Geheimdienst in Erklärungsnot
Unterlassungsklage setzt NCIS dem Vorwurf der Korruptions-Vertuschung aus
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund ist eine am Freitag verhandelte Unterlassungsklage des NCIS der die Wochenzeitung „The Patriot“ an der Veröffentlichung angeblich geheimer Informationen zum Kauf von zwei Farmen und einer Immobilie hindern und eine Zuwendung an ehemalige Mitglieder des Geheimdienstes unter Verschluss halten will. Laut Kläger berühren die Informationen die Vermögenswerte des NCIS und unterliegen damit der gesetzlich vorgeschriebenen Geheimhaltung. Den Antragsgegnern zufolge werden die Farmen und Immobilie vom NCIS ebenso privat genutzt wie die angebliche Spende an deren Ex-Mitglieder, was einen möglichen Fall der Korruption darstelle und damit im öffentlichen Interesse sei.
„Der Geheimdienst ist gesetzlich nicht nur befugt, sondern verpflichtet, sämtliche Information über sein Wirken geheim zu halten“, argumentierte der Anwalt der Kläger, Dennis Khama, am Freitag vor Richter Harald Geier und ergänzte: „Meine Mandaten halten sich also nur an das Gesetz, egal ob dies den Beklagten und anderen Leuten gefällt oder nicht. Der NCIS kann nicht das Gesetz brechen, um den Wunsch nach Auskunft einer Zeitung zu erfüllen.“
Nationale Sicherheit
Khama berief sich dabei auf das Geheimdienst-Gesetz, wonach der Besitz, sowie die Bekanntgabe und Veröffentlichung von „sensiblen“ Informationen über den NCIS strafbar ist, weil dies die nationale Sicherheit des Landes gefährden könnte. Sofern die Antragsgegner weiterhin eine Veröffentlichung ihrer Informationen verfolgen wollten, müssten sie demnach zunächst eine Verfassungsklage gegen das Geheimdienst-Gesetz anstrengen und dieses für unwirksam erklären lassen.
Die Beteuerung der Zeitung, wonach sie nicht geheime Informationen bekanntmachen, sondern die möglicherweise korrupte Privatnutzung von Vermögenswerten des NCIS offenbaren wolle, wies Khama dabei ausdrücklich zurück. Schließlich sei denkbar, dass der Patriot, bzw. dessen nebenbeklagter Chefredakteur Mathias Haufiku von ausländischen Geheimdiensten beauftragt oder instrumentalisiert würden und ihre Recherche über angebliche Korruption beim NCIS als Vorwand diene, Informationen über dessen Kapazitäten zu sammeln. Wenn dies zugelassen werde und Vermögenswerten des NCIS in den Medien thematisiert würden, würde deren Standort und Verwendungszweck auch Staatsfeinden Namibias bekannt und ihre weiterer Verwendung damit unmöglich.
Ferner hob Khama hervor, dass die nationale Sicherheit schwerer wiege, als die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit, die ohnehin nicht absolut sei. Immerhin werde jene auch durch andere Faktoren eingeschränkt, wenn durch Berichterstattung z.B. die öffentliche Moral verletzt oder Personen verleumdet würden.
Verhältnismäßigkeit
Dem Vorwurf der Beklagten, wonach der NCIS die Geheimhaltung in unzulässiger Weise für allgemeingültig erklären wolle, um sich damit vor unliebsamer Recherche zu schützen begegnete Khama wie folgt: „Es geht hier nicht um eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern um ein gesetzliches Gebot. Wenn der NCIS auf die Recherchen des Patriot reagiert und eine Veröffentlichung hinnimmt, werden in Zukunft andere Medien Details über weitere Teilbereiche des NCIS veröffentlichen wollen. Dann müssten meine Mandanten jedes Mal erneut vor Gericht ziehen um eine damit verbundene Bekanntgabe geheimer Informationen zu verhindern.“
Dieser Ausführung begegnete Richter Geier mit der Frage, ob die gesetzlich verordnete Geheimhaltung auch dann gelte, wenn dadurch eine mögliche Straftat verdunkelt werde. Schließlich sei denkbar, dass Mitglieder des Geheimdienstes bzw. deren Familienangehörigen tatsächlich die von der Regierung für 17 Millionen N$ erworbene und für Umsiedlungszwecke vorgesehene Farm in der Otjozondjupa-Region ebenso privat nutzen würden, wie eine weitere angeblich für 40 Millionen N$ erworbene und in der Nähe von Otjiwarongo gelegene Farm.
Darüber hinaus könnte auch die Information zutreffen, wonach Mitglieder des NCIS eine angeblich für 8,2 Millionen N$ gekaufte Immobilie in Windhoek-West privat nutzen würden und der NCIS der zivilen Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Geheimdienstes ohne Zustimmung von dessen Direktor oder Präsident Hage Geingob rund 1,1 Millionen N$ an Steuergeld überwiesen habe. Sollte sich diese Information bewahrheiten, würde dies eventuell den Straftatbestand der Korruption erfüllen und einer „Vertuschung“ gleichkommen, wenn diese Information geheimgehalten werde.
