe der ACC-Leitung erhöht, wodurch sie effektivere Arbeit leisten kann“, sagte Geingob bei der Unterzeichnung im Staatshaus.
Indes soll das ebenfalls am Freitag unterzeichnete Gesetz zur Förderung von Investitionen ein entsprechendes Rahmenwerk schaffen. „Das Gesetz soll ausländische und hiesige Investitionen mobilisieren, gewisse Wirtschaftsbereiche und Aktivitäten für bestimmte Investorengruppen reservieren sowie konkrete Verfahren vorschreiben, wie mit Disputen um Investitionen umgegangen wird“, so der Präsident.
Das dritte, vom Staatsoberhaupt abgesegnete Gesetz ist das „Business and Intellectual Property Authority Act“, das die gleichnamige BIPA-Behörde institutionalisiere. „Diese Instanz kümmert sich um die Verwaltung und den Schutz von geistigem und wirtschaftlichem Eigentum“, erklärte Geingob. Beispielsweise soll die Behörde auch dem Wirtschaftsministerium die Last mit der Registrierung neuer Unternehmen abnehmen (AZ berichtete). Zwecks weiterer Informationen kann man die bereits bestehende Internetseite der BIPA-Stelle besuchen: www.bipa.gov.na.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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