Genozid-Klage wird abgewiesen
Rukoro erleidet Rückschlag in New York - droht unterschwellig mit Gewalt
Von F. Steffen & C. Sasman, Windhoek / New York
US-Distriktrichterin Laura Taylor Swain hat den Antrag auf Strafverfolgung Deutschlands seitens der Herero- und Nama-Bevölkerung aus Namibia in einem New Yorker Distriktgericht abgewiesen. Laut Swain genießt Deutschland in diesem Fall Immunität vor einer Strafverfolgung und ihr Gericht sei nicht befugt diesen Fall anzuhören. Damit erleiden die Herero und Nama einen bitteren Rückschlag, nachdem vor allem das Landesoberhaupt der Herero-Bevölkerung in Namibia, Adv. Vekuii Rukoro, wiederholt bei Pressekonferenzen in Windhoek angedeutet hatte, dass Deutschland sich in New York würde verantworten müssen, „ob es will oder nicht“ (AZ berichtete).
Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer gestern Morgen, nachdem dieser Fall vorher immer wieder Aufsehen erregt hatte und die Delegation rund um Rukoro diesmal eher still geblieben war. Laut einer ersten Mitteilung will sich der Anwalt der Namibier, Kenneth McCallion, mit seinen Auftragsgebern beraten, bevor der Fall weitergeführt wird. Rukoro hat indessen bereits angekündigt, dass die Richterin sich aufgrund verschiedener Trugschlüsse zu einem verkehrten Urteil habe verleiten lassen, weshalb er auf jeden Fall vorhabe zu appellieren.
Immer wieder hatten die Kläger betont, dass sie Deutschland in Amerika verklagen könnten. Im Januar 2018 hatte Rukoro auf eine diesbezügliche Frage seitens der AZ geantwortet: „Wir haben die Klage bewusst in Amerika eingereicht, weil dies das einzige Land ist, dass allen Bürgern der Welt erlaubt, eine Klage wegen eines kriminellen Verbrechens an der Menschheit, bspw. dem Genozid, auf amerikanischen Boden gegen ein souveränes Land einzuklagen.“ Damit widersprach er Amerikas sogenannten „Foreign Sovereign Immunities Act“ (FSIA), der einem Land die Immunität zusichert. In einem Reuters-Bericht wird darauf hingewiesen, dass dieser Fall nicht in Zusammenhang mit der Judenklage nach dem zweiten Weltkrieg gebracht werden dürfe. Dies widerspricht ebenfalls einer vorigen Behauptung der Kläger.
Die Richterin hatte betont, dass die Bedingungen für eine Aussetzung des FSIA sehr wenig Spielraum ließen, während sich die Klage der Herero und Nama derart breit gefächert gehalten habe, dass „Deutschland sogar für das Abhalten von Kulturfesten oder den Unterhalt eines Heizungskessels verantwortlich gehalten hätten werden können“.
Rukoro vergleicht indessen den Unabhängigkeitskampf Namibias mit dem vorliegenden Gerichtsfall, denn anfangs hätten Nujoma und seine Anhänger auch erst versucht ihr Recht auf legalem Weg zu erwirken, bevor sie sich gezwungen gesehen hätten den bewaffneten Kampf aufzunehmen - der Rest sei Geschichte. Er wechselte in die afrikaanse Sprache: „Germany, jy het die Nama tier en die Herero leeu by die stert gevat. (Deutschland, Du hast den Nama-Leoparden sowie den Herero-Löwen am Schwanz gepackt).” Man werde alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, doch müssten die jetzigen Farmbesitzer, bzw. “unrechtmäßigen Besetzer“, damit rechnen, dass man zur Not auch Gewalt anwenden werde.
Von der deutschen Botschaft in Namibia war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme erhältlich.
US-Distriktrichterin Laura Taylor Swain hat den Antrag auf Strafverfolgung Deutschlands seitens der Herero- und Nama-Bevölkerung aus Namibia in einem New Yorker Distriktgericht abgewiesen. Laut Swain genießt Deutschland in diesem Fall Immunität vor einer Strafverfolgung und ihr Gericht sei nicht befugt diesen Fall anzuhören. Damit erleiden die Herero und Nama einen bitteren Rückschlag, nachdem vor allem das Landesoberhaupt der Herero-Bevölkerung in Namibia, Adv. Vekuii Rukoro, wiederholt bei Pressekonferenzen in Windhoek angedeutet hatte, dass Deutschland sich in New York würde verantworten müssen, „ob es will oder nicht“ (AZ berichtete).
Die Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer gestern Morgen, nachdem dieser Fall vorher immer wieder Aufsehen erregt hatte und die Delegation rund um Rukoro diesmal eher still geblieben war. Laut einer ersten Mitteilung will sich der Anwalt der Namibier, Kenneth McCallion, mit seinen Auftragsgebern beraten, bevor der Fall weitergeführt wird. Rukoro hat indessen bereits angekündigt, dass die Richterin sich aufgrund verschiedener Trugschlüsse zu einem verkehrten Urteil habe verleiten lassen, weshalb er auf jeden Fall vorhabe zu appellieren.
Immer wieder hatten die Kläger betont, dass sie Deutschland in Amerika verklagen könnten. Im Januar 2018 hatte Rukoro auf eine diesbezügliche Frage seitens der AZ geantwortet: „Wir haben die Klage bewusst in Amerika eingereicht, weil dies das einzige Land ist, dass allen Bürgern der Welt erlaubt, eine Klage wegen eines kriminellen Verbrechens an der Menschheit, bspw. dem Genozid, auf amerikanischen Boden gegen ein souveränes Land einzuklagen.“ Damit widersprach er Amerikas sogenannten „Foreign Sovereign Immunities Act“ (FSIA), der einem Land die Immunität zusichert. In einem Reuters-Bericht wird darauf hingewiesen, dass dieser Fall nicht in Zusammenhang mit der Judenklage nach dem zweiten Weltkrieg gebracht werden dürfe. Dies widerspricht ebenfalls einer vorigen Behauptung der Kläger.
Die Richterin hatte betont, dass die Bedingungen für eine Aussetzung des FSIA sehr wenig Spielraum ließen, während sich die Klage der Herero und Nama derart breit gefächert gehalten habe, dass „Deutschland sogar für das Abhalten von Kulturfesten oder den Unterhalt eines Heizungskessels verantwortlich gehalten hätten werden können“.
Rukoro vergleicht indessen den Unabhängigkeitskampf Namibias mit dem vorliegenden Gerichtsfall, denn anfangs hätten Nujoma und seine Anhänger auch erst versucht ihr Recht auf legalem Weg zu erwirken, bevor sie sich gezwungen gesehen hätten den bewaffneten Kampf aufzunehmen - der Rest sei Geschichte. Er wechselte in die afrikaanse Sprache: „Germany, jy het die Nama tier en die Herero leeu by die stert gevat. (Deutschland, Du hast den Nama-Leoparden sowie den Herero-Löwen am Schwanz gepackt).” Man werde alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, doch müssten die jetzigen Farmbesitzer, bzw. “unrechtmäßigen Besetzer“, damit rechnen, dass man zur Not auch Gewalt anwenden werde.
Von der deutschen Botschaft in Namibia war bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme erhältlich.
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Allgemeine Zeitung
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