Geld kauft Ausflucht
Just in den Tagen, da Gewalt an Frauen und Kindern in der Steigerung bis zum bitteren Tod für Aufruhr gesorgt hat, kommen korrupte Ausflüchte vermeintlicher Täter ins Spiel. Auch Einschüchterung, die von der Status- und Parteiebene des Bürgermeisters von Walvis Bay ausgeht, muss beachtet werden.
Ganz gleich, ob sich die zwei Frauen (weiße Geschwister), die der erste Bürger der Hafenstadt mit dem klingenden Traditionsnamen King Mandume Muatunga an einer Tankstelle laut Aufnahme der Sicherheitskamera geschlagen und getreten hat, eventuell wegen rassistischer Äußerungen zu verantworten haben, darf selbiger Würdenträger nicht aus seiner Pflicht der Rechenschaft vor Gericht entlassen werden. Ganz gleich, wieviel außergerichtliches Schmerzensgeld geflossen ist, darf dringend notwendige Rechtsprechung nicht durch Geld ausgekauft werden.
Der bezahlte Rückzug der zwei Frauen aus ihrer Zivilklage gegen den vermeintlichen Frauenschläger schwächt den gesamten Feldzug der namibischen Gesellschaft gegen die Gewalt an den Schwachen wieder ab. Mandume hat Geld und kann sich von der Schmach eines Gerichtsverfahrens freikaufen. Mit dem Rückzug aus der Zivilklage bleibt der bittere Nachgeschmack, dass die Parteizugehörigkeit, die Hautfarbe und die Zahlungsfähigkeit des vermeintlichen Täters zur Bemäntelung seiner Pflicht auf Rechenschaft eingesetzt wurden. Die Gesellschaft wird hier um ein - wegen seiner beispielhaften Wirkung - unentbehrliches Gerichtsverfahren betrogen.
Vor der Kulisse politischer Macht, des Neorassismus und der Doppelmoral müssen wir hier unbedingt die Frage nach dem umgekehrten Fall stellen. Wie hätten die politische Elite, die Polizei, die Gewerkschaften und die Frauenorganisationen reagiert, wenn ein weißer Mann in gehobener Stellung zwei schwarze Frauen zum öffentlichen Spektakel geschlagen und getreten hätte? Wir müssen auch die Frage stellen, ob die öffentliche Rechtsprechung nur dann wirksam wird, wenn der Täter kein Geld hat, seine Opfer außergerichtlich zum Schweigen zu bestechen.
Ob die Staatsanwaltschaft dem Fall wegen vermeintlicher Körperverletzung und Rassismus noch einmal gerichtlich nachgeht, wenn sich die Parteien außergerichtlich "geeinigt" haben, bleibt jetzt fraglich.
Ganz gleich, ob sich die zwei Frauen (weiße Geschwister), die der erste Bürger der Hafenstadt mit dem klingenden Traditionsnamen King Mandume Muatunga an einer Tankstelle laut Aufnahme der Sicherheitskamera geschlagen und getreten hat, eventuell wegen rassistischer Äußerungen zu verantworten haben, darf selbiger Würdenträger nicht aus seiner Pflicht der Rechenschaft vor Gericht entlassen werden. Ganz gleich, wieviel außergerichtliches Schmerzensgeld geflossen ist, darf dringend notwendige Rechtsprechung nicht durch Geld ausgekauft werden.
Der bezahlte Rückzug der zwei Frauen aus ihrer Zivilklage gegen den vermeintlichen Frauenschläger schwächt den gesamten Feldzug der namibischen Gesellschaft gegen die Gewalt an den Schwachen wieder ab. Mandume hat Geld und kann sich von der Schmach eines Gerichtsverfahrens freikaufen. Mit dem Rückzug aus der Zivilklage bleibt der bittere Nachgeschmack, dass die Parteizugehörigkeit, die Hautfarbe und die Zahlungsfähigkeit des vermeintlichen Täters zur Bemäntelung seiner Pflicht auf Rechenschaft eingesetzt wurden. Die Gesellschaft wird hier um ein - wegen seiner beispielhaften Wirkung - unentbehrliches Gerichtsverfahren betrogen.
Vor der Kulisse politischer Macht, des Neorassismus und der Doppelmoral müssen wir hier unbedingt die Frage nach dem umgekehrten Fall stellen. Wie hätten die politische Elite, die Polizei, die Gewerkschaften und die Frauenorganisationen reagiert, wenn ein weißer Mann in gehobener Stellung zwei schwarze Frauen zum öffentlichen Spektakel geschlagen und getreten hätte? Wir müssen auch die Frage stellen, ob die öffentliche Rechtsprechung nur dann wirksam wird, wenn der Täter kein Geld hat, seine Opfer außergerichtlich zum Schweigen zu bestechen.
Ob die Staatsanwaltschaft dem Fall wegen vermeintlicher Körperverletzung und Rassismus noch einmal gerichtlich nachgeht, wenn sich die Parteien außergerichtlich "geeinigt" haben, bleibt jetzt fraglich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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