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Gegen Tierseuchen gewappnet

Windhoek - Was die Seuchengefahr betrifft, hat das Kabinett die beiden Regionen zu Gefahrengebieten deklariert. Während des Ausbruchs der Seuche hatte die Veterinärbehörde jeglichen Fleischexport aus den nördlichen Regionen storniert und die Handelspartner über die Maßnahme informiert, heißt es in der gestrigen Erklärung über die Kabinettssitzung vom 9. März.
Zur kurz-, mittel- und langfristigen Bekämpfung der Tierkrankheit hat das Kabinett insgesamt 17,9 Mio. N$ bereitgestellt, um zu jeder Zeit sofort eingreifen zu können.
Die Regierung hat in den Seuchennotfonds (Animal Disease Emergency Account) zunächst 15,8 Mio. N$ hinterlegt. Davon musste während der vergangenen Jahre ein Großteil (73%) für die direkte Seuchenbekämpfung angewandt werden. Für Straßenkontrollen, die Bezahlung des Personals und ihre Ausrüstung hat das Kabinett 1,5 Mio N$ ausgegeben. Aus Botswana hat Namibia Impfstoffe im Werte von knapp 6 Mio. N$ bezogen. Drei mobile und für sofortigen Einsatz konstruierte Elektrozäune, die den Wahlkreis Mukwe von der übrigen Kavango-Region abgetrennt haben, kosteten 2,8 Mio. N$. Die Westseite des Bwa-Bwata-Gam-Naturschutzgebietes hat indessen einen elektrischen Zaun erhalten, um die westwärts gewandte Migration von Kaffernbüffeln und Rindern zu verhindern.

Um illegal weidende Rinder aus dem Nyae-Nyae-Hegegebiet im Wahlkreis Tsumkwe zu entfernen, musste die Regierung weitere 467000 N$ locker machen. Die für die neuen Zäune erforderliche Rodungsarbeit kostete 190000 N$. Laut Kabinettserklärung haben diese Maßnahmen von Seiten des Tiergesundheitsressorts sowie vom Verbraucherschutz der Europäischen Union Anerkennung erhalten.
Das vorübergehende Ausfuhrverbot für Rinder nach Südafrika wurde im Juli 2009 wieder aufgehoben, wobei Rinder aus dem Caprivi-Zipfel von dieser Freistellung jedoch ausgeschlossen bleiben. Laut Kabinettserklärung meint die Regierung, dass das Landwirtschaftsministerium mit der Veterinärbehörde nun viel besser ausgestattet sei, bei künftigem Ausbruch der Seuchen viel schneller eingreifen zu können als zuvor. Mit diesen Maßnahmen ist das Kabinett zuversichtlich, dass die Zeit näherkommt, dass Rindfleisch aus den nördlichen Kommunalregionen bald südlich des Veterinärkordons (südlich der Roten Linie) vermarktet werden kann. Der Fleischabsatz aus kleinen staatlich betriebenen Schlachthöfen nördlich der Roten Linie soll unter strikter Aufsicht der Veterinärbehörde in der Landesmitte bald möglich sein.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-28

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