Gericht belehrt ECN
Vereidigung von sechs PDM-Abgeordneten annulliert
Von Marc Springer, Windhoek
Hintergrund des gestern ergangenen Urteils ist eine Klage der PDM-Mitglieder Frans Bertolini, Charmaine Tjirare, Yvette Areas, Tjekupe Katjimune, Raymond Diergaardt und Mike Venaani, die bei einem Wahlkongress der Oppositionspartei zu Kandidaten für die Nationalversammlung bestimmt worden waren. Nach Abschluss der Wahl, bei der die PDM 16,6 Prozent aller Stimmen (oder 16 Parlamentsmandate) erringen konnte, hatte die Parteiführung der PDM die Antragsteller jedoch von der Kandidatenliste gestrichen und durch die Namen der als Nebenbeklagte geführten Parteikollegen Esmeralda !Aebes, Johannes Martin, Kazeongere Tjeundo, Godfrey Mwilima, Timotheus Shihumbu und Pieter Mostert ersetzt, die anschließend als Parlamentsabgeordnete der PDM vereidigt wurden.
In dem gestern ergangenen Urteil kommt Richter Hosea Angula mit Zustimmung seiner Kollegen Shafimana Ueitele und Thomas Masuku zu dem Ergebnis, dass diese Vereidigung verfassungswidrig und damit null und nichtig war. Zur Begründung führt er an, die PDM sei nicht befugt gewesen, die Liste ihrer Kandidaten für die Nationalversammlung zu ändern, nachdem diese bereits im Amtsblatt veröffentlicht und das Wahlergebnis bekannt gegeben worden sei. Schließlich hätten die Kläger aufgrund ihres Listenplatzes eine berechtigte Erwartung gehabt, ins Parlament einzuziehen und seien Anhänger der PDM der Überzeugung gewesen, von ihnen als Gesetzgeber vertreten zu werden.
Durch die rückwirkende Änderung der Kandidatenliste habe die PDM gegen das Wahlgesetz verstoßen, das einen nachträglichen Austausch von Parlamentsanwärtern nur erlaube, wenn eine bereits nominierte Person verstirbt, aus ihrer Partei ausgeschlossen wird, sich durch Fehlverhalten selbst für einen Parlamentsposten disqualifiziert, oder dieses Amt z.B. aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben kann. Ferner habe sich die PDM-Führung quasi die Befugnis angemaßt, die sechs von ihr auserkorenen Kandidaten im Alleingang zu ernennen und dabei die Parteibasis zu umgehen, die per Abstimmung an der Nominierung hätte beteiligt werden müssen.
Weil dies nicht geschehen sei, seien die sechs nachnominierten Kandidaten auch nicht parteiintern legitimiert und ihre Ernennung damit ungültig. Darüber hinaus könnten sie sich nicht auf die Unterstützung der Wähler berufen, weil ihre Namen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nicht auf der Kandidatenliste der PDM erschienen seien, sondern die Anhänger der Partei den ursprünglich noiminierten Klägern ihr Vertrauen geschenkt hätten.
Das knapp 50 Seiten umfassende Urteil enthält auch eine deutliche Rüge für die ECN, die sich Angula zufolge zum Erfüllungsgehilfen der PDM-Führung gemacht und dabei ihre Neutralität aufgegeben habe. Schließlich sei der ECN bewusst gewesen, dass die Nachnominierung der sechs Kandidaten innerhalb der PDM umstritten gewesen sei. Indem sie dies dennoch „zu später Stunde“ noch erlaubt habe, habe sie nicht nur gegen die eigenen Vorschriften verstoßen, sondern auch für die PDM-Führung „Partei ergriffen“.
„Die ECN hat sich mit einer politischen Partei gemein gemacht und dabei ihre Neutralität und Unabhängigkeit geopfert“ betont Angula in dem Urteil. Darin kommt er abschließend zu der Schlussfolgerung, dass die Nachnominierung der sechs Antragsgegner unzulässig und ihre Vereidigung damit null und nichtig war. Dementsprechend weist er die ECN an, die sechs Kläger als legitime Nominierte der PDM anzuerkennen, die damit zu neuen Volksvertretern der PDM werden.
„Die ECN war nicht befugt, eine nachträgliche Änderung der Kandidatenliste von Seiten er PDM zu erlauben“. Richter Hosea Angula
Hintergrund des gestern ergangenen Urteils ist eine Klage der PDM-Mitglieder Frans Bertolini, Charmaine Tjirare, Yvette Areas, Tjekupe Katjimune, Raymond Diergaardt und Mike Venaani, die bei einem Wahlkongress der Oppositionspartei zu Kandidaten für die Nationalversammlung bestimmt worden waren. Nach Abschluss der Wahl, bei der die PDM 16,6 Prozent aller Stimmen (oder 16 Parlamentsmandate) erringen konnte, hatte die Parteiführung der PDM die Antragsteller jedoch von der Kandidatenliste gestrichen und durch die Namen der als Nebenbeklagte geführten Parteikollegen Esmeralda !Aebes, Johannes Martin, Kazeongere Tjeundo, Godfrey Mwilima, Timotheus Shihumbu und Pieter Mostert ersetzt, die anschließend als Parlamentsabgeordnete der PDM vereidigt wurden.
In dem gestern ergangenen Urteil kommt Richter Hosea Angula mit Zustimmung seiner Kollegen Shafimana Ueitele und Thomas Masuku zu dem Ergebnis, dass diese Vereidigung verfassungswidrig und damit null und nichtig war. Zur Begründung führt er an, die PDM sei nicht befugt gewesen, die Liste ihrer Kandidaten für die Nationalversammlung zu ändern, nachdem diese bereits im Amtsblatt veröffentlicht und das Wahlergebnis bekannt gegeben worden sei. Schließlich hätten die Kläger aufgrund ihres Listenplatzes eine berechtigte Erwartung gehabt, ins Parlament einzuziehen und seien Anhänger der PDM der Überzeugung gewesen, von ihnen als Gesetzgeber vertreten zu werden.
Durch die rückwirkende Änderung der Kandidatenliste habe die PDM gegen das Wahlgesetz verstoßen, das einen nachträglichen Austausch von Parlamentsanwärtern nur erlaube, wenn eine bereits nominierte Person verstirbt, aus ihrer Partei ausgeschlossen wird, sich durch Fehlverhalten selbst für einen Parlamentsposten disqualifiziert, oder dieses Amt z.B. aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben kann. Ferner habe sich die PDM-Führung quasi die Befugnis angemaßt, die sechs von ihr auserkorenen Kandidaten im Alleingang zu ernennen und dabei die Parteibasis zu umgehen, die per Abstimmung an der Nominierung hätte beteiligt werden müssen.
Weil dies nicht geschehen sei, seien die sechs nachnominierten Kandidaten auch nicht parteiintern legitimiert und ihre Ernennung damit ungültig. Darüber hinaus könnten sie sich nicht auf die Unterstützung der Wähler berufen, weil ihre Namen zum Zeitpunkt der Stimmabgabe nicht auf der Kandidatenliste der PDM erschienen seien, sondern die Anhänger der Partei den ursprünglich noiminierten Klägern ihr Vertrauen geschenkt hätten.
Das knapp 50 Seiten umfassende Urteil enthält auch eine deutliche Rüge für die ECN, die sich Angula zufolge zum Erfüllungsgehilfen der PDM-Führung gemacht und dabei ihre Neutralität aufgegeben habe. Schließlich sei der ECN bewusst gewesen, dass die Nachnominierung der sechs Kandidaten innerhalb der PDM umstritten gewesen sei. Indem sie dies dennoch „zu später Stunde“ noch erlaubt habe, habe sie nicht nur gegen die eigenen Vorschriften verstoßen, sondern auch für die PDM-Führung „Partei ergriffen“.
„Die ECN hat sich mit einer politischen Partei gemein gemacht und dabei ihre Neutralität und Unabhängigkeit geopfert“ betont Angula in dem Urteil. Darin kommt er abschließend zu der Schlussfolgerung, dass die Nachnominierung der sechs Antragsgegner unzulässig und ihre Vereidigung damit null und nichtig war. Dementsprechend weist er die ECN an, die sechs Kläger als legitime Nominierte der PDM anzuerkennen, die damit zu neuen Volksvertretern der PDM werden.
„Die ECN war nicht befugt, eine nachträgliche Änderung der Kandidatenliste von Seiten er PDM zu erlauben“. Richter Hosea Angula
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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