Gegen Zweckheirat und Missbrauch
Windhoek - Für die Verlängerung der Wartefristen zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Ausländer gibt es fraktionsübergreifende Zustimmung der im Parlament vertretenen Parteien. Auf einer Sondersitzung am vergangenen Freitag wurde in erster Lesung über dieses Thema diskutiert, das Teil eines Gesetzes zur zweiten Änderung der Verfassung ist. In ihren Begründungen erklärten die Politiker vor allem das Ziel, Scheinehen mit namibischen Frauen und somit deren Ausnutzung eindämmen zu wollen.
Laut dem Gesetzentwurf sind Ausländer erst nach "nicht weniger als zehn Jahren dauerhaften Wohnsitzes in Namibia" berechtigt, die Staatsangehörigkeit dieses Landes anzunehmen. Derzeit liegt die Wartezeit dafür bei mindestens fünf Jahren bzw. bei Ausländern, die mit einem/r Namibier/in verheiratet sind, bei mindestens zwei Jahren (AZ berichtete).
Die SWAPO-Abgeordneten stellten sich in der Parlamentsdebatte voll und ganz hinter das Anliegen. Albert Kawana, Chef der Staatskanzlei, erklärte den Handlungsbedarf damit, dass sich (kriminelle) Ausländer durch eine Zweckheirat vor der Abschiebung schützen würden. Nachdem sie dann die namibische Staatsbürgerschaft bekommen hätten, würden sie ihre Familien aus dem Heimatland nach Namibia holen. Auch Fraktionskollegin Netumbo Nandi-Ndaitwah begrüßte die Änderung als "willkommenen Schritt" und argumentierte, dass eine Scheinheirat die häusliche Gewalt fördere sowie "psychologischer Missbrauch" sei. Innenministerin Rosalia Nghidinwa fügte hinzu, dass sich einige namibische Witwen aus erkauften Ehen an ihre Behörde gewendet hätten, wenn deren ausländischer Ehemann gestorben sei. Dann sei die Ehefrau des Ausländers aus dem Heimatland gekommen, um den gesamten Besitz (Hausrat usw.) zu beanspruchen. Die Ministerin sprach von "psychischer Beeinflussung", räumte aber ein, dass auch längere Wartezeiten den Missbrauch nie ganz verhindern könnten.
Von den Oppositionsparteien begrüßten Johan de Waal (DTA) und Jurie Viljoen (MAG) die Änderungsinitiative und sagten ihre Unterstützung zu.
Die erste Änderung der namibischen Verfassung wurde im August 1998 wirksam und hatte zum Ziel, dem damaligen Staatspräsidenten Sam Nujoma eine dritte Amtszeit einzuräumen. Für die jetzige Novellierung folgt nun die zweite Lesung, die nächste Sitzung der Nationalversammlung findet am morgigen Dienstag statt.
Laut dem Gesetzentwurf sind Ausländer erst nach "nicht weniger als zehn Jahren dauerhaften Wohnsitzes in Namibia" berechtigt, die Staatsangehörigkeit dieses Landes anzunehmen. Derzeit liegt die Wartezeit dafür bei mindestens fünf Jahren bzw. bei Ausländern, die mit einem/r Namibier/in verheiratet sind, bei mindestens zwei Jahren (AZ berichtete).
Die SWAPO-Abgeordneten stellten sich in der Parlamentsdebatte voll und ganz hinter das Anliegen. Albert Kawana, Chef der Staatskanzlei, erklärte den Handlungsbedarf damit, dass sich (kriminelle) Ausländer durch eine Zweckheirat vor der Abschiebung schützen würden. Nachdem sie dann die namibische Staatsbürgerschaft bekommen hätten, würden sie ihre Familien aus dem Heimatland nach Namibia holen. Auch Fraktionskollegin Netumbo Nandi-Ndaitwah begrüßte die Änderung als "willkommenen Schritt" und argumentierte, dass eine Scheinheirat die häusliche Gewalt fördere sowie "psychologischer Missbrauch" sei. Innenministerin Rosalia Nghidinwa fügte hinzu, dass sich einige namibische Witwen aus erkauften Ehen an ihre Behörde gewendet hätten, wenn deren ausländischer Ehemann gestorben sei. Dann sei die Ehefrau des Ausländers aus dem Heimatland gekommen, um den gesamten Besitz (Hausrat usw.) zu beanspruchen. Die Ministerin sprach von "psychischer Beeinflussung", räumte aber ein, dass auch längere Wartezeiten den Missbrauch nie ganz verhindern könnten.
Von den Oppositionsparteien begrüßten Johan de Waal (DTA) und Jurie Viljoen (MAG) die Änderungsinitiative und sagten ihre Unterstützung zu.
Die erste Änderung der namibischen Verfassung wurde im August 1998 wirksam und hatte zum Ziel, dem damaligen Staatspräsidenten Sam Nujoma eine dritte Amtszeit einzuräumen. Für die jetzige Novellierung folgt nun die zweite Lesung, die nächste Sitzung der Nationalversammlung findet am morgigen Dienstag statt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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