Geingob muss sich äußern
Windhoek (cr) - Ein Richter des Obergerichts hat gestern Präsident Hage Geingob angewiesen, auf eine Klage zu antworten, in der die politische Partei „Affirmative Repositioning“ (AR) fordert, dass er eine Vereinbarung aus dem Jahr 2015 zur Instandhaltung von 200 000 Grundstücken landesweit auf städtischem Land einhält.
Der Rechtsvertreter der AR, Kadhila Amoomo, erklärte, dass es sich um eine mündliche Vereinbarung handle. Die Anwälte von Geingob bestanden vor Gericht darauf, dass er nicht gezwungen sei, sich zur Klage zu äußern. Richter Obrien Sibeya erließ jedoch einen Beschluss, der den Präsidenten nun dazu zwingt. Die Regierung wurde außerdem dazu verurteilt, die Verfahrenskosten zu tragen.
„Die Anwälte, die im Auftrag des Präsidenten handeln, waren der Meinung, dass es für das Staatsoberhaupt gar nicht notwendig ist sich zu dem Fall zu äußern, weil dieser ihrer Meinung nach mangelhaft formuliert ist“, so Amoomo. Laut der Anwälte von Geingob ist die Vereinbarung, die zwischen AR und dem Präsidenten geschlossen wurde, ungültig, weil er offensichtlich in seiner exekutiven Funktion handelte und daher keine gültige Vereinbarung mit der AR eingehen konnte, welche die Regierung verpflichten kann.
Nachdem die Anordnung erlassen wurde, vertagte der Richter die Angelegenheit auf den 16. März. Es wird ein Termin festgelegt, bei dem Geingob die Möglichkeit erhält, sein Plädoyer abzugeben und sich zu dem Fall zu äußern.
„Der Präsident muss selbst aussagen, dass die Vereinbarung, die er mit unserem Mandanten getroffen hat, weder aus rechtlichen noch aus faktischen Gründen bindend ist. Diese Aussage muss vor Gericht erfolgen.“ so Amoomo.
Der Rechtsvertreter der AR, Kadhila Amoomo, erklärte, dass es sich um eine mündliche Vereinbarung handle. Die Anwälte von Geingob bestanden vor Gericht darauf, dass er nicht gezwungen sei, sich zur Klage zu äußern. Richter Obrien Sibeya erließ jedoch einen Beschluss, der den Präsidenten nun dazu zwingt. Die Regierung wurde außerdem dazu verurteilt, die Verfahrenskosten zu tragen.
„Die Anwälte, die im Auftrag des Präsidenten handeln, waren der Meinung, dass es für das Staatsoberhaupt gar nicht notwendig ist sich zu dem Fall zu äußern, weil dieser ihrer Meinung nach mangelhaft formuliert ist“, so Amoomo. Laut der Anwälte von Geingob ist die Vereinbarung, die zwischen AR und dem Präsidenten geschlossen wurde, ungültig, weil er offensichtlich in seiner exekutiven Funktion handelte und daher keine gültige Vereinbarung mit der AR eingehen konnte, welche die Regierung verpflichten kann.
Nachdem die Anordnung erlassen wurde, vertagte der Richter die Angelegenheit auf den 16. März. Es wird ein Termin festgelegt, bei dem Geingob die Möglichkeit erhält, sein Plädoyer abzugeben und sich zu dem Fall zu äußern.
„Der Präsident muss selbst aussagen, dass die Vereinbarung, die er mit unserem Mandanten getroffen hat, weder aus rechtlichen noch aus faktischen Gründen bindend ist. Diese Aussage muss vor Gericht erfolgen.“ so Amoomo.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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