Gelegenheit für Neubeginn
Laut Übertragung des Plutarch köpfte der außer sich geratene Tigranes den Botschafter, der ihm den Anmarsch des Luculles ankündigte. Infolge dessen tobte der Krieg danach um Tigranes und ihm blieb jegliche Nachricht vorenthalten, weil sich keiner einem solchen Risiko aussetzen wollte. Tigranes hörte nur noch denen zu, die ihm Honig um den Bart schmierten. Hört sich bekannt an…
Der verstorbene Herero-Chef Kuaimo Riruako hatte erstmals im September 2001 Deutschland auf Schadenersatz für die Folgen des Völkermordes aus der Zeit 1904 bis 1908, vor dem Bezirksgericht in Columbia (USA) verklagt. Nachdem die erste Klage letztendlich vom New Yorker Gericht abgewiesen worden war, hängte der nächste Oberhäuptling der Ovaherero, Adv. Vekuii Rukoro, knapp 17 Jahre später, Deutschland erneut eine Klage in New York an.
Diesmal wurden schwerere Geschütze aufgefahren und nachmaßen sich der Ton verschärfte und die Emotionen aufgepeitscht wurden, wurde der Überbringer der „schlechten Nachrichten“ bzw. der Botschafter Deutschlands, zur Zielscheibe des Frusts und des Grolls seitens der hiesigen Gleichgesinnten, die nicht den Regierungsstandpunkt akzeptieren, dass es sich um eine bilaterale Unterhandlung handelt: „Ohne uns ist gegen uns!“
Dabei wurde längst vergessen, dass (i) die namibische Regierung die hiesige Verhandlungsdelegation zusammengestellt hat und immer wieder alle Herero und Nama zur Beteiligung an den Aktivitäten der Delegation aufgefordert hat, und (ii) dass Deutschland sich in diesem Fall an die Regeln des politischen Partners und Staates Namibia halten muss.
Botschafter Schlaga zum Buhmann zu machen war nicht nur sinnlos sondern kontra-produktiv. Man kann nur hoffen, dass sich die Deutschland-Gegner jetzt zumindest dahingehend verständigen, mit der nächsten Person, die diese Position besetzt, zu ihrem eigenen Vorteil sowie dem der deutschen Regierung ein besseres Verhältnis herzustellen. Erfolgreiche Unterhandlungen beruhen auf sachlichen Gesprächen und gegenseitigem Respekt.
Von Frank Steffen
Der verstorbene Herero-Chef Kuaimo Riruako hatte erstmals im September 2001 Deutschland auf Schadenersatz für die Folgen des Völkermordes aus der Zeit 1904 bis 1908, vor dem Bezirksgericht in Columbia (USA) verklagt. Nachdem die erste Klage letztendlich vom New Yorker Gericht abgewiesen worden war, hängte der nächste Oberhäuptling der Ovaherero, Adv. Vekuii Rukoro, knapp 17 Jahre später, Deutschland erneut eine Klage in New York an.
Diesmal wurden schwerere Geschütze aufgefahren und nachmaßen sich der Ton verschärfte und die Emotionen aufgepeitscht wurden, wurde der Überbringer der „schlechten Nachrichten“ bzw. der Botschafter Deutschlands, zur Zielscheibe des Frusts und des Grolls seitens der hiesigen Gleichgesinnten, die nicht den Regierungsstandpunkt akzeptieren, dass es sich um eine bilaterale Unterhandlung handelt: „Ohne uns ist gegen uns!“
Dabei wurde längst vergessen, dass (i) die namibische Regierung die hiesige Verhandlungsdelegation zusammengestellt hat und immer wieder alle Herero und Nama zur Beteiligung an den Aktivitäten der Delegation aufgefordert hat, und (ii) dass Deutschland sich in diesem Fall an die Regeln des politischen Partners und Staates Namibia halten muss.
Botschafter Schlaga zum Buhmann zu machen war nicht nur sinnlos sondern kontra-produktiv. Man kann nur hoffen, dass sich die Deutschland-Gegner jetzt zumindest dahingehend verständigen, mit der nächsten Person, die diese Position besetzt, zu ihrem eigenen Vorteil sowie dem der deutschen Regierung ein besseres Verhältnis herzustellen. Erfolgreiche Unterhandlungen beruhen auf sachlichen Gesprächen und gegenseitigem Respekt.
Von Frank Steffen
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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