Vertuschung
Auf diesem Argument baute auch der Patriot-Anwalt Norman Tjombe seine Beweisführung auf. Nach seiner Darstellung sei die Klage des NCIS derart „vage und weitreichend“, dass sie die Veröffentlichung sämtlicher Information verbiete, die den Geheimdienst beträfen. Ein solches Vorgehen sei unzulässig, weil dies z.B. auch einen NCIS-Mitarbeiter vor möglicher Strafverfolgung schützen würde, der durch rücksichtsloses Fahren den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht habe.
„Wenn die vom Patriot erhaltene Information tatsächlich die nationale Sicherheit tangiert und damit vertraulich ist, hätte der NCIS in einer für die Öffentlichkeit geschlossenen Verhandlung begründen müssen, warum dies so ist“, erklärte Tjombe und ergänzte: „Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Farmen und die Immobilie wider Erwarten zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden und der offenbar mit 1,1 Millionen N$ bedachte Verband ehemaliger NCIS-Mitglieder nur Tarnung ist und tatsächlich aus aktiven Spionen besteht, hätten die Kläger dies in einer geschlossenen Verhandlung klarmachen müssen. Stattdessen versuchen sie sämtliche Information über ihre Aktivitäten zu verheimlichen und damit auch Hinweise auf mögliche Korruption ihrer Mitglieder zu unterdrücken.“
Geheimhaltung unbegründet
Ferner bezeichnete es Tjombe als „lächerlich“, dass die vom Patriot erhaltenen Informationen der Geheimhaltung unterlägen. Schließlich habe sein Mandant Haufiku beim Katasteramt die Eigentumsurkunden der beiden Farmen und der Immobilie eingesehen und damit nachgewiesen, dass diese frei zugänglich und nicht vertraulich seien.
Der NCIS könne folglich nicht argumentieren, seine Mandanten hätten rechtswidrig geheime Informationen erlangt und sich damit selbst strafbar gemacht. Vielmehr scheine es so, als ob die Kläger mögliches Fehlverhalten in den eigenen Reihen verschleiern und dabei die Pressefreiheit angreifen würden, obwohl die vermeintlich vertrauliche Information nachweislich im öffentlichen Interesse sei.
Hintergrund ist eine am Freitag verhandelte Unterlassungsklage des NCIS der die Wochenzeitung „The Patriot“ an der Veröffentlichung angeblich geheimer Informationen zum Kauf von zwei Farmen und einer Immobilie hindern und eine Zuwendung an ehemalige Mitglieder des Geheimdienstes unter Verschluss halten will. Laut Kläger berühren die Informationen die Vermögenswerte des NCIS und unterliegen damit der gesetzlich vorgeschriebenen Geheimhaltung. Den Antragsgegnern zufolge werden die Farmen und Immobilie vom NCIS ebenso privat genutzt wie die angebliche Spende an deren Ex-Mitglieder, was einen möglichen Fall der Korruption darstelle und damit im öffentlichen Interesse sei.
„Der Geheimdienst ist gesetzlich nicht nur befugt, sondern verpflichtet, sämtliche Information über sein Wirken geheim zu halten“, argumentierte der Anwalt der Kläger, Dennis Khama, am Freitag vor Richter Harald Geier und ergänzte: „Meine Mandaten halten sich also nur an das Gesetz, egal ob dies den Beklagten und anderen Leuten gefällt oder nicht. Der NCIS kann nicht das Gesetz brechen, um den Wunsch nach Auskunft einer Zeitung zu erfüllen.“
Nationale Sicherheit
Khama berief sich dabei auf das Geheimdienst-Gesetz, wonach der Besitz, sowie die Bekanntgabe und Veröffentlichung von „sensiblen“ Informationen über den NCIS strafbar ist, weil dies die nationale Sicherheit des Landes gefährden könnte. Sofern die Antragsgegner weiterhin eine Veröffentlichung ihrer Informationen verfolgen wollten, müssten sie demnach zunächst eine Verfassungsklage gegen das Geheimdienst-Gesetz anstrengen und dieses für unwirksam erklären lassen.
Die Beteuerung der Zeitung, wonach sie nicht geheime Informationen bekanntmachen, sondern die möglicherweise korrupte Privatnutzung von Vermögenswerten des NCIS offenbaren wolle, wies Khama dabei ausdrücklich zurück. Schließlich sei denkbar, dass der Patriot, bzw. dessen nebenbeklagter Chefredakteur Mathias Haufiku von ausländischen Geheimdiensten beauftragt oder instrumentalisiert würden und ihre Recherche über angebliche Korruption beim NCIS als Vorwand diene, Informationen über dessen Kapazitäten zu sammeln. Wenn dies zugelassen werde und Vermögenswerten des NCIS in den Medien thematisiert würden, würde deren Standort und Verwendungszweck auch Staatsfeinden Namibias bekannt und ihre weiterer Verwendung damit unmöglich.
