Genozid-Klage noch nicht in Sicht
Anhörung in New York erneut verschoben: Herero und Nama müssen warten
Von Stefan Fischer, Windhoek/New York
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, hat US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama ihrer Entschädigungsklage gegen die Bundesregierung wegen des Kolonialkrieges 1904-08 in Deutsch-Südwestafrika vertritt, das Bundesgericht in New York am Donnerstag (Ortszeit) um weitere drei Monate Zeit gebeten. Offenbar konnte die Klage immer noch nicht förmlich der Bundesregierung zugestellt werden; aus diesem Grund war Mitte des Jahres bereits eine Anhörung geplatzt (AZ berichtete).
„Die Getriebe der Regierung scheinen sich etwas langsamer zu drehen als wir gehofft hatten“, wird McCallion von dpa zitiert. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt hatte die Klage im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie den völkerrechtlichen Grundsatz der staatlichen Immunität verletze. McCallion sprach von „Ironie“, dass Deutschland zu dem Fall zwar Stellung bezogen, offiziell aber immer noch keinen Vertreter für das Verfahren bestimmt habe.
Vertreter der Bundesregierung waren offiziell auch nicht im Gerichtssaal anwesend. Allerdings befanden sich mehrere teils deutschsprachige Beobachter im Raum, die ihren Namen und ihre Funktion den Reportern nicht nennen wollten, berichtet dpa. Indes waren rund 50 Vertreter der Herero und Nama aus Namibia sowie aus Botswana, Südafrika und dem Süden und Westen der USA in New York anwesend. McCallion zufolge reisten auch Vertreter der Regierung Namibias an. Davon war in Namibia nichts öffentlich bekannt.
Die nächste Gerichtsanhörung soll am 25. Januar 2018 stattfinden. Bis dahin hofft McCallion, die Klage via Washington auf diplomatischen Kanälen in Berlin zugestellt zu haben.
Während die Auseinandersetzung vor Gericht in New York noch am Anfang steht, befinden sich die Regierungen Deutschlands und Namibias seit zwei Jahren in bilateralen Genozid-Verhandlungen. In diesem Rahme besprechen sie auch „Wiederaufbau“-Leistungen; dabei kursiert eine bislang unbestätigte Summe von 400 Milliarden N$. Alles andere lehnt die Bundesrepublik ab, wie der deutsche Botschafter Christian Schlaga unlängst in Windhoek sagte. Er stellte klar, „dass die Bundesregierung keine rechtliche Grundlage für die Forderung nach finanziellen Entschädigungen sieht“.
Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, hat US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Herero und Nama ihrer Entschädigungsklage gegen die Bundesregierung wegen des Kolonialkrieges 1904-08 in Deutsch-Südwestafrika vertritt, das Bundesgericht in New York am Donnerstag (Ortszeit) um weitere drei Monate Zeit gebeten. Offenbar konnte die Klage immer noch nicht förmlich der Bundesregierung zugestellt werden; aus diesem Grund war Mitte des Jahres bereits eine Anhörung geplatzt (AZ berichtete).
„Die Getriebe der Regierung scheinen sich etwas langsamer zu drehen als wir gehofft hatten“, wird McCallion von dpa zitiert. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt hatte die Klage im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie den völkerrechtlichen Grundsatz der staatlichen Immunität verletze. McCallion sprach von „Ironie“, dass Deutschland zu dem Fall zwar Stellung bezogen, offiziell aber immer noch keinen Vertreter für das Verfahren bestimmt habe.
Vertreter der Bundesregierung waren offiziell auch nicht im Gerichtssaal anwesend. Allerdings befanden sich mehrere teils deutschsprachige Beobachter im Raum, die ihren Namen und ihre Funktion den Reportern nicht nennen wollten, berichtet dpa. Indes waren rund 50 Vertreter der Herero und Nama aus Namibia sowie aus Botswana, Südafrika und dem Süden und Westen der USA in New York anwesend. McCallion zufolge reisten auch Vertreter der Regierung Namibias an. Davon war in Namibia nichts öffentlich bekannt.
Die nächste Gerichtsanhörung soll am 25. Januar 2018 stattfinden. Bis dahin hofft McCallion, die Klage via Washington auf diplomatischen Kanälen in Berlin zugestellt zu haben.
Während die Auseinandersetzung vor Gericht in New York noch am Anfang steht, befinden sich die Regierungen Deutschlands und Namibias seit zwei Jahren in bilateralen Genozid-Verhandlungen. In diesem Rahme besprechen sie auch „Wiederaufbau“-Leistungen; dabei kursiert eine bislang unbestätigte Summe von 400 Milliarden N$. Alles andere lehnt die Bundesrepublik ab, wie der deutsche Botschafter Christian Schlaga unlängst in Windhoek sagte. Er stellte klar, „dass die Bundesregierung keine rechtliche Grundlage für die Forderung nach finanziellen Entschädigungen sieht“.
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Allgemeine Zeitung
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