Geändertes Scheidungsgesetz
Windhoek (NMH/sno) - Die überschwänglichen finanziellen und emotionalen Kosten für eine Scheidung in Namibia könnten in näherer Zukunft erheblich gesenkt werden, wenn ein neuer Gesetzentwurf, zu Mitte des Jahr, beim Parlament eingereicht und gebilligt werden soll. Das Justizministerium hat vor kurzem bestätigt, dass es in Juli 2021 eine Gesetzesänderung am bestehenden Scheidungsgesetz von 1928 vornehmen und genehmigen lassen will.
Dianne Hubbard vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC, Legal Assistance Centre) erklärte, dass „es momentan äußerst kostspielig und schwierig ist, sich in Namibia scheiden zu lassen“.
2013 hat der Gerichtspräsident Petrus Damaseb die „antiken“ Scheidungsgesetze in Namibia als „archaisch“ beschrieben und hatte damals eine dringende Reform verlangt.
Derzeit können Personen nur vor dem Obergericht geschieden werden, wobei kostspielige Anwaltskosten anstehen und eine der beiden Parteien ein Schuldbekenntnis ablegen muss. Das neue Gesetz hingegen soll nicht mehr auf Schuldzuweisung basieren und die Scheidenden können unüberbrückbare Differenzen einfach nur schriftlich per Formular einreichen, ohne den Rechtsbeistand von Anwälten.
Der Gesetzesentwurf zum neuen Scheidungsgesetz ist vom Kabinett so gut wie angenommen, muss jedoch noch vom Kabinettsausschuss für Gesetzgebung (CCL) genehmigt werden.
Neben den Gesetzesreformen zur geschlechterspezifische Gewalt und der Scheidung arbeitet das Justizministerium auch an einem neuen Gesetzentwurf über das Ehegüterrecht, das das Ministerium ebenfalls im Juni der Nationalversammlung vorlegen will. Der Gesetzesentwurf sieht die „Gütergemeinschaft“ als Standardrichtlinie der Eheschließung vor.
Dianne Hubbard vom Zentrum für Rechtsbeistand (LAC, Legal Assistance Centre) erklärte, dass „es momentan äußerst kostspielig und schwierig ist, sich in Namibia scheiden zu lassen“.
2013 hat der Gerichtspräsident Petrus Damaseb die „antiken“ Scheidungsgesetze in Namibia als „archaisch“ beschrieben und hatte damals eine dringende Reform verlangt.
Derzeit können Personen nur vor dem Obergericht geschieden werden, wobei kostspielige Anwaltskosten anstehen und eine der beiden Parteien ein Schuldbekenntnis ablegen muss. Das neue Gesetz hingegen soll nicht mehr auf Schuldzuweisung basieren und die Scheidenden können unüberbrückbare Differenzen einfach nur schriftlich per Formular einreichen, ohne den Rechtsbeistand von Anwälten.
Der Gesetzesentwurf zum neuen Scheidungsgesetz ist vom Kabinett so gut wie angenommen, muss jedoch noch vom Kabinettsausschuss für Gesetzgebung (CCL) genehmigt werden.
Neben den Gesetzesreformen zur geschlechterspezifische Gewalt und der Scheidung arbeitet das Justizministerium auch an einem neuen Gesetzentwurf über das Ehegüterrecht, das das Ministerium ebenfalls im Juni der Nationalversammlung vorlegen will. Der Gesetzesentwurf sieht die „Gütergemeinschaft“ als Standardrichtlinie der Eheschließung vor.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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