Ferner hob Khama hervor, dass die nationale Sicherheit schwerer wiege, als die verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit, die ohnehin nicht absolut sei. Immerhin werde jene auch durch andere Faktoren eingeschränkt, wenn durch Berichterstattung z.B. die öffentliche Moral verletzt oder Personen verleumdet würden.
Verhältnismäßigkeit
Dem Vorwurf der Beklagten, wonach der NCIS die Geheimhaltung in unzulässiger Weise für allgemeingültig erklären wolle, um sich damit vor unliebsamer Recherche zu schützen begegnete Khama wie folgt: „Es geht hier nicht um eine Frage der Verhältnismäßigkeit, sondern um ein gesetzliches Gebot. Wenn der NCIS auf die Recherchen des Patriot reagiert und eine Veröffentlichung hinnimmt, werden in Zukunft andere Medien Details über weitere Teilbereiche des NCIS veröffentlichen wollen. Dann müssten meine Mandanten jedes Mal erneut vor Gericht ziehen um eine damit verbundene Bekanntgabe geheimer Informationen zu verhindern.“
Dieser Ausführung begegnete Richter Geier mit der Frage, ob die gesetzlich verordnete Geheimhaltung auch dann gelte, wenn dadurch eine mögliche Straftat verdunkelt werde. Schließlich sei denkbar, dass Mitglieder des Geheimdienstes bzw. deren Familienangehörigen tatsächlich die von der Regierung für 17 Millionen N$ erworbene und für Umsiedlungszwecke vorgesehene Farm in der Otjozondjupa-Region ebenso privat nutzen würden, wie eine weitere angeblich für 40 Millionen N$ erworbene und in der Nähe von Otjiwarongo gelegene Farm.
Darüber hinaus könnte auch die Information zutreffen, wonach Mitglieder des NCIS eine angeblich für 8,2 Millionen N$ gekaufte Immobilie in Windhoek-West privat nutzen würden und der NCIS der zivilen Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Geheimdienstes ohne Zustimmung von dessen Direktor oder Präsident Hage Geingob rund 1,1 Millionen N$ an Steuergeld überwiesen habe. Sollte sich diese Information bewahrheiten, würde dies eventuell den Straftatbestand der Korruption erfüllen und einer „Vertuschung“ gleichkommen, wenn diese Information geheimgehalten werde.
Vertuschung
Auf diesem Argument baute auch der Patriot-Anwalt Norman Tjombe seine Beweisführung auf. Nach seiner Darstellung sei die Klage des NCIS derart „vage und weitreichend“, dass sie die Veröffentlichung sämtlicher Information verbiete, die den Geheimdienst beträfen. Ein solches Vorgehen sei unzulässig, weil dies z.B. auch einen NCIS-Mitarbeiter vor möglicher Strafverfolgung schützen würde, der durch rücksichtsloses Fahren den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht habe.
„Wenn die vom Patriot erhaltene Information tatsächlich die nationale Sicherheit tangiert und damit vertraulich ist, hätte der NCIS in einer für die Öffentlichkeit geschlossenen Verhandlung begründen müssen, warum dies so ist“, erklärte Tjombe und ergänzte: „Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Farmen und die Immobilie wider Erwarten zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden und der offenbar mit 1,1 Millionen N$ bedachte Verband ehemaliger NCIS-Mitglieder nur Tarnung ist und tatsächlich aus aktiven Spionen besteht, hätten die Kläger dies in einer geschlossenen Verhandlung klarmachen müssen. Stattdessen versuchen sie sämtliche Information über ihre Aktivitäten zu verheimlichen und damit auch Hinweise auf mögliche Korruption ihrer Mitglieder zu unterdrücken.“
Geheimhaltung unbegründet
Ferner bezeichnete es Tjombe als „lächerlich“, dass die vom Patriot erhaltenen Informationen der Geheimhaltung unterlägen. Schließlich habe sein Mandant Haufiku beim Katasteramt die Eigentumsurkunden der beiden Farmen und der Immobilie eingesehen und damit nachgewiesen, dass diese frei zugänglich und nicht vertraulich seien.
Der NCIS könne folglich nicht argumentieren, seine Mandanten hätten rechtswidrig geheime Informationen erlangt und sich damit selbst strafbar gemacht. Vielmehr scheine es so, als ob die Kläger mögliches Fehlverhalten in den eigenen Reihen verschleiern und dabei die Pressefreiheit angreifen würden, obwohl die vermeintlich vertrauliche Information nachweislich im öffentlichen Interesse sei.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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