Gericht beendet Streit um Schlachthof
Agribank erwirkt Räumungsbefehl gegen Witvlei Meat – Beklagte verwirken Vorkaufsrecht
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung seines Urteils führt Richter Herman Oosthuizen an, eine am 5. Juni 2005 geschlossene Vereinbarung zum Verkauf des Schlachthofes an Witvlei Meat sei unwirksam geworden, nachdem es die Firma versäumt hatte, binnen 21 Tagen eine Finanzgarantie für die Transaktion zu hinterlegen. Ferner sah er es als erwiesen an, dass die Immobilie zu keinem Zeitpunkt an die Beklagten übertragen worden sei und jene folglich auch kein Besitz- oder Nutzungsrecht über die Anlagen beanspruchen könnten.
Witvlei Meat hatte den auf Farm Okatjirute gelegenen Schlachthof seit 2006 von der Agribank für einen Betrag von zuletzt 62500 N$ im Monat gemietet, die Produktion dort jedoch im Dezember 2014 eingestellt, nachdem die Firma ihren Anteil an der lukrativen Fleischexport-Quote nach Norwegen verloren und danach hohe Verluste gemacht hatte.
Der Witvlei-Vorsitzende Sydney Martin hatte stets beteuert, den Schlachthof nicht stillgelegt, sondern nur „eingemottet“ zu haben, bis er neue Aufträge erschließen könne, was inzwischen gelungen sei. Dennoch hatte die Agribank die angeblich nur vorübergehende Schließung dahingehend interpretiert, Witvlei habe den Betrieb beendet und den Schlachthof aufgegeben. Demnach wurde das Gebäude am 26. Juni 2015 von der Agribank verriegelt und Witvlei Meat effektiv ausgesperrt.
Obwohl das Obergericht einen anschließenden Rechtsstreit zu Gunsten von Witvlei entschieden und die Agribank verpflichtet hatte, den Klägern wieder Zugang zu dem Schlachthof zu gewähren, war der Disput damit nicht beendet. Vielmehr schloss sich ein Konflikt um die Frage an, ob Witvlei Meat nach wie vor über das Vorkaufsrecht für den Schlachthof verfügt, oder dieses Privileg wie von der Agribank behauptet, inzwischen erloschen ist.
Eine bereits unterschriebene Kaufvereinbarung sah vor, dass Witvlei Meat 15 Millionen N$ für den Schlachthof und weitere 3 Millionen N$ an ausstehender Miete für die vorangegangene Nutzung desselben an die Agribank zahlen sollte. Die Agribank konnte das Gericht nun jedoch davon überzeugen, dass dieser Vertrag unwirksam ist, weil Witvlei Meat nicht binnen der vereinbarten Frist von 21 Tagen eine „akzeptable“ Sicherheit hinterlegt habe.
Richter Dave Smuts war bereits im März 2013 zu dem Ergebnis gelangt, das zugunsten von Witvlei Meat vereinbarte Vorkaufsrecht auf den Schlachthof habe nur über einen Zeitraum von zwei Jahren (bis zum 31. Juli 2008) gegolten und sei bereits erloschen gewesen, als es die Firma im Dezember 2009 habe nutzen wollen.
Zur Begründung seines Urteils führt Richter Herman Oosthuizen an, eine am 5. Juni 2005 geschlossene Vereinbarung zum Verkauf des Schlachthofes an Witvlei Meat sei unwirksam geworden, nachdem es die Firma versäumt hatte, binnen 21 Tagen eine Finanzgarantie für die Transaktion zu hinterlegen. Ferner sah er es als erwiesen an, dass die Immobilie zu keinem Zeitpunkt an die Beklagten übertragen worden sei und jene folglich auch kein Besitz- oder Nutzungsrecht über die Anlagen beanspruchen könnten.
Witvlei Meat hatte den auf Farm Okatjirute gelegenen Schlachthof seit 2006 von der Agribank für einen Betrag von zuletzt 62500 N$ im Monat gemietet, die Produktion dort jedoch im Dezember 2014 eingestellt, nachdem die Firma ihren Anteil an der lukrativen Fleischexport-Quote nach Norwegen verloren und danach hohe Verluste gemacht hatte.
Der Witvlei-Vorsitzende Sydney Martin hatte stets beteuert, den Schlachthof nicht stillgelegt, sondern nur „eingemottet“ zu haben, bis er neue Aufträge erschließen könne, was inzwischen gelungen sei. Dennoch hatte die Agribank die angeblich nur vorübergehende Schließung dahingehend interpretiert, Witvlei habe den Betrieb beendet und den Schlachthof aufgegeben. Demnach wurde das Gebäude am 26. Juni 2015 von der Agribank verriegelt und Witvlei Meat effektiv ausgesperrt.
Obwohl das Obergericht einen anschließenden Rechtsstreit zu Gunsten von Witvlei entschieden und die Agribank verpflichtet hatte, den Klägern wieder Zugang zu dem Schlachthof zu gewähren, war der Disput damit nicht beendet. Vielmehr schloss sich ein Konflikt um die Frage an, ob Witvlei Meat nach wie vor über das Vorkaufsrecht für den Schlachthof verfügt, oder dieses Privileg wie von der Agribank behauptet, inzwischen erloschen ist.
Eine bereits unterschriebene Kaufvereinbarung sah vor, dass Witvlei Meat 15 Millionen N$ für den Schlachthof und weitere 3 Millionen N$ an ausstehender Miete für die vorangegangene Nutzung desselben an die Agribank zahlen sollte. Die Agribank konnte das Gericht nun jedoch davon überzeugen, dass dieser Vertrag unwirksam ist, weil Witvlei Meat nicht binnen der vereinbarten Frist von 21 Tagen eine „akzeptable“ Sicherheit hinterlegt habe.
Richter Dave Smuts war bereits im März 2013 zu dem Ergebnis gelangt, das zugunsten von Witvlei Meat vereinbarte Vorkaufsrecht auf den Schlachthof habe nur über einen Zeitraum von zwei Jahren (bis zum 31. Juli 2008) gegolten und sei bereits erloschen gewesen, als es die Firma im Dezember 2009 habe nutzen wollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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