Gericht beendet Uran-Rechtsstreit
Windhoek - Das Oberste Gericht hat einen Rechtsstreit zwischen der australischen Minengesellschaft "Metals Australia Limited" und dem Namibier Malakia Joses Amukutuwa abschließend entschieden und damit einen langen Disput um Lizenzen zur Uranprospektierung beendet.
Nach Aktenlage hat Amukutuwa im Jahre 2005 vom Bergbauministerium zwei exklusive Prospektierungslizenzen (EPL) für Schürfarbeiten bei Meile 72 und im Engo-Tal erhalten und diese wenig später an Metals Australia weiterverkauft. Der dabei geschlossene Kaufvertrag musste jedoch wenig später überarbeitet werden, nachdem deutlich wurde, dass der dritte, unter dem Namen "Reliance Investment Agencies" firmierende Vertragspartner gar nicht existierte.
Nach der Übernahme der Explorationslizenzen ließ Metals Australia weitere geologische Untersuchungen in dem Schürfgebiet durchführen, die bei Meile 72 ein weit größeres Uranvorkommen (mit potenziellem Milliardenwert) nachwiesen, als ursprünglich vermutet. Darauf hin beantragte Amukutuwa beim Obergericht, dass der ursprüngliche Kaufvertrag aus diversen Gründen für ungültig erklärt wird und bekam von dem inzwischen verstorbenen Richter John Manyarara dabei Recht.
Dieses Urteil hat das Oberste Gericht nun aufgehoben und zu Gunsten von Metals Australia entschieden. In seiner Urteilsbegründung wies Richter Kate O'Regan unter anderem darauf hin, dass die Bestätigung unerwartet großer Uranvorkommen nach Vertragsabschluss, an sich kein Fehlverhalten auf Seiten von Metals Australia darstellen oder die Vereinbarung unwirksam machen würden.
Nach Aktenlage hat Amukutuwa im Jahre 2005 vom Bergbauministerium zwei exklusive Prospektierungslizenzen (EPL) für Schürfarbeiten bei Meile 72 und im Engo-Tal erhalten und diese wenig später an Metals Australia weiterverkauft. Der dabei geschlossene Kaufvertrag musste jedoch wenig später überarbeitet werden, nachdem deutlich wurde, dass der dritte, unter dem Namen "Reliance Investment Agencies" firmierende Vertragspartner gar nicht existierte.
Nach der Übernahme der Explorationslizenzen ließ Metals Australia weitere geologische Untersuchungen in dem Schürfgebiet durchführen, die bei Meile 72 ein weit größeres Uranvorkommen (mit potenziellem Milliardenwert) nachwiesen, als ursprünglich vermutet. Darauf hin beantragte Amukutuwa beim Obergericht, dass der ursprüngliche Kaufvertrag aus diversen Gründen für ungültig erklärt wird und bekam von dem inzwischen verstorbenen Richter John Manyarara dabei Recht.
Dieses Urteil hat das Oberste Gericht nun aufgehoben und zu Gunsten von Metals Australia entschieden. In seiner Urteilsbegründung wies Richter Kate O'Regan unter anderem darauf hin, dass die Bestätigung unerwartet großer Uranvorkommen nach Vertragsabschluss, an sich kein Fehlverhalten auf Seiten von Metals Australia darstellen oder die Vereinbarung unwirksam machen würden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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