Gehirnschaden vorgetäuscht
Von Marc Springer, Windhoek
Der Neuropsychologe Willem Annandale, der Psychologe Tuviah Zabow und der Psychiater Reinhardt Sieberhagen waren mit einer Diagnose von Thomas beauftragt worden, nachdem sich jener entgegen seiner ursprünglichen Klageerwiderung plötzlich schuldig bekennen wollte. Diese Kehrtwende hatte sein damaliger Anwalt Werner van Rensburg dahingehend interpretiert, sein Mandant habe bei einem gescheiterten Fluchtversuch, bei dem er gestürzt war und später stundenlang kopfüber an einem Stacheldrahtzaun im Zentralgefängnis gehangen hatte, einen Gehirnschaden erlitten und sei seither nicht zurechnungsfähig (AZ berichtete).
In ihren Gutachten kommen die drei Experten übereinstimmend zu dem Ergebnis, Thomas habe die Symptome wie Gedächtnisverlust, Konzentrationsstörungen, Angstzustände und Sprachschwierigkeiten nur vorgetäuscht und sei voll verhandlungsfähig. Weil Verteidiger James Diedericks diesen Befund in Frage gestellt hat, müssen die drei Fachärzte die Methodik ihrer Untersuchung und die Gründe für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen jedoch vor Gericht erklären.
Dabei wies Sieberhagen am Freitag darauf hin, das Vortäuschen einer psychischen Krankheit lasse sich kaum über längeren Zeitraum aufrecht erhalten und der Simulant durch ein Ausschlussverfahren überführen, weil er “früher oder später Fehler machen wird”. Im Falle von Thomas hätten die Tests ergeben, dass jener weder unter einer neurokognitiven Störung, noch unter Amnesie oder anderen Einschränkungen seiner Geisteskraft leide, sondern die Verhaltensauffälligkeiten fingiert habe.
So sei er beispielsweise bei seinem Intelligenztest absichtlich unter seinen geistigen Möglichkeiten geblieben, um Zweifel an seinen intellektuellen Fähigkeiten zu wecken. Ähnliches gelte für seinen angeblichen Gedächtnisverlust, der eindeutig nicht auf einer Bewusstseinseintrübung, sondern einer vorsätzlichen Täuschung beruhe.
Nach der Befragung von Zabow, der Thomas vom 10. März bis zum 16. April vergangenen Jahres begutachtet hatte und keine intellektuelle Einschränkung bei dem Angeklagten feststellen konnte, wurde das Verfahren zwecks Einvernehmung von Annandale auf den 29. August vertagt.
Am Donnerstag hatte sich bei der Verhandlung ein bizarrer Zwischenfall ereignet, der mit dem Erlass eines Haftbefehls gegen einen Scharlatan endete. Der weiterhin unbekannte Mann hatte sich als Professor Zabow ausgegeben und wurde in seiner Eigenschaft als mutmaßlicher Verfasser von dessen Gutachten fast eine Stunde als Zeuge vernommen.
Dabei gab er anfangs souverän Auskunft auf Fragen von Staatsanwältin Antonia Verhoef, bevor sich Zweifel an seiner Fachkompetenz einstellten. Der Mann räumte schließlich ein, nicht er, sondern „Kollegen“ von ihm hätten das Gutachten erstellt, deren Identität er in seinen Unterlagen prüfen müsse. In einer dafür eingeräumte Prozesspause verschwand er jedoch, und teilte Thomas seinem Verteidiger mit, den angeblichen Psychologen nie zuvor gesehen zu haben.
Thomas und seinem mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend wird vorgeworfen, den deutschsprachigen André Heckmair am 11. Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Der Neuropsychologe Willem Annandale, der Psychologe Tuviah Zabow und der Psychiater Reinhardt Sieberhagen waren mit einer Diagnose von Thomas beauftragt worden, nachdem sich jener entgegen seiner ursprünglichen Klageerwiderung plötzlich schuldig bekennen wollte. Diese Kehrtwende hatte sein damaliger Anwalt Werner van Rensburg dahingehend interpretiert, sein Mandant habe bei einem gescheiterten Fluchtversuch, bei dem er gestürzt war und später stundenlang kopfüber an einem Stacheldrahtzaun im Zentralgefängnis gehangen hatte, einen Gehirnschaden erlitten und sei seither nicht zurechnungsfähig (AZ berichtete).
In ihren Gutachten kommen die drei Experten übereinstimmend zu dem Ergebnis, Thomas habe die Symptome wie Gedächtnisverlust, Konzentrationsstörungen, Angstzustände und Sprachschwierigkeiten nur vorgetäuscht und sei voll verhandlungsfähig. Weil Verteidiger James Diedericks diesen Befund in Frage gestellt hat, müssen die drei Fachärzte die Methodik ihrer Untersuchung und die Gründe für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen jedoch vor Gericht erklären.
Dabei wies Sieberhagen am Freitag darauf hin, das Vortäuschen einer psychischen Krankheit lasse sich kaum über längeren Zeitraum aufrecht erhalten und der Simulant durch ein Ausschlussverfahren überführen, weil er “früher oder später Fehler machen wird”. Im Falle von Thomas hätten die Tests ergeben, dass jener weder unter einer neurokognitiven Störung, noch unter Amnesie oder anderen Einschränkungen seiner Geisteskraft leide, sondern die Verhaltensauffälligkeiten fingiert habe.
So sei er beispielsweise bei seinem Intelligenztest absichtlich unter seinen geistigen Möglichkeiten geblieben, um Zweifel an seinen intellektuellen Fähigkeiten zu wecken. Ähnliches gelte für seinen angeblichen Gedächtnisverlust, der eindeutig nicht auf einer Bewusstseinseintrübung, sondern einer vorsätzlichen Täuschung beruhe.
Nach der Befragung von Zabow, der Thomas vom 10. März bis zum 16. April vergangenen Jahres begutachtet hatte und keine intellektuelle Einschränkung bei dem Angeklagten feststellen konnte, wurde das Verfahren zwecks Einvernehmung von Annandale auf den 29. August vertagt.
Am Donnerstag hatte sich bei der Verhandlung ein bizarrer Zwischenfall ereignet, der mit dem Erlass eines Haftbefehls gegen einen Scharlatan endete. Der weiterhin unbekannte Mann hatte sich als Professor Zabow ausgegeben und wurde in seiner Eigenschaft als mutmaßlicher Verfasser von dessen Gutachten fast eine Stunde als Zeuge vernommen.
Dabei gab er anfangs souverän Auskunft auf Fragen von Staatsanwältin Antonia Verhoef, bevor sich Zweifel an seiner Fachkompetenz einstellten. Der Mann räumte schließlich ein, nicht er, sondern „Kollegen“ von ihm hätten das Gutachten erstellt, deren Identität er in seinen Unterlagen prüfen müsse. In einer dafür eingeräumte Prozesspause verschwand er jedoch, und teilte Thomas seinem Verteidiger mit, den angeblichen Psychologen nie zuvor gesehen zu haben.
Thomas und seinem mutmaßlichen Komplizen Kevan Townsend wird vorgeworfen, den deutschsprachigen André Heckmair am 11. Januar 2011 in Windhoek erschossen zu haben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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