Gehaltdisput im Baugewerbe
Forderung der Gewerkschaft entspricht nicht dem Zeitgeschehen
Von Frank Steffen, Windhoek
Gestern wies der Baugewerbeverband CIF in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Tarifverhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft Manwu ins Stocken geraten sind. In den Jahren 2015/16 habe man den Minimumtarif mit 10% von dem vorigen Stundenlohn zu einem Betrag von 13,26 N$ auf 14,59 N$ pro Stunde erhöht. Im Jahr danach 2016/17 habe man eine weitere Erhöhung von 10% auf 16,04 N$ zugestanden. Darum zeigt sich die amtierende Geschäftsführerin des CIF, Bärbel Kirchner, jetzt über die unrealistischen Forderungen seitens der Gewerkschaft befremdet.
Der CIF habe im April 2017 eine generelle Tariferhöhung von 2,5% vorgeschlagen obwohl das Baugewerbe mit einer außergewöhnlichen Flaute zu kämpfen hat. In der Zeit von September 2016 bis Juli 2017 hätten Forschungen des CIFs ergeben, dass die Verbandsmitglieder insgesamt 47% ihrer Arbeitskräfte hätten entlassen müssen. „Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert sondern wahrscheinlich sogar verschlechtert. Trotzdem steht der CIF zu seinem Angebot, das wir im April 2017 angekündigt hatten“, meint Kirchner und betont, dass Manwu eine Grundgehaltserhöhung von 13% für das Jahr 2017/18 und weitere 13% für 2018/19 verlange. Außerdem soll eine Reihe weiterer Leistungen eingeführt werden, sodass die Gehälter letztendlich mit etwa 70% in die Höhe getrieben würden, wenn diesen Forderungen nachgekommen werde. Dazu gehören Wohnungs- und Mahlzeit-Zulagen sowie Firmentransport zur Arbeitsstelle, Schwangerschaftsurlaub von 14 Wochen statt der herkömmlichen 12 Wochen, und die Beschaffung von Darlehen für Angestellte bei Finanzhäusern (beispielsweise dem Mikro-Kreditgeber „Nam-mic“).
Anrufe der AZ bei der Manwu blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet genau wie die Nachfrage per E-Mail, weswegen keine Meinung der Manwu vorliegt. Der CIF dagegen empfindet unter der gegebenen Wirtschaftslage diese Gehaltsforderungen der Gewerkschaft als rücksichtslos, zumal das Baugewerbe am schwersten von der Rezession betroffen war und der übrig gebliebene Personalbestand nur deswegen weiterhin von Betrieben behalten werde, weil sie auf eine Zunahme der Bauaufträge warten und hoffen. „Wir reden hier hauptsächlich von unqualifizierten Kräften, die sich sowie durchschnittlich weitere sieben Familienmitglieder mit einem Minimalgehalt über Wasser halten. Wenn sich diese Kosten jetzt unredlich erhöhen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass noch mehr Leute ihren Job verlieren, aber das scheint die Gewerkschaft einfach nicht zu interessieren“, heißt es in dem Schreiben.
Stattdessen erwartet Manwu obendrein, dass die Personalmitglieder, die als Gewerkschaftsvertreter fungieren, statt der bisherigen sieben Tage nun zehn Tage im Jahr Urlaub zum Beiwohnen der Gewerkschaftstreffen bekommen und höhere Pensionsbeiträge und Standortzulagen (abseits des Wohngebiets) gezahlt werden.
Nachdem die Unterhandlungen nun immer wieder im Patt endeten und weitere Gespräche beim Arbeitskommissar im Sande verliefen, scheint die Zeit angebrochen, amtlich einen Disput zu erklären. Deswegen werden der CIF und Manwu am 22. September 2017 die Streikbedingungen und -Regeln laut Arbeitsgesetz bestimmen, den ein Streik scheint prädestiniert.
Gestern wies der Baugewerbeverband CIF in einer Pressemitteilung darauf hin, dass die Tarifverhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft Manwu ins Stocken geraten sind. In den Jahren 2015/16 habe man den Minimumtarif mit 10% von dem vorigen Stundenlohn zu einem Betrag von 13,26 N$ auf 14,59 N$ pro Stunde erhöht. Im Jahr danach 2016/17 habe man eine weitere Erhöhung von 10% auf 16,04 N$ zugestanden. Darum zeigt sich die amtierende Geschäftsführerin des CIF, Bärbel Kirchner, jetzt über die unrealistischen Forderungen seitens der Gewerkschaft befremdet.
Der CIF habe im April 2017 eine generelle Tariferhöhung von 2,5% vorgeschlagen obwohl das Baugewerbe mit einer außergewöhnlichen Flaute zu kämpfen hat. In der Zeit von September 2016 bis Juli 2017 hätten Forschungen des CIFs ergeben, dass die Verbandsmitglieder insgesamt 47% ihrer Arbeitskräfte hätten entlassen müssen. „Seitdem hat sich die Situation nicht verbessert sondern wahrscheinlich sogar verschlechtert. Trotzdem steht der CIF zu seinem Angebot, das wir im April 2017 angekündigt hatten“, meint Kirchner und betont, dass Manwu eine Grundgehaltserhöhung von 13% für das Jahr 2017/18 und weitere 13% für 2018/19 verlange. Außerdem soll eine Reihe weiterer Leistungen eingeführt werden, sodass die Gehälter letztendlich mit etwa 70% in die Höhe getrieben würden, wenn diesen Forderungen nachgekommen werde. Dazu gehören Wohnungs- und Mahlzeit-Zulagen sowie Firmentransport zur Arbeitsstelle, Schwangerschaftsurlaub von 14 Wochen statt der herkömmlichen 12 Wochen, und die Beschaffung von Darlehen für Angestellte bei Finanzhäusern (beispielsweise dem Mikro-Kreditgeber „Nam-mic“).
Anrufe der AZ bei der Manwu blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet genau wie die Nachfrage per E-Mail, weswegen keine Meinung der Manwu vorliegt. Der CIF dagegen empfindet unter der gegebenen Wirtschaftslage diese Gehaltsforderungen der Gewerkschaft als rücksichtslos, zumal das Baugewerbe am schwersten von der Rezession betroffen war und der übrig gebliebene Personalbestand nur deswegen weiterhin von Betrieben behalten werde, weil sie auf eine Zunahme der Bauaufträge warten und hoffen. „Wir reden hier hauptsächlich von unqualifizierten Kräften, die sich sowie durchschnittlich weitere sieben Familienmitglieder mit einem Minimalgehalt über Wasser halten. Wenn sich diese Kosten jetzt unredlich erhöhen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass noch mehr Leute ihren Job verlieren, aber das scheint die Gewerkschaft einfach nicht zu interessieren“, heißt es in dem Schreiben.
Stattdessen erwartet Manwu obendrein, dass die Personalmitglieder, die als Gewerkschaftsvertreter fungieren, statt der bisherigen sieben Tage nun zehn Tage im Jahr Urlaub zum Beiwohnen der Gewerkschaftstreffen bekommen und höhere Pensionsbeiträge und Standortzulagen (abseits des Wohngebiets) gezahlt werden.
Nachdem die Unterhandlungen nun immer wieder im Patt endeten und weitere Gespräche beim Arbeitskommissar im Sande verliefen, scheint die Zeit angebrochen, amtlich einen Disput zu erklären. Deswegen werden der CIF und Manwu am 22. September 2017 die Streikbedingungen und -Regeln laut Arbeitsgesetz bestimmen, den ein Streik scheint prädestiniert